Trotz Zusage Wohnung anderweitig vermietet

Ich wollte eine Wohnung mieten und hatte mit der (privat, keine Gesellschaft) Vermieterin einen Termin ausgemacht, um den Vertrag zu unterschreiben. Sie hatte diesen Termin vorgeschlagen. 1 Tag vorher sagte sie mir, die Wohnung sei schon an jemand anderen vermietet. Auf meine Frage wieso, kam sie erst mit einer Ausrede, die ich in den Wind geschlagen habe. Darauf sagte sie der andere Interessant sei sehr hartnäckig gewesen und wollte sofort unterschreiben. Er selber hat den Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterschrieben, sie wollte ihn gerade losschicken. Sie wollte sich aber nicht noch einmal umentscheiden und bei ihrer Zusage dem anderen Interessenten nun bleiben. Sie könnte sich ihr Verhalten selber nicht erklären und würde sich schlecht mir gegenüber fühlen. #gaehn

Um ihr Gewissen zu beruhigen und vom eigentlichen Thema abzulenken, hat sie dann versucht mich zu vertrösten und sie würde mich auf jeden Fall kennenlernen wollen, wir sollten uns unbedingt so mal treffen. Sie dachte ich würde diese Ablenkungstaktik nicht durchschauen... #augen

Der einzige Grund, der mir für diese Handlung einfällt ist, dass die Gute bestechlich ist. Der andere Interessent hat ihr vermutlich einen Batzen Geld geboten, wenn er die Wohnung bekommt.

Oder was meint ihr, warum jemand sowas machen sollte?

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sympathie und antisymphatie.

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Du meinst Antipathie. Das kann gar nicht sein, weil sie mich nur vom Telefon kannte und weil sie sagte, sie würde mir die Wohnung gern geben, da ich eine der ersten Interessenten war.

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Dann verstehe ich euch beide nicht. Wie kann man eine Wohnung haben wollen die man noch nicht gesehen hat oder hast du sie schon gesehen.

Und anderer Seite verstehe ich die Vermieterin nicht. Wie kann man eine Wohnung versprechen ohne den "Mieter" gesehen zu haben.

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hallo,
hast du Zeugen dafür das sie dir eine Zusage erteilt hat?

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Grundsätzlich ist sowas rechtswidrig...durch die beidseitige Willenserklärung ist schon ein (mündlicher) Vertrag zustande gekommen, auf dessen Erfüllung man letztendlich bestehen kann.

Allerdings hast Du schlechte Karten, weil Du vermutlich keinen Zeugen hast, der bestätigen kann, dass Dir die Wohnung zugesagt wurde. Zumal es absolut unüblich ist, eine Zusage zu machen, wenn der potenzielle Mieter sich nicht persönlich beim VM vorgestellt hat...das würde vor Gericht also wahrscheinlich sehr unglaubwürdig klingen.

Trotz allem würde ich es mit einer "Drohung" versuchen...wenn sie darauf nicht eingeht, kannst Du es aber besser vergessen...vor Gericht wirst Du ohne Zeugen keinen Blumentopf gewinnen.





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Zeugen habe ich natürlich nicht. Wie denn per telefonischem Kontakt. Höchstens die Mieterin, mit der wir uns am besagten Tag ebenfalls treffen wollten.

Ob die aussagen würde, weiß ich nicht. Du schreibst selbst, das würde sich nicht lohnen. Vor Gericht ziehen wäre nicht unbedingt das, was ich will. Zum einen aus finanzieller Hinsicht und zum anderen kann ich ein gutes Verhältnis zur Vermieterin dann ebenfalls vergessen.

Die VM hätte bei Nichtgefallen spätestens beim Treffen ablehnen können, aber das glaube ich nicht. Es ist ein anderer Grund.

Ich hatte nach ihrer Absage, da mich die Nachricht doch überrascht hat, nochmal angerufen, um nachzufragen. Ich will nicht so nervig und aufdringlich sein...und ob es was bringt?

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Vergiss es einfach. Haste Pech gehabt. Verträge macht man gleich oder gar nicht.

Mir passiert sowas alle paar Tage, aber nicht mit Wohnungen, sondern mit Autos.
Am Mo. ruft X an und möchte sich am Fr. ein Auto ansehen. Wenn jetzt Y am Di kommt, es ihm gefällt, er aber unentschlossen ist, dann verkaufe ich halt am Mi an Z. Wo zwei sich nicht grün sind, freut sich immer der Dritte. Das Leben ist nun mal so.

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Der Termin wurde nicht von mir vorgeschlagen, ich hätte sofort unterschrieben. So schlimm ist es nicht, dass ich die Wohnung nicht bekommen habe. Ich ärgere mich nicht über Dinge, die nicht passiert sind. Am Ende ist es besser so. Mich wundert nur diese seltsame "Begründung".

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