Gutscheinfrage

Hallo,

wie lange sind Gutscheine gültig?

Meine mal gehört zu haben,dass sie ihre Gültigkeit nicht ohne weiteres begrenzen dürfen.

Habe nämlich noch einen Gutschein für´s Meridian Spa hier (der einige Jahre alt ist,bin nie dazu gekommen hinzu gehen.....Arbeiten und die Kinder halt usw.:-p) und nun sagte man mir,dass ich ihn nicht mehr einlösen könne.

Kann das wirklich sein?

Gruß asile

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Hi,

ich bin mir da auch nie sicher.
Normalerweise dürfen die Gutscheine nicht begrenzt sein, angeblich ist eine zeitliche Begrenzung ungültig, auch wenns draufsteht.
Habe z.B. einen Gutschein von Potthoff hier, da steht drauf, er sei nur 1 Jahr gültig.Er ist nun knapp 3 Jahre alt und ich war kürzlich da und habe gefragt, da meinten sie, ich könne den noch problemlos einlösen.
Ich würde einfach nochmal nett nachfragen.

LG Samira

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Hallo,

da gibt es zwei Sachverhalte:
- Gutscheine, die jemand für einen bestimmten Betrag zur Einlösung erworben hat (also sozusagen im Voraus bezahlte Leistung):
man kann Gutscheine grds. zeitlich begrenzen, was aber lediglich heißt, dass dann die Leistung zu dem auf dem Gutschein passenden Betrag nicht mehr erbracht werden muss - dann müssen sie dir aber den entsprechenden Betrag auszahlen bzw. eine Nachzahlung oder Umwandlung anbieten. Gibt einschlägige Gerichtsurteile darüber.

- Gutscheine, die sozusagen von der Firma ausgegeben werden und somit "kostenlos" sind bzw. bestimmte Rabatte einräumen:
Diese können zeitlich begrenzt sein und danach hast du keinen Anspruch mehr auf die entsprechende Leistung.

Liebe Grüße, Mari

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Hallo,

in diesem Fall ist es ein Gutschein über eine gewisse Summe die bereits eingezahlt wurde.

Demnach müsste ich ihn also theoretisch ja einlösen können?!?! Oder halt das Geld wiederbekommen.

Danke Gruß asile

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ja - die haben ja Geld bekommen und bisher keine Leistung erbracht, somit ist zumindest der Gegenwert auszuzahlen

Urteilsbeispiel:
Geschenkgutscheine dürfen nicht Verfallen
Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).

LG, Mari