Unterhalt wenn der Kindsvater stirbt?

Voran gestellt: Dies ist eine fiktive Frage meinerseits, die sich mir aufgrund der Problematik einer Bekannten gestellt hat.

Also, der Sachverhalt:
Paar bekommt ein Kind, trennt sich noch während der Schwangerschaft. Mann heiratet eine andere Frau.

Mann erkennt das Kind offiziell als sein Kind an.
Unterhalt überweist er der Frau regelmäßig auf ihr Konto, auf den Betrag haben sich die beiden - angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle - selbst geeinigt. "Offizielle" Dokumente gibt es (abgesehen von den Kontoauszügen) keine.

Nun hat der Mann Knochenkrebs bekommen. Natürlich muss man nicht gleich annehmen, das er stirbt.
Aber was ist, wenn doch?

ICH behaupte, die Frau bekommt dann keinerlei Unterhalt mehr, weil der Mann ja tot ist.

Mein Freund behauptet, die Frau bekommt den Unterhalt dann von der jetzigen Frau des Mannes (#kratz)

Meine Freundin sagt, die Frau würde Unterhalt vom Jugendamt bekommen, aber nur für den Fall, wenn sie die Unterhaltszahlungen vorher offiziell übers Jugendamt hätte laufen lassen (also es einen vollstreckbaren "Titel" gegeben hätte)

Wer hat denn nun Recht?

#danke

1

das kind erhält halbwaisenrente. die muss beantragt werden.klar. sollte der rentenbetrag niedriger sein, als der, den das JA im Rahmen des UVG zahlt, dann stockt das JA die Rente für maximal 72monate auf den mindestbetrag auf.

2

Oje das ist ja schrecklich !!!

Also so viel ich weiß bekommt das Kind halbweisenrente ! Hat mein Ex für seinen Sohn auch bekommen , weil die Mutter gestorben ist ! Ob es zusätzlich noch von Irgendwo Unterhalt gibt weiß ich nicht ! Aber ich drücke die Daumen das es dazu hoffentlich nicht kommen wird !

Ganz Liebe Grüße
Sonja mit Jannik und 12+5 #baby

3

I. Allg. greift die Rentversicherung und zahlt Halbwaisenrente aus.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11954/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/Tod/tod__Waisen__node.html__nnn=true

muemel

4

PS: Somit hat keiner von beiden Recht. ;-)

5

außerdem ist das kind erbberechtigt! oder gibt es da bei unehelichen kindern ausnahmen?

(normalerweise erbt doch der überlebende ehegatte 1/2, und das kind/die kinder 1/2, solange man nicht z.b. einen ehevertrag aufgesetzt hat - aber würde der auch für uneheliche kinder greifen?)

(beispiel: sollte einer meiner eltern sterben, dann erbt der überlebende teil zunächst alles alleine - erst bei dessen tod steht den kindern ihr erbe zu. haben sie aber glaube ich vertraglich so festgelegt. hätte mein vater jetzt aber noch ein uneheliches kind, fände ich das sehr ungerecht für das kind....?!)

6

Hallo,

uneheliche Kinder sind ehelichen Kindern beim Erbe gleich gestellt (egal ob es vorher ein sogenanntes Berliner Testament, wie bei Deinen Eltern, gab)!

In diesem Sinne,
juliafranziska

7

Danke! :-)

weitere Kommentare laden
8

Sie hat einen Anspruch auf "Witwenrente" wenn sie selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, weil sie ein minderjähriges Kind erzieht. Das Kind erhält Waisenrente wenn der KV in die gesetzliche oder eine berufsständische Versicherung eingezahlt hat.

Das Kind hat in jedem Fall auch einen Erbanspruch!

Das mit dem Unterhaltsanspruch gegen die gesetzlichen Erben habe ich auch mal gehört, weiß aber nicht wirklich Bescheid. Im Zweifel Anwalt fragen.

Gruß

Manavgat

11

halbwaisenrente. als ich das letzte mal recherchierte, waren das 5% vom letzten nettolohn. was bei meinem KV, lass mal rechnen, 5% von 0 euro, schwierige rechnung.... hoffentlich lebt er noch mind. 20 jahre.

gruß, lollo