Unterhalt aufs Sparbuch vom Kind - Steuererklärung?

Hallo zusammen!

Meine Tochter ist jetzt 8 Monate alt, seit 3 Monaten habe ich mich mit ihrem Vater doch soweit einigen können, dass er jeden Monat einen Betrag (200 Euro) auf ihr Sparbuch überweist. Damit soll meine Tochter später mal einen finanziellen "Grundstock" haben.

Nun ist es ja so, dass man in der Steuererklärung, Anlage Kind, angeben muss, wenn man Unterhalt bekommt.
Muss ich die 200 Euro, die ja nicht ich bekomme, sondern meine Tochter, dann auch angeben?
Ich meine, ich könnte mich ja - rein theoretisch - jederzeit am Sparbuch meines Kindes bedienen und somit wären die 200 Euro dann zusätzliches "Einkommen"???

Der Papa gibt die 200 Euro übrigens nicht in seiner Steuerklärung (als Sonderausgaben o.ä.) an und verzichtet auch auf den Freibetrag sowie eine Anrechnung des Kindergeldes.

#danke

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natürlich bekommst DU den unterhalt dür die tochter!

wer denn sonst! oder ist dein kind 18 und voll geschäftsfähig...seltsame einstellung mancher leute!!!

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Heißt das, ich muss den Betrag auch angeben, selbst wenn ich ihn nicht "verbrauche" sondern - rein theoretisch- mein Kind wenn es volljährig ist?
Braucht das Finanzamt da eigentlich eine Bescheinigung zwecks Unterhalt? Wir handeln das nämlich rein privat, also ohne Schriftliche Vereinbarung und ohne Jugendamt? Müsste man da was unterschreiben?

#danke

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natürlich musst du jedes einkommen der familienmitghlieder angeben!
eine bescheinigung brauchst du dafür nicht, es kann aber sein das der kv befragt wird.


so wie du es siehst gebe ich mein gehalt auch nicht mehr an da ich es selbst als schmerzensged sehe...mal sehen was das finanzamt DAZU meint......

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Hi Lucie,

mal ein ganz anderes Thema als die Steuererklärung, wo Du es übrigens angeben musst. Du bekommst, laut Düsseldorfer Tabelle zu wenig. Ich habe vom KV meiner Tochter anfangs auch das Geld so bekommen. Dann zahlte er plötzlich nicht mehr. Habe mich dann an das Jugendamt gewendet, bekam Unterhaltsvorschuss.
Der KV zahlt das Geld an das Jugendamt, die überweisen es dann an mich. Worauf ich hinaus will. Wenn Du das Geld wirklich mal brauchst, und der KV deiner Tochter zahlt nicht regelmäßig oder zu wenig, dann hast Du viele Rennereien. (Wenn Du nicht verheiratet warst hat das Jugendamt eh eine Vormundschaft für deine Tochter.)
Bei Zahlung über das Jugendamt ist garantiert, dass die darauf achten, dass Du das bekommst, was Dir zu steht. (In meinem Fall hat das Jugendamt einen Titel bewirkt, da der Vater gar nicht mehr zahlte. Das Geld wird jetzt bei seinem Arbeitgeber gepfändet.)

Das der Vater deiner Tochter auf die Anrechnung des Freibetrages verzichtet ist echt großzügig, er zahlt schließlich auch nicht, was er zahlen muß#kratz. Mindestens 202 Euro sind fällig bei einem Netto bis 1300,00 €. Wenn er mehr verdient, ist es dem entsprechend höher. Irgendwann brauchst Du dieses Geld vielleicht und dann kannst Du es nicht mehr einfordern. #schmoll

Lieben Gruß
von der mittlerweile KV-skeptischen
Vellismum