Todesfall im Urlaub - Urlaub nachträglich in SU umwandeln?

Mal angenommen, ein direkter Verwandter erdreistet sich, ausgerechnet in meinem Urlaub abzuleben, so dass ich den Urlaub unterbrechen und an der Erdbestattung teilnehmen muss, kann ich dann nachher wenigstens einen Urlaubstag wiederbekommen vom Arbeitgeber, wenn ich dies belege, denn laut Arbeitsvertrag steht einem ja ein Tag Sonderurlaub zu bei solchen Ereignissen wie Tod eines Nahverwandten oder Geburt eines Kindes?

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Ehrlich gesagt, wäre das meine geringste Sorge.

Ich meine aber, dass das geht und Du es als Sonderurlaub nehmen kannst.

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Ganz schön heftig deine Formulierung. Du bekommst 1 Tag Sonderurlaub beim Tod deines Ehepartners, Kind oder Eltern. Natürlich kannst du dann auch noch nachträglich dir diesen entgangenen Urlaubstag wiederholen. #schock

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Na ja, meine Verwandten streiten schon seit Jahrzehnten um ein nicht vorhandenes Erbe, der Tod war abzusehen seit längerem und nicht überraschend. Ich persönlich wollte mich aus all dem Zirkus heraushalten, denn der entzweit seit ca. 1978 fast meine gesamte väterliche Linie.

Für mich bedeutete der Todesfall folgendes:

Jemand wurde von seinen Leiden erlöst, ganze 14 Menschlein waren auf der Beisetzung, davon die wenigsten Verwandte. Und jetzt geht wieder derselbe Kram los wie beim letzten Todesfall, jeder bezichtigt den anderen, Geld veruntreut zu haben, Anwälte und Privatdetektive werden engagiert, Lügen verbreitet, Anzeigen geschaltet usw., die übliche Schlammschlacht. Dabei geht es hier nicht um die Rockefellers oder von und zu Liechtensteins, keine Grundstücke, kein Schmuck, keine Aktien, kaum Geld. Es wird wohl einfach aus Prinzip gestritten bis aufs Blut inklusive nächtlicher Terroranrufe o. Ä.

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Ist hier heute Tag der Provokationen???

Sorry...

Aber wäre es mir persönlich sch***egal, ob ich da nun einen Tag Urlaub verliere oder nicht.... mich würde das Ableben eines so nahen Verwandten dermassen mitnehmen, dass ich da nicht eine Sekunde über einen eventuell verlorenen Urlaubstag nachdenken würde..

Wie dreist würdest Du es denn empfinden, angenommen Dein Kind würde in Deinem Urlaub sterben und die Grosseltern würden NICHT erscheinen (also Deine Eltern) da ihnen evtl kein Urlaub gewährt wird...

Heftige Denkweise aber ok, es denken einige eher an ihr persönliches "Opfer" als an ihren Schmerz...

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Da kann ich dir nur zustimmen...
Darum habe ich nichts dazu geschrieben.
Wenn man einen Elternteil, ein Kind oder den Partner verliert, sollte man wirklich als Letztes an Sonderurlaub denken..
(Fehlt noch die Frage: Zahlt "das Amt" den Kranz?)

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Es war mit keinem Wort die Rede davon, dass der Schreiber nicht zur Beerdigung gehen würde, weil ihm sonst ein Urlaubstag flöten ginge!
Wenn man auf ein posting schon antwortet, dann doch bitte, ohne sich irgendwelche Folgegeeschichten, oder Hintergründe, oder sonstige Interpretationen dazu auszudenken, ohne mal zu Hinterfragen!

#schein

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"Mal angenommen, ein direkter Verwandter erdreistet sich, ausgerechnet in meinem Urlaub abzuleben"

Schön geschrieben *gg


Ich versteh die Aufregung um deine Formulierung nicht. So könnte auch ich über direkte Verwandte schreiben.. Der SU wär mir zwar auch Wurst, ich weiss eh nicht, wohin mit meinem Urlaub #gruebel gehöre aber auch zu der scheinbar seltenen Spezies, die gern arbeiten geht.

So, und nu auch ein paar Steine zu mir, aber nur die grossen - ich hab grad gestaubsaugt #schein

Gruß, Anne

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Das hat nichts mit "Steine schmeißen" zu tun, sondern einfach mit der pietätlosigkeit gegenüber Verstorbenen.

Wenn der SU eine Sorge des Angehörigen ist, wieso bleibt dieser dann nicht einfach von der Bestattung fern? Mit "Ehre" erweisen hat diese Haltung doch sowieso nichts mehr zu tun.

Den Ärger über solche Schlammschlachten kann ich verstehen, dennoch find ich das echt Geschmacklos.

Shalyda

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Pietät ist aber doch eher was für die Anverwandten. Dem Verstorbenen wird das reichlich egal sein ;-)

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Du solltest deinen Arbeitgeber aber umgehend über diese Umwittmung deines Urlaubs informieren, sonst gilt es nicht.
Ist so ähnlich, wie bei krank im Urlaub.

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Welch eine Aufregung,#augen
Rein sachlich gesehen ist diese Frage eine "berechtigte". Es gibt für solche Fälle SU. Und die Frage ob man diese Option auch trotz schon bestehendem Urlaub nutzen kann, finde ich in Ordnung!

Das Einzige was aus diesem Text meiner Meinung nach hervorgeht, und hier von anderen als Provokation und Piätätlosigkeit gewertet wird, ist die Tatsache, dass dieser "direkte Verwandte" vielleicht nicht unbedingt auf Platz 1 in der "liegt-mir-sehr-am-Herzen-Riege" steht.

Und wegen der Formulierung "....erdreistet sich, ausgerechnet....", muss sich doch niemand persönlich auf den Schlips getreten fühlen!

Man kann den Text lesen, wie er ist, oder wie man ihn gerne hätte- und für kleine "Rächer von Ratzeburg" ist das natürlich ein gefundenes Fressen,

Danke, dass ich heut morgen mal Schmunzeln durfte.
Tüte Sonnenschein,
Tiggazwei
#schein

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Hallo martinm78,

Sonderurlaub gibt es nur, wenn der Mitarbeiter zur Arbeit verpflichtet wäre:

Wenn der Mitarbeiter sich im Erholungsurlaub befindet, hat er keine Ansprüche nach § 616 BGB.

Beispiel: Herr Heinz genießt gerade seinen Jahresurlaub, als er die Nachricht erhält, dass sein Vater verstorben ist. Die Beerdigung findet noch während des Urlaubs statt. In diesem Fall hat Herr Heinz keine zusätzlichen Urlaubsansprüche.

Ebenso wenig besteht ein Freistellungsanspruch, wenn das Ereignis nicht in die Arbeitszeit fällt.

Beispiel: Frau Gruber feiert am Sonntag silberne Hochzeit. Da dieser Tag für Frau Gruber arbeitsfrei ist (sie arbeitet montags bis freitags), besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Liebe Grüße,
kddmg

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Danke, dann brauche ich ja mit dem Papierkram gar nicht erst anfangen, dachte mir auch so etwas Ähnliches. Immerhin kann man ja Bestattungskosten steuerlich absetzen, also hat die Friedhofspflicht und Holzsargverordnung auch ihr Gutes. In Zukunft sollte aber das sozialverträgliche Ableben vorher besser terminlich mit dem Unterzeichneten koordiniert werden, der sich seinerseits dazu verpflichtet, im Urlaub Handy und Radio ausgeschaltet zu lassen und niemandem seinen genauen Aufenthaltsort zu verraten. *g*

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Du bist böse schwarzhumorig.... aber trotzdem gut...
ausm Schmunzeln komm ich seit heut morgen net raus... auch wenn ich die Frage nach dem Urlaubstag bei Todesfall schon übel find...

Wie machst Du das eigentlich, solltest Du in Deinem eigenen hart erarbeiteten Urlaub ableben??? DA wird Dein AG ja nen massives Problem der Abgeltung an Dich bekommen ;-)

Alles in allem hoffen wir mal, das dieser Fall nicht so bald eintreten mag... egal ob bei Dir oder sonst wem... ich trag ungern schwarz zu Familienzusammenkünften..

LG