Was schreibe ich als Begründung, in der Wohnung bleiben zu wollen?

Hallo,

meine Frage steht ja fast schon oben. Ich habe mich vor einem viertel Jahr von meinem Partner getrennt. Nun ist die Wohnung zu groß für mich und meine Maus. Aber wir möchten um jeden Preis hier wohnen bleiben. Ich habe eine Teilzeitstelle, bekomme ergänzend Hartz IV. Ich soll nun nieder schreiben, warum ich hier wohnen bleiben möchte bzw. begründen, warum wir hier wohnen bleiben wollen. Was kann ich da schreiben? Musste jemand hier das auch schon tun und kann mir evtl weiterhelfen?
#danke

Viele Grüße, Karo

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Hallo,

ist es heute wirklich so selbstverständlich, andere für die eigenen Wünsche zahlen zu lassen? Stell dir folgende Frage: würdest du bei deinem arbeitenden Nachbarn klingeln und ihn bitten, die jeden Monat Geld zu geben, damit du die für dich zu große und zu teure Wohnung bezahlen kannst?

Ich kann wirklich nachvollziehen, dass ein Umzug blöd ist und du keine Lust dazu hast. Aber sollen wirklich andere für diesen Luxus zahlen?

lg

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"würdest du bei deinem arbeitenden Nachbarn klingeln und ihn bitten, die jeden Monat Geld zu geben"

Lern' lesen! Sie arbeitet.

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Das ist kein Argument.

Andere Menschen arbeiten auch - vielleicht sogar Vollzeit - und können sich von ihrem Einkommen auch nur eine Wohnung leisten, die sie auch finanzieren können.

Manch einer würde auch gerne eine schönere oder größere Wohnung haben, kann es sich aber nicht leisten - und nun?

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Warum sollen wir dir sagen warum du da wohnen bleiben willst#kratz

Wenn das einer wissen sollte dann doch wohl du selbst.

kopfschüttelurbini

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Hallo,

gegen einen Wohnungsumzug könnte z.B. sprechen:

Räumliche Nähe
- zum Kindergarten deiner Maus
- zur Famiie (Versorgung vom Kind ist gewährleistet, sollte sie einmal krank sein).
- zu deinem Arbeitgeber

Hast du dich schon mal erkundigt, wie viel deine Wohnung kosten darf? Einfach nur zu gross muß nicht unbedingt heissen, dass ihr ausziehen müsst. Kennst du den Mietspiegel deiner Stadt? Eventuell musst du nur einen kleinen Teil zur Miete selbst beisteuern, falls es das Amt nicht übernimmt. Eventuell hast du Anspruch auf Wohngeld.

Na ja, nur ein paar Ideen.

Gruß
Angeloona (die auch ausziehen soll, obwohl wir nun wirklich in keiner Luxus-Wohnung wohnen...)

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Hallo,

"Eventuell hast du Anspruch auf Wohngeld."

>>> Sie bekommt ergänzendes Alg II.
Wohngeld und Alg II schließen sich gegenseitig aus.
Für Wohngeld darf man nicht unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Erreicht man diese Einkommensgrenze nicht, liegt man nach SGB II unter seinem Bedarf und ist Alg II berechtigt (das Alg II ist dann auch höher als das mögliche Wohngeld).

In diesem Sinne,
juliafranziska