Erfahrungen - Vaterschaftsanerkennung (Vater ist 'Ami')

Hallo!

Hat evtl. einer von Euch damit Erfahrungen? Ich bekomme hier von allen Stellen immer wieder neue Aussagen. (lt. Jugendamt kein Problem, lt. Standesamt nur mit beglaubigter Übersetzung der Geburtsurkunde meines Schatzis möglich....)

Ich bin im Moment heilfroh, dass ich mich da jetzt schon drum kümmer und nicht bis nach der Entbindung gewartet habe. :-D

Außerdem habe ich gelesen, dass ich den Nachnamen des Kindes (soll der von Schatzi sein) auch schon vor der Geburt festlegen kann. Davon will man hier im Standesamt nichts wissen, dazu müsse ich warten bis ich die Geburtsanzeige meines Kindes habe, der richtige Nachname soll dann auf der Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn wir das Kind anmelden?!

Bin im Moment echt verwirrt und wäre für Erfahrungsberichte oder Tipps echt dankbar!

Danke & Gruß

Melli (22. SSW)

P.S.: Ich überlege jetzt sogar schon die Hochzeit um ein Jahr vorzuziehen, denn dann geht dieser Behördenwahnsinn ja wieder los.

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Ich hatte das bei meiner Tochter auch war noch nicht Verheiratet und mußte mit den Geburtsurkunden von meinen Mann mir und der Kleinen aufs Jugendamt dort wurde die Vaterschaftsanerkennung dann gemacht.Bin wirklich froh das wir vor fast 3 Jahren geheiratet haben.Wenn man Verheiratet ist ist alles einfacher.

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Ist Dein Mann auch amerikanischer Staatsbürger?
Mußtet Ihr eine beglaubigte Übersetzung seiner Geburtsurkunde mitbringen?

Ich finde es nämlich total lächerlich eine Geburtsurkunde zunächst übersetzen zu lassen und dann auch noch die Kosten eines Notars zu tragen....

Jeder Beamte sollte doch in der Lage sein Begriffe wie:

Place of Birth, Name, Surname etc. zu übersetzen, oder?!

Naja, das ist halt Bürokratie....

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Nein mein Mann ist Deutscher.Ich weiß leider nicht wie das ist wenn der Vater Amerikaner ist.Geh mal zum Standesamt und lass dich Beraten die müssen sowas wissen

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Hallo Melli!

Das ist eine Frage, die ich mir auch wirklich stelle. Von jedem Amt bekommt man eine andere Aussage.

Mein Mann ist zwar Deutscher, aber wir sind nicht verheiratet und nicht EIN Amt kann mir Auskunft geben, ob er die Vaterschaft anerkennen muss und wenn ja, wann...

Vielleicht habt ihr ja eine Antwort?!

GLG Sylvi mit #babyboy inside

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Also wenn es um die reine Vaterschaftsanerkennung geht, dann wende Dich an das zuständige Jugendamt (die sind jedenfalls hier in NRW dafür zuständig).

Ging bei meiner Schwester ganz unkompliziert und hat ca. 30 Minuten gedauert.

Viel Erfolg!

Mel

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Hallo Melli!

Ich war vor drei Wochen beim Jugendamt (Termine sind, übrigens, schwer zu bekommen - gut, dass Du Dich jetzt schon kümmerst) und habe die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsfrage mit meinem (russischen) Freund geklärt. Es war überhaupt kein Problem. Wir hatten zwar seine Geburtsturkunde (plus beglaubigter Übersetzung) mit, aber das wurde nicht gebraucht, sondern nur der Pass und mein Personalausweis.
Der Familienname wird dann wirklich erst beim Standesamt eingetragen (wahrscheinlich schon im Krankenhaus auf dem Geburtsschein vermerkt). Mich hatte das auch interessiert, weil wir auch seinen nehmen wollen, um später bei einer Heirat weniger Probleme zu haben.
Die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde wirst Du dann aber auf jeden Fall beim Standesamt brauchen, um die Geburtsurkunde Deines Kindes ausstellen lassen zu können.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viel Erfolg und nicht die Nerven im Behördenkrieg verlieren. Das ist nur der Anfang...

Eine glückliche und gute Schwangerschaft noch!!

element28

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Hallo element,

danke für Deine Info. Gut zu wissen, dass es nicht nur mir so geht. :-D

Schon lustig, dass Du aus dem selben Grund wie ich möchtest, dass Euer Kind seinen Nachnamen bekommt.

Hab da noch ne Frage zu der beglaubigten Übersetzung. Mir haben die beim Standesamt nämlich gesagt, ich muß die erstmal von einem zugelassenen Übersetzer/ Dolmetscher übersetzen lassen und dann von einem Notar beglaubigen.
Ich hab jetzt noch nichts weiter unternommen, weil die Geburtsurkunde noch auf dem Postweg zu uns unterwegs ist. Mit welchen Kosten muß ich da rechnen?

Wenn ich schon den Begriff Notar höre, denke ich ja immer an horende Beträge!?

Ansonsten lass ich mich einfach nicht unterkriegen, bin ja Gott sei Dank noch richtig 'früh' dran.

Dir wünsche ich noch schöne 'Restschwangerschaftstage' und einen unvergesslichen ersten Moment, wenn Du Dein Kind zum ersten Mal im Arm halten darfst!

Gruß

Melli

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Hallo Melli,

es gibt vereidigte Übersetzer, d.h. sie können Dokumente übersetzen und haben einen speziellen Stempel, der mit ihrer Unterschrift unter die Übersetzung kommt. Vereidigt werden sie beim Regierungspräsidium ? Da bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall müsste es aber pro Bundesland eine Liste geben.
Bei mir war es recht günstig, weil ich die Übersetzerin sehr gut kenne ;-), aber theoretisch sind auf einer Geburtsurkunde nicht so viele Zeilen zu übersetzen... Das dürfte sich in Grenzen halten.
Ansonsten habe ich mir bzw. meinem Freund mal Kopien der beglaubigten Übersetzungen beglaubigen lassen müssen - was für eine Bürokratie! - dafür war ich im Rathaus, also in der Stadtverwaltung. Das ging ganz unproblematisch und war auch nicht so teuer.

Liebe Grüße,

element28

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Witzig - wir haben das heute morgen hinter uns gebracht: vaterschaftsanerkennung und sorgerechts-regelung. War wirklich unkompliziert und schnell. ich habe einfach vorher angerufen, termin gemacht, gefragt was wir mitbringen müssen (nur mutterschaftspass und personalausweise) und waren dann heute morgen dort (jugendamt, da standesamt keine sorgeregelung machen kann). Der nachname des kindes wird erstmal automatisch festgelegt (name der mutter) und bei der geburt bzw. bei der anmeldung des kindes auf dem standesamt geändert werden.

wirklich kein großer aufwand - aber man bekommt in der tat ständig andere aussagen;-)

viel erfolg!

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Die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht werden wir am Mittwoch beim Jugendamt hinterlegen.
Brauchen da nun doch keine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde meines Schatzis, die brauchen wir dann erst im Januar, wenn unsere Motte angemeldet wird.
(Hab gerade nochmal mit einer super kompetenten Sachbearbeiterin im Jugendamt gesprochen)

Gruß

Melli