geteiltes Sorgerecht/neu verheiratet- was, wenn mir etwas passiert?

Hallo,

kurz zur Vorgeschichte/Ausgangslage:
Ich bin seit Nov2006 von meinem (Ex-)Mann geschieden, wir haben ein gemeinsames Kind und das gemeinsame Sorgerecht. Unser Sohn ist bei mir, der Vater wohnt ca. 500km entfernt. Wir verstehen uns soweit echt gut. da der Zwerg erst 2 jahre alt ist und die Entfernung nicht gering, holt mein Ex ihn alle 6-8 Wochen für 6-10 Tage ab. Das klappt hervorragend.

Seit Letztem Jahr wohne ich mit meinem Freund zusammen, Anfang des Monats haben wir geheiratet, im September bekommt Vincent einen Bruder.

Mein Mann kennt den Kleinen seit seinem ersten Atemzug, war bei der Geburt dabei (mein Ex und ich trennten uns, als klar war, dass ich schwanger bin, da er nie Kinder wollte!) und ist ihm echt der beste Papa der Welt!

Nun zu meinem "Problem":
Sollte mir etwas zustoßen, würde mein Kleiner ja zu seinem Erzeuger kommen, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, richtig?
Allerdings würde er dann ja aus seiner "Stammfamilie" herausgenommen, und auch von seinem Bruder getrennt.

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, dass er bei meinem neuen Mann bleiben könnte? Vermutlich müsste der Kindsvater zustimmen, oder?

Versteht mich nicht falsch, ich möchte dem Kindsvater nichts böses. Aber ich stelle es mir auch für ein Kind schwer vor, wenn es plötzlich ohne "Papa" und Bruder leben soll.
Obwohl mein Ex nie Kinder wollte, versucht er das Beste aus der Zeit zu machen, die er mit seinem Kind verbringt. Allerdings weiß ich nicht, ob er nicht nur aus falschem Verständnis von Fürsorge darauf bestehen könnte, dass sein Sohn zu ihm soll, wenn ich sterben sollte. Nach dem Motto: "was denken denn sonst die anderen von mir?"

Ich habe schon versucht, das bei ihm anzusprechen, und da kommen dann genau solche Sätze, daher bin ich so unsicher.

War jetzt alles etwas wirr und lang, aber ich hoffe, mein Anliegen ist deutlich geworden und jemand weiß evtl Rat!

Danke

Mera

1

alles beim notar klären habe ich auch mein ex bekommt meine tochter nicht nur der stiefvater....aber ich ahbe auch das alleinige sorgerecht#freu

2

Teuer und falsch!

Natürlich, ein Notar schreibt gegen Bares alles. Aber das Stück Papier kann Frau sich übers Klo nageln.

Im Todesfall trifft IMMER das Vormundschaftsgericht die Entscheidung und die entscheiden in erster Linie immer zu Gunsten des leiblichen KV. Auch wenn wenig bis gar kein Kontakt bestanden hat. Es sei denn er ist grundsätzlich nicht zur Kindererziehung geeignet, oder er verzichtet freiwillig. Wenn er im Todefall das Sorgerecht für sein Kind ausüben will, wird er dies auch durchs Vormundschaftsgericht zugesprochen bekommen. Vollkommen egal, was notariell beglaubigt wurde.

Die einzige Möglichkeit die ich für die Ursprungsposterin sehe, sich mit dem leiblichen KV auf einen freiwilligen Sorgerechtverzicht im Sinne des Kindeswohles zu einigen und das dann notariell beglaubigen zu lassen.

Eine andere Chance gibt es leider nicht.

Scully

3

Ich stecke genau in der gleichen Situation. Allerdings ist meine Tochter schon 13 Jahre alt.

Ich kann mir nicht vorstellen, das in diesem Alter irgendwas gegen den Willen des Kindes gemacht wird, oder sehe ich das falsch.

Puh, wenn ich mir vorstelle, das meine Große zu ihrem leiblichen Vater ziehen muß, wird mir ganz schlecht.

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