als alleinerziehende mit neuem mann auswandern,welches mitspracherecht

hallo,
ich bin alleinerziehende mutter von zwei kindern und mein partner und ich stehen davor,nach australien auszuwandern.was für ein mitspracherecht hat der KV dabei??unsere pläne stehen bereits fest!kann der KV es uns "verbieten?wie sieht es aus,wenn mein partner und ich heiraten?hätten wir dann mehr zu sagen??ich denke,es gibt genug ferien,wo ein zusammentreffen der kinder mit ihrem vater möglich ist.ich brauche jede menge ratschläge von euch.für hilfe bin ich echt mehr als dankbar!!!

ich drück euch mal alle ganz lieb :-)

lg
biggi

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Da du dem Vater somit die Kinder praktisch entziehst und ein normaler Umgang nicht mehr möglich ist, hat er natürlich ein Mitspracherecht. Da ist es völlig unerheblich ob du verheiratet bist, oder nicht.
Sieh die Sache mal etwas objektiv. Der Vater ist die längste Zeit ein Vater für die Kinder gewesen. Willst du wirklich jede Ferien nach Deutschland fliegen? Rede doch mal mit dem JA deswegen. Vielleicht können die dir sagen, ob es geht, oder nicht.

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habt ihr das gemeinsame sorgerecht?
wenn du alleiniges sorge und aufenthaltbestimmungsrecht hast, dann kann der KV im endeffekt nichts machen.

wenn du deinen neuen partner heiratest hat das auch nichts damit zu tun - es sei denn er adoptiert die beiden kinder (wenn der kv zustimmt)
damit würde jeglicher anspruch des KV´s auf die kinder verloren gehen - aber auch jeglicher anspruch in erbfragen der kinder auf den KV.

gruß
brujita

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Hallo,

dazu gab es doch vor allzu langer Zeit einen prominenten Fall in der Presse.

Strunz hat vor Gericht erfolgreich verhindert, das Claudia Effenberg mit den gemeinsamen Kindern in die USA zu ihrem neuen Ehemann Stefan Effenberg zieht.
Es wurde ihr schlicht und ergreifend verboten - und obwohl da sogar die finanziellen Verhätnisse für Wochenendbesuche über diese weite Entfernung gegeben gewesen wären.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Sorry, aber das meinst du nicht ernst, oder? Du willst eure gemeinsamen Kinder quasi in ein anderes Land am anderen Ende der Welt entführen und fragst, ob der Vater ein MITSPRACHERECHT hat???? Wie fändest du das denn im umgekehrten Falle?

Und es gibt ja genug Ferien? Und du allein entscheidest natürlich, was genug ist, oder wie? Und wie stellst du dir das finanziell vor? Soll der Kindsvater dann dreimal im Jahr eben nach Australien geflogen kommen, kost ja nichts. Und das auch ordentlich Zeit zwischen den Besuchen liegt, die ein normales Verhältnis quasi unmöglich macht, macht ja auch weiter nichts, hauptsache du kannst deine Pläne verwirklichen.

Ja, er kann es dir verbieten. Und das ist auch gut so. Siehst ja an dir selbst was sonst passieren würde. Der Vater hat ein Recht auf seine Kinder und umgekehrt.

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sorry aber doch,das meine ich ernst!ich entführe meine kinder nicht!wir haben da die möglichkeit,uns eine existenz aufzubauen.da haben WIR uns schon gedanken drum gemacht.das ist schon erwachsen genug durchdacht.
ja,so wie der kv mit dem "umgangsrecht" spielt,ahbe ich das zu entscheiden!
im umgekehrten falle?wenn ich mit meinen kindern so umgehen würde,bzw.nicht,wäre mir das schnuppe!er würde nur aus trotz nein sagen,das weiß ich definitiv,ok?
der vorschlag mit den ferien ist (dummerweise)schon wiedermal ein entgegenkommen von mir!!!
um das finanzielle brauchst du dir keine gedanken machen.das tun andere schon.
sorry,wenn ich jetzt so rede aber das finde ich nicht fair von dir.du verurteilst mich,ohne irgendein hintergrundwissen zu haben bzw. zu erfragen.
"Siehst ja an dir selbst was sonst passieren würde."...was meinst du damit???die kinder fangen das weinen an,wenn es heisst,es geht zum papa,soviel dazu.

