Umgangsrecht einklagen kostet ihn das was....

Hallöchen

habe eine frage... von meiner freundin der freund hat ein weiteres kind von einer anderen , von seinem sohn die mutter verbietet jeglichen umgang mit dem kind... obwohl noch nie was vorgefallen ist. sie ist der meinung zahlen ja sehen nein.

und nun wurde ihm geraten beim amtsgericht das umgangsrecht einzuklagen , jedoch ist er der meinung das dies was kostet.

wie könn sie jetzt vorgehen.... er liebt seinen sohn aber kann ihn nie sehen...

lg lissi

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also,

wenn er recht bekommt müssten die kosten zu ihren lasten gehen. (es sei denn hier hat sich was geändert)
aber: wenn er seinen sohn so liebt, dann wär es doch egal, wenn es was kostet und er seinen sohn dann endlich per gerichtsbeschluss sehen könnte....

geld ist hier der falsche entscheidungsfaktor, den so hoch sind die kosten hier nicht.

lg
brujita

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Hallo,

das stimmt so nicht.

Das Gericht entscheidet, wer wieviel von den Kosten zu tragen hat.

Schau mal hier:
http://www.isuv.de/forum/thread.php?threadid=45397&sid=d136dab94877b92311208d27c7f81083

Gruß
awk

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Danke - ich war mir, wie ich auch im Tread schon schrieb nicht ganz sicher. der Fall, der in meiner Familie so entsprach liegt schon ein paar Jahre zurück und da wurde die KM zur Kasse gebeten.

Danke Dir!

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Es gibt eine Kostenlose Beratunsgstelle im Amtsgericht- es gibt auch einen Begriff der heißt "Armenrech", hört sich doof an, heißt vielleicht auch anders, aber es heißt nichts anderes, als das jeder sein "natürliches" Recht einklagen kann, auch wenn er kein Geld hat.

Einen versuch währe es wert!
Viel Glück!!!

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Hallo,
je nachdem, wieviel er verdient, könnte er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Seine Frau wird behaupten, dass er dem Kindnicht gut tut und lauter hässliche Dinge gegen ihn auffahren.
Meistens wird nie ein eindeutiger Schuldspruch geschehen, so dass er ohne Prozesskostenhilfe zumindest einen Teil der Kosten tragen wird müssen.
Ich weiß allerdings nicht, ob vor der Klage eine Aufforderung an die Frau gehen muss, ihm das Besuchsrecht 14tägig zu ermöglichen. Wahrscheinlich kann er erst klagen, wenn sie ihm das wiederholt verweigert.

LG Katja

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Ehrlich gesagt wollte ich meinem Mann das Umgangsrecht anfangs auch verweigern (war stur und verletzt...kennt man ja). Damals ging ich sogar zum Anwalt und fragte, ob ich nicht auf Unterhalt verzichten könnte und er sieht dafür die Kinder nicht, er hatte damals wenig Interesse an den Kindern gezeigt und ich dachte, er nimmt sie nur aus Prinzip!

Mein Anwalt riet mir ab, meinte auch, das ich schwere Geschütze auffahren müsste und das er auch schon erlebt hat, wie der Schuss nach hinten los ging- die Kinder stellten sich gegen die Mutter!!!

Das gab mir damals sehr zu denken und ich nahm Abstand von diesen Gedanken- zum Glück, denn als sich alles einpendelte, war es für die Kinder sehr wichtig, das sie ohne Vorbehalt zum Vater durften!!!

Vielleicht kann man der Mutter noch mal ins Gewissen reden, es gibt Beratungsstellen und eigentlich, so ist es mir noch in Erinnerung, ist es auch nicht so einfach!!!