Kann ich meinen Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen

Hallo,

ich war vor dem Mutterschutz wegen eines Arbeitsunfalls
arbeitsunfähig und konnte meinen Urlaub nicht nehmen.

Habe ich die Möglichkeit den Urlaub zwischen der Mutterschutzfrist und der Elternzeit zu nehmen?
Also: Mutterschutz - Urlaub - Elternzeit...

Oder muss ich den Resturlaub nach der Elternzeit nehmen?

1

Hallo,

ich hatte 1. und 2. Monat nach der Geburt Mutterschutz (und Elterngeldbezug) und dann habe ich Elterngeld für den 4.-13. Lebensmonat des Kindes beantragt. Falls Du wirklich Eltern"zeit" und nicht Eltern"geld" meinst, geht das natürlich auch. (Da würde ich aber den Sinn nicht drin sehen!).Elternzeit kannst Du ja längstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes nehmen. Da würde es Dir nichts bringen den Urlaub vorher zu nehmen.

Gruß
Nadine

3

Hallo Nadine,

Danke für Deine schnelle Antwort. Ich möchte wahrscheinlich
nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten und dann würde mir mein
"übertragener" Urlaub nur noch anteilig gewährt.
Deshalb habe ich überlegt, wie ich den "kompletten Resturlaub" retten kann.

Wenn unser Baby 2 Wochen früher kommt, verlängert sich
dann die Mutterschutzfrist nach der Entbindung von
8 auf 10 Wochen?

Und ist es richtig, dass ich beim ET vom 08.09.
bei 2 Jahren Elternzeit dem AG folgenden Zeitraum:
08.09.07 - 07.09.09 mitteile?

Ich wünsche Dir noch einen schönen Samstagabend!



5

Wenn dein Baby 2 Wochen früher kommt, verkürzt sich die Mutterschutzfrist vor der Entbindung um 2 Wochen und die werden dir dann hintendrangehängt.

weiteren Kommentar laden
2

Also, wenn Du wirklich die "zeit" und nicht das "geld" meinst, dann ist das kein Problem :-)

4

Hallo meaculpa,

Danke für Deine schnelle Antwort.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Samstagabend.

7

Hallo,

habe meinen Urlaub auch nach dem Mutterschutz
genommen, aber einen Tag dazwischen gearbeitet.
Dadurch hat meine Elternzeit nicht mit ET angefangen, sondern nach dem Urlaub. Ich habe so 3,5 Monate Elternzeit gerettet.

Mein Sohn wurde Mitte März geboren und ich hatte dann erst ab 1.7. Elternzeit und habe zunächst 2 Jahre beantrag, also bis 30.06.
Du kannst sehr wohl bis max. 1 Jahr über den 3. Geburtstag Elternzeit mitnehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Gruß
Angela

weitere Kommentare laden