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Du sagst es: IHR habt euch überlegt dort eine Existenz aufzubauen. Das ist schön für euch. Aber nicht so schön für den KV.

Und ja, es ist mehr als ärgerlich und enttäuschend, wenn der KV sein Umgangsrecht nur wenig wahrnimmt oder sonst Ärger macht. Trotzdem gibt euch das nicht das Recht, eine derartige Sache ohne sein Einverständnis zu planen. Egal wie die Dinge liegen, ihr hättet euch da mal viel früher drum kümmern müssen.

Das hat nichts mit verurteilen zu tun, ich ärgere mich hier nur so oft, sobald im Umgang irgendwas schief läuft oder die Mütter sich über die Väter ärgern (und oftmals berechtigt, das streite ich ja garnicht ab), heißt es direkt: Dann sieht er die Kinder halt nicht mehr.
In deinem Fall tust du es nicht aus Berechnung, aber es läuft auf das gleiche heraus. Nicht alles, was für die Mütter gut und richtig erscheint, ist auch wirklich das Beste für die Kinder. Und in deinem Fall nimmst du deinen Kindern und dem KV endgültig die Möglichkeit, ein Verhältnis zu erhalten.
Daher finde ich es richtig, dass es nicht ohne Rücksprache geht.

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Hallo,

ich bin mit meinem Mann (nicht der leibliche Vater) und meiner Tochter im September'06 in die USA gegangen.
Um ein Visum fuer das Kind zu bekommen musste ich eine Vereinbarung mit Hilfe eines Anwalts verfassen lassen,dass der Vater dem Wechsel des Aufenthalts zustimmt.Dieses musste beim Notar von BEIDEN unterschrieben werden und es musste eine Apostille tragen.
Ich wuerde mich an deiner Stelle ersteinmal bei der Botschaft erkundigen und nicht irgendwelche Rechnungen ohne den Wirt machen.Es kann naemlich durchaus sein,dass deinen Kindern die Einreise ohne beglaubigte Unterschrift des KV, verweigert wird.

Falls du Hilfe bei der Vereinbarung brauchst (sparst dir auf jeden Fall 450 Euro Anwaltskosten) dann kannst du mich ueber meine Vk gerne kontaktieren.

LG

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die frage wäre eher: was für ein mitspracherecht haben die kinder? wie finden die das, so weit von ihrem vater zu sein? haben sie einen bezug zu ihm, regelmäßigen kontakt?

rechtlich sieht es so aus, dass er es dir bei gemeinsamen sorgerecht verbieten kann, bei alleinigem nicht. aber die mehr-kosten für den regelmäßigen umgang musst du dann tragen. und jedes zweite wochenende von australien nach deutschland und zurück zu fliegen kann verflixt teuer werden.

gruß, lollo

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Hallo lollo,

dein Besuchsrecht-Statement hat mich sehr zum Schmunzeln gebracht.

Die Exfrau von einem Freund meiner Familie wollte mit den beiden Kindern nach Kanada auswandern.Der KV hat ihr dazu seine Zustimmung verweigert.Die Sache ging vor das Familiengericht und die Exfrau durfte nach richterlichen Beschluss mit den Kindern auswandern.
Der Richter erklaerte dem Vater,dass er seinen Trip nach Canada selbst finanzieren muesste.Anders waere es nicht zulaessig,denn man kann nicht von der Exfrau+neuen Ehegatten erwarten,dass sie alle 2 Wochen das Geld fuer den Flug aufbringen.

So geschehen und verkuendet am 31.08.06.
LG

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immer eine frage des einzelfalls, im bereits zitierten fall der strunz/effenbergs war es anders...

gruß, lollo