Ich will keinen Unterhalt von meinen Partner, "muss" er trotzdem?


Hallo!

Mich hat eine Bekannte sehr verunsichert.

Also, ich bin schwanger und lebe mit dem Kindsvater nicht zusammen und bin auch nicht verheiratet. Jedenfalls noch nicht, ist geplant, aber wir suchen derzeit noch ne Wohnung.

Wenn das Kind nun auf die Welt kommt, habe ich nicht vor, irgendwelche Ansprüche gegen ihn geltend zu machen. Eine Bekannte meinte nun, dass das ganz egal sei, dann würde sich das Amt einschalten und von ihm das Geld verlangen.

Kann das wirklich sein? Ich bin berufstätig, habe Einkommen, bezahle meine Wohnung alleine und will kein weiteres Geld vom Kindsvater und das Amt soll sich dann einschalten und mir sagen, dass er bezahlen "muss", obwohl ich nicht will? #kratz

Vielleicht kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank im Voraus! :-)

LG Biene

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Wenn du dein eigenes Geld verdienst und nicht ALG II zusätzlich bekommst, dann kannst du drauf verzichten. Interessiert dann niemanden.

Solltest du aber ALG II beziehen, dann wird man von dir verlangen, dass du dich an ihn wendest. Denn du bist verpflichtet alles dafür zu tun die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu verringern. Tust du das dann nicht, wirst du keine Leistungen mehr bekommen.

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Hallo,

die ARGE kann gerne verlangen, dass sich die Unterhaltsberechtigte an den Unterhaltspflichtigen wendet - aber nur mit Zustimmung der Alg II-Empfängerin/Unterhaltsberechtigten.

Der Unterhaltsanspruch geht auf die ARGE über und kann eben nur mit Zustimmung rückübertragen werden.
Wird der Rückübertragung nicht entsprochen, hat die ARGE ihren Job selbst zu tun, nämlich sich gezahlte Leistungen zurückzuholen.

Die Leistungen werden selbstverständlich NICHT eingestellt.

Soll ich Dir die gesetzliche Bestimmung dazu rübereichen oder kennst Du sie selbst!

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Bei den ARGEN die ich kenne läuft das folgendermaßen:

Sie sagen der Antragstellerin, dass sie sich an den Unterhaltspflichtigen wenden muss. Sagt sie nein, dann sagen sie ihr das sie das machen werden. Will sie dies auch nicht, dann gibt es keine Leistung mehr. Zumindest nicht für sie.

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HI.
Ja er muss zahlen. Aber wenn du nix vom Staat beziehst oder so, dann geb einfach an DASS er zahlt (auch wenn er das nicht tut). Falls sie einen Kontoauszug haben wollen, wovon ich aber nicht ausgehe, dann sage das der Unterhalt bar Erfolgt.
Es wäre nur von Nachteil wenn du harz4 oder so beziehen würdest denn dann würde der Unterhalt mit angerechnet werden.

Mit lieben Grüßen Sophie

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"Falls sie einen Kontoauszug haben wollen, wovon ich aber nicht ausgehe, dann sage das der Unterhalt bar Erfolgt. "

Wenn sie keine staatlichen Leistungen bezieht, gehen ihre Kontoauszüge niemanden etwas an.

Wenn meinst du mit "sie".?

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wenn du keine leistungen vom staat beziehst dann interessiert es die katz ob er zahlt oder nicht wenn du es nicht willst.

ferner: wenn ihr dann mal zusammen wohnt, dann beteiligt sich ja jeder an den normalen kosten des lebens, dann muss er u-halt eh nicht zahlen?!

was meine vorrednerin da schreibt kann ich nicht bestätigen. wie gesagt, wenn du keine leistungen beziehst, wer sollte sich dann dafür interessieren ob der kv zahlst, natürlich nur vor dem hintergrund, dass du das auch nicht willst. geprüft wird meines erachtens erst, wenn du unterhaltsvorschuss oder staatliche hilfen beantragst.

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Wenn ihr keine gemeinsame Wohnung habt, muß sich der KV an den Kosten beteiligen (Unterhalt f. Kind und evtl. dich), wenn du keine eigenen Einkünfte hast und ALG2 beantragst. Er muß sich auch beteiligen, wenn du genug verdienst, aber es willst, dass er zahlt. Ansonsten zwingt ihn niemand.

Wenn ihr eine gemeinsame Wohnung habt, ist das eh hinfällig. Dann gibt es keinen Unterhalt, weil er sich ohnehin an den Kosten beteiligt.

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Wenn du gleich wieder nach der Geburt arbeiten gehst und keine staatliche Unterstützung bekommst, musst du von dem Erzeuger deines Kindes gar nichts einfordern. Erst wenn du staatliche Unterstützungen wie Wohngeld, ALGII etc. bekommen willst, wird das Amt dich erst auffordern den Unterhalt für dein Kind und dich von deinem Partner einzufordern.

Aber warum soll dein Lebensgefährte oder was das ist für sein eigenes Kind keinen Cent zahlen und du musst alles zahlen? Hast du Angst,dass er nichts mehr mit euch zu tun haben will, wenn du von dem Thema anfängst?

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Hallo!

Nein, ich bin ja berufstätig bzw. werd es nach der Geburt wieder sein, d.h. ich werde keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Natürlich würde er für sein Kind zahlen bzw. Ausgaben tätigen wir ja zusammen, wir wohnen nur eben noch nicht zusammen. Wollen wir aber machen und suchen derzeit eine Wohnung. Vor der Geburt klappt das aber nicht mehr (ist jederzeit so weit).

Nur den Fall gesetzt, dass wir - sagen wir mal - 2 Monate nach der Geburt erst zusammenziehen, ob er dann für die 2 Monate etwas zahlen "muss" von Amts wegen. Ich kann es mir nicht vorstellen, denn wen interessiert es schon, wenn ich darauf verzichte, "offiziell" Geld von ihm zu nehmen, wenn wir kurz drauf eh zusammenziehen und die Ausgaben ja eh teilen.

Wie gesagt, meine Bekannte hat mich da etwas verunsichert. Schwangere machen sich ja über alles Sorgen ... :-D

Vielen Dank für Eure Antworten!

LG Biene

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Nein, natürlich muss er nichts zahlen, da du keine staatlchen Hilfen bekommst.