Kindergeld wird als Einnahmen von Hartz 4 abgezogen?

Mal ne Frage- Freundin bekommt Hartz 4, nach der Berechnung 1390, dann werden ihr aber 308 für Kindergeld abgezogen- kennt ihr das auch? Ich dachte erst, das währe nicht rechtens, aber anscheinend gilt Kndergeld als Einkommen!!!

Mir ist aber noch vom Banker im Ohr, das Kindergeld nicht als Einnahmen gerechnet werden und auch nicht beleihbar sind, da es ausschließlich für das Kind gedacht ist!!! Als ich meinen Kredit mit höheren Raten zurückzahlen wollte, ging das nicht anhand seiner "Haushaltsaufstellung".

Klar werden jetzt einige sagen, sie bekommt ja Hartz 4 und da bleiben um die 1000 übrig- aber nach Miete, Telefon, Strom und Gas, alten Schulden.. da bleiben gerade mal 150 dann kommt das Kindergeld, dann hat sie ca. 450- aber 2 Teenager kriegt man damit kaum gesättigt und angezogen ohne wirklich gaaaaanz eng zu rechnen. Vielleicht schafft man das mal kurzfristig, aber es gibt Monate, da hat sie noch Reparaturen zu bezahlen, dann war der Boiler kaputt- dann wird es verdammt eng und die Schulden auf der Bank werden davon auch nicht besser. Wir wissen nun keinen Rat mehr- vielleicht habt ihr ja einen für sie!!!

Vielen dank schon mal und NEIN, sie kann nicht arbeiten gehen!!!! Sie ist schon lange krankgeschrieben und auch schon lange Arbeitslos- ist nun mal so!!! Also bitte keine Vorwürfe, ihr geht es auch ohne schon schlecht genug!!!

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Klar wird das Kindergeld angerechnet, ebenso wie Unterhalt,
Das Kindergeld ist ja für das Kind gedacht, wie du schon schriebst.


Sicher ist das mittunter hart, aber mehr haben auch Geringverdiener nicht - manchmal noch einiges weniger.

Ist der Vater der Kinder nicht unterhaltsfähig?

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Hallo Branda,

ja Kindergeld sowie etwaige Unterhaltszahlungen werden als Einkommen angerechnet und somit vom ALG II abgezogen. Das ist nicht wirklich schön, in manchen Haushalten wirds richtig, richtig eng, aber es ist leider nicht zu ändern. Und solange Deine Freundin nicht arbeiten kann wird es nicht wirklich besser werden...

Kindergeld ist zwar unpfändbar aber eben auf ALG II anzurechnen.

Sry, dass ist Dir keine besseren Nachrichten geben kann.

Liebe Grüsse

lab_trinity

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wie schon alle vor mir sagten: kindergeld gilt als einkommen und wird abgezogen.

und mal davon abgesehen: du zählst hier "altschulden" als stehende verbindlichkeiten auf--> die allgemeinheit oder der staat, wie auch immer, kann ja nix für die schulden die deine freundin gemacht hat... darauf kann nun bei der auszahlung des alg keine rücksicht genommen werden. sie hat die schulden gemacht, kein anderer.

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Es ist aber so, Kindergeld wird angerechnet, ist ja auch logisch, schließlich fließt es für die Kinder zu.
Alte Schulden - sorry, aber dafür ist ja die Allgemeinheit nicht zuständig und es gibt Pfändungsfreibeträge, dann muß sie die nicht zahlen. Mist für die Gläubiger, aber bevor die Kinder drunter leiden müssen...

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Da müsste sie aber zu ner schuldnerberatung gehen und ggf. in Insolvenz gehen ... einfach so nicht zahlen ist auch mit Pfändungsgrenzen nicht.. weil ohne "rechtliche" Rückendeckung die Gläubiger noch einiges veranstalten können (Kontopfändungen) ...

Sollte es also wirklich aufgrund von Schulden sehr eng werden ab zur Schuldnerberatung und mit denen gesprochen!

Mist gebaut hat sie, keine Frage, aber bevor die Kinder drunter leiden, würde ich den Weg wählen.

LG Thea

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Ja sicher - ich hab das nur mal erwähnt, weil viele das überhaupt nicht wissen und in diesem Fall ja die Kinder drunter leiden würden!

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Hallo,

es ist ja nicht so, dass sie für die Kinder KEIN Geld von der ARGE bekommt und das Kindergeld angerechnet wird.
Sie erhält für die Kinder auch Alg II, bzw Sozialgeld (neben dem Regelsatz für sich selbst) und darauf wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet, bzw auf die gesamten Alg II - Leistungen der Bedarfsgemeinschaft.

In diesem Sinne,
juliafranziska

P.S.
Auch wenn sie selbst nicht arbeiten gehen kann, können doch die Teenager jobben gehen, um zur Familienkasse etwas beizusteuern.

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Danke schon mal für euer Antworten und nun kam ich gleich zur nächsten Frage wegen jobben- es ist tatsächlich so, das ihr fast 16 jährige Sohn gerne Zeitung austragen würde. Dies wird aber nicht als Familieneinkommen gerechnet? Nicht das es am ende abgezogen wird und der Junge hat umsonst gearbeitet!!!

Wie ich mir schon dachte, kann man da nichts machen!

Danke das ihr euch die Mühe gemacht habt, so lieb zurückzuschreiben!!!

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Hallo,

es gibt Freibeträge - einfach mal bei der ARGE erkundigen.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Das das Kindergeld angerechtnet word verstehe ich ja, aber der Unterhaltsvorschuss?? Dann brauche ich den nicht beantragen, wenn der angerechnet wird. Ich meine, der ist doch auch fürs Kind. Aber dann geht das kindergeld und der UHV über die Bedarfsgrenze meiner Tochter und wird von meinem "Bedarf" abgezogen. Das verstehe ich nicht ganz.

Kann mir das jemand mal erläutern, bitte.

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Warum verstehst Du das nicht. Wenn Du Unterhalt bekommst, der nicht zum Leben ohne ergänzendes ALGII reicht, wird er ja auch angerechnet....
UHV ist doch nur der vorgestreckte Ersatz für den Unterhalt, den der KV nicht zahlen kann, warum soll der nicht als Einkommen angerechnet werden? Dann würde ja doppelt gezahlt. Ob der Unterhalt für Dich oder Deine Tochter einfließt, ist ja unerheblich, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, da gibt es kein "mein" und "dein".

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Wieso es angerechnet wird hat man dir ja schon erklärt. Und du kannst nicht einfach sagen, dass du UHV nicht beantragst. Denn wenn du ALG II bekommst, musst du ihn beantragen. Das wird man von dir verlangen.