TÜV Rheinland-Tipp

Vorsicht beim Gebrauch von Schwimmhilfen!

Schwimmhilfen ersetzen zwar nicht die wachsamen Augen der Eltern, dennoch sollten sie gut gepflegt und regelmäßig auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Wie? Das erklärt eine Expertin von TÜV Rheinland.

Autor: TÜV Rheinland

Damit die Kleinen nicht baden gehen

Schwimmfluegel Tuev Rheinland
Foto: © TÜV Rheinland

Am Meer, am See oder im Schwimmbad – überall tummeln sich kleine Wasserratten mit leuchtend bunten Schwimmflügeln an den Armen, Schwimmgürteln mit Plastikklötzen rund um den Bauch oder Schwimmkissen auf dem Rücken. Die Schwimmhilfen halten die Kleinen über Wasser und geben ihnen Sicherheit, ersetzen aber nicht das wachsame Auge der Eltern. Kinder, die nicht schwimmen können, müssen immer beaufsichtigt werden. Vor allem bei kleinen Kindern sind Rumpf und Kopf zusammen noch länger und schwerer als der Rest des Körpers. Geraten sie aus dem Gleichgewicht, kippen sie vornüber und können sich nicht aus eigener Kraft aufrichten. Da helfen auch Schwimmsitze oder Schwimmflügel wenig. Und die aufblasbare Ente, die Luftmatratze oder der Schwimmreifen erst recht nicht, denn das sind nur Spielzeuge.

Richtige Schwimmhilfen nimmt Brigitte Hendel von TÜV Rheinland unter die Lupe und verleiht das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. „Es garantiert zum Beispiel bei Schwimmflügeln oder Babyschwimmsitzen, dass sich die Aufblasventile richtig schließen lassen. Zusätzlichen Schutz bietet eine Rückschlagklappe im Ventil, die verhindert, dass beim versehentlichen Öffnen die Luft auf einen Schlag entweicht“, erklärt die Sicherheits-Expertin. Die Stöpsel sollten fest mit dem Ventil verbunden sein, so gehen sie weder im Wasser noch während der Winterpause verloren. Schwimmhilfen mit GS-Zeichen enthalten auch keine gefährlichen Schadstoffe, weil Materialien mit Hautkontakt der Gesundheit nicht schaden dürfen.

Vor jedem Gebrauch sollten Eltern die Schwimmhilfe gründlich auf Löcher oder undichte Nähte untersuchen, indem sie sie aufpusten und unter Wasser drücken. Nur wenn keine Luftbläschen aufsteigen, ist das Teil wirklich dicht. Schließlich lassen Sonne, Chlor und andere Wasserrückstände Flügel & Co schneller altern. Nach dem Einsatz im Nass immer die Luft aus der Schwimmhilfe lassen. Danach kann man sie mit einem Handtuch abwischen und bei Raumtemperatur trocknen lassen. „Auf keinen Fall auf die Heizung legen, dadurch werden sie nur porös“, so Brigitte Hendel.

Grundsätzlich gilt beim Kauf: Babyschwimmsitze und Schwimmflügel müssen mehrere Luftkammern haben. Entweicht aus einer die Luft, kann die andere Kammer immer noch ausgleichen. Sollte eine Kammer undicht sein, darf man die Schwimmhilfe auf keinen Fall reparieren, sondern muss sie wegwerfen. Bei Schwimmgürteln oder -kissen sollte der Gurt ein Verschlusssystem haben, das sich aus Sicherheitsgründen nur mit mindestens zwei Handgriffen öffnen lässt.

Weitere Informationen unter: TÜV-Verbrauchertipps für Kinder