TÜV Rheinland-Tipp

Sichere Spielplätze

Rostende oder faulende Spielgeräte können den Spaß beim Spielplatzbesuch trüben. In unserer Rubrik "TÜV Rheinland empfiehlt" erhalten Eltern Tipps, welche Mängel auf Spielplätzen sie zum Schutz ihrer Kinder besser nicht übersehen sollten.

Autor: TÜV Rheinland

Rutschen und raufen ohne Risiko

Spielplatz Pruefung TUEV
Foto: © TÜV Rheinland

Kaputte Wippen, durchgescheuerte Schaukelketten, morsche Holzbalken an der Rutsche: Auf Deutschlands Spielplätzen ist das leider keine Seltenheit. Über die Hälfte der von TÜV Rheinland inspizierten Kinderspielplätze sind mangelhaft. „Vandalismus und Witterungseinflüsse hinterlassen Spuren, die die Sicherheit der Kinder gefährden“, weiß Berthold Tempel von TÜV Rheinland. Faulende Klettergerüste können einstürzen oder defekte Wippen-Lager die Finger einquetschen. Spielende Kinder schätzen zudem drohende Gefahren oft nicht richtig ein.

Wichtig für die Sicherheit von Kindern auf Spielplätzen ist aber auch der Bodenbelag: Sand, Rindenmulch, Fallschutzplatten und fugenlose Fallschutzbeläge verhindern schwere Verletzungen beim Sturz von Rutsche, Schaukel oder Klettergerüst. Mit der Zeit wird der Untergrund durchs Spielen abgetragen und sollte daher regelmäßig erneuert werden. „Eine hundertprozentige Sicherheit auf Spielplätzen gibt es nicht. Wichtig ist vielmehr, dass Kinder lernen, erkennbare Gefahren richtig einzuschätzen und ihr Verhalten entsprechend daran orientieren“, so Berthold Tempel.

Eltern empfiehlt der Experte von TÜV Rheinland, sich die Spielplätze genau anzusehen und offensichtliche Mängel wie rostende oder faulende Geