Private Krankenversicherung lehnt ab... 39.ssw

Hallo ihr Lieben!

Heute bekam ich Post, von der Versicherung wo drin steht, dass der beantragte Versicherungsschutz nicht den Annahmerichtlinien der Gesellschaft entspricht und das Versicherungsverhältnis daher nicht zustande gekommen ist.

Super, es geht darum, dass ich mich zu 30 % dazuversichern muss und das Baby zu 20 %. Den Rest übernimmt die freie Heilfürsorge (mein Mann ist Soldat).


Toll, und nun? Für mich ist es nicht so tragisch, da ich eh 3 Monate Wartefrist hätte, aber das Kind wäre dann gleich mit rein gekommen ohne Wartefrist. Nun kann der Kleine jeden Tag kommen und ich stehe da.Muss morgen mit dem Vertreter unbeding telefonieren, woran das nun liegt.

So´n Scheiß!!! #heul

LG
Sandra + Eric 39.ssw

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Hallo Sandra,

was ist den das für ein Scheiß??? Es entspricht also nicht den Annahmerechtlinien der Gesellschaft, dass du als bald frisch gebackene Mami dich mit deinem Kind bei deinem Mann mitversicherst?!?!?! Wie bitte???
Das ist doch unfassbar... da könnte mir jetzt echt die Hutschnur platzen...

lg

Marina + #ei SSW 13+6

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hallo,

sie kann einfach nicht bei ihrem mann mitversichert werden!
genießt man die freie heilfürsorge kann man keinen mitversichern! ist einfach so! man muss für angehörige einen bestimmten prozentsatz privat oder freiwillig gesetzlich versichern!
der restliche prozentwert wird von der beihilfe übernommen!

gruß

dani

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Hallo Sandra,

grundsätzlich gibt es für Neugeborene die Möglichkeit, sie ohne Risikoprüfung mit sofortiger Wirkung (Geburt) in der PKV zu versichern. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil bereits bei dieser Versicherung versichert ist und der für das Kind beantragte Versicherungsschutz nicht höher ist, als der des bereits versicherten Elternteils und die Anmeldung innerhalb eines Monats nach der Geburt geschieht (so haben wir das mit unserem Zwerg auch gemacht).

Leider kenne ich mich bei der freien Heilfürsorge nicht so gut aus, aber wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, gibt es auch bei Soldaten Versorgungslücken, die dann privat abgedeckt werden sollten. Wenn also eine entsprechende Versicherung für Deinen Mann besteht, sollte die Nachmeldung des Kindes kein Problem sein.

Hat Dir die Gesellschaft mitgeteilt, was genau nicht den Annahmerichtlinien entspricht? Das klingt für mich, als seist Du durch die Risikoprüfung "geflogen"...

Ich hoffe, ich hab´Dich nicht zu sehr zugeschwallt...;-). Wenn ich Dir iregendwie weiterhelfen kann, kannst Du mich gern kontaktieren. Ich bin Versicherungskauffrau und habe meine Prüfung in der Krankenversicherung gemacht, allerdings ist das schon ein paar Tage her und seit dem arbeite ich in einem anderen Bereich...

Viel Erfolg wünscht
Nadine

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Aber wieso sollte ich durch die Prüfung geflogen sein? Ich hab nicht mal ne allergie oder so, kann es vielleicht sein, dass der Versicherungsmensch da irgendwie ein Fehler bei der Anmeldung gemacht hat? ich meine das macht man ja nicht so oft mit der freien Heilfürsorge...

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Darüber kann ich nur spekulieren#kratz. Sobald Du eine der berühmten Fragen nach Arztbesuchen und Vorerkrankungen mit "ja" beantwortet hast, wird der Antrag besonders unter die Lupe genommen. Es kann natürlich auch an der Schwangerschaft liegen. Versicherungen sind nun mal eiskalt kalkulierende Wirtschaftsunternehmen. Jede Gesellschaft hat interne Annahmerichtlinien, die sich, je nach Verlauf der Schadenausgaben, ändern können.

Die Außendienstmitarbeiter der Versicherungen haben, so jedenfalls ist meine Erfahrung, wenig Ahnung von den internen Abläufen und dem Versicherungsvertragsgesetz, so dass sie durchaus mal Fehler machen.

Vorsicht ist allerdings geboten, falls er Dir rät, bei einem erneuten Antrag, vielleicht bei einer anderen Gesellschaft, die Antworten auf die Gesundheitsfragen zu frisieren. Es gibt eine Datenbank zur Risikoprüfung, auf die alle angeschlossenen Gesellschaften (fast alle in Deutschland tätigen Krankenversicherungen) Zugriff haben.

Eine Möglichkeit, das Verfahren zu vereinfachen gäbe es, wenn Dein Mann tatsächlich eine private Zusatzversicherung hat und die Eheschließung noch nicht lange zurück liegt. Das läuft dann ähnlich wie beim Neugeborenen.

Ohne genaue Hintergründe kann ich Dir aber leider keine konkreten Tips geben.

Viel Glück wünscht
Nadine


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hallo,

wir mussten unsere tochter auch zu 20 % privat versichern! sind beide in der freien heilfürsorge!
haben bei einigen versicherungen nachgefragt! oftmals mit einer "wartefrist" von 3 monaten bis zur übernahme, manche ohne anwartschaft auch gar nicht! hat dein mann eine anwartschaft? das könnte die sache erleichtern!
wir haben schlußendlich einen vertrag bei der dkv abgeschlossen!! ohne probleme und wäre sogar ohne anwartschaft gegangen! die übernehmen rückwirkend ab der u2! also echt spitze! wir zahlen etwa 25 euro im monat!!
ist aber nur für emma!

wie warst du denn bisher versichert? wenn du in einer gesetzlichen bist, wäre es nicht einfacher ort zu bleiben und den kleinen mitzunehmen??

gruß


dani

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Bisher war ich familienversichert bei meinen Eltern, das geht aber nur bis ich 23 bin, das ist dann im Januar der Fall...
Deshalb muss ich mich dann auch über meinen Mann versichern, weil in ner Gesetzlichen würde es mich über 200 Euro kosten...

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was ist denn eine Anwartschaft? Ich wüsste nicht dass er sowas hat, er ist nur bei der freien Heilfürsorge, nicht noch irgendiwe privat dazu versichert #kratz

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Hallo Sandra!

Das liegt daran das für das Kind Kontrahierungszwang besteht und für Dich nicht, dass heißt das Baby müssen Sie ohne Risikoprüfung ab Geburt versichern!

Bei Dir wäre das nur so wenn die Versicherung Deines Mannes seit mindestens 3 Monaten besteht und Ihr Deine Versicherung bis 2 Monate nach Eheschließung beantragt.

Sollte das nicht der Fall sein (was ja wahrscheinlich laut Deiner Schilderung so ist) wird bei Dir ne ganz normale Risikoprüfung gemacht, da gehts nach Alter, bisherige Erkrankungen, Allergien ect.. wenn das irgendwas auffälliges für die Kasse ist lehnen sie Dich ab.

Simone & #babyboy (20. SSW)
(seit 2002 Krankenversicherungsspezialistin)

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Hm, ich habe doch nicht mal ne Allergie oder sowas, nur ne Brille und n Baby im Bauch, das hoffentlich noch bissel drin bleibt, bis das geklärt ist...

Die würden doch eh erst nach drei Monaten übernehmen und vor allem doch nur 30 Prozent, was stellen die sich denn da so an?
Kann es vielleicht sein, dass dem Versicherungsmenschen bei der Anmeldung ein Fehler unterlaufen ist, weil er das ja auch nicht jeden Tag macht mit der Fr. heilfürsorge...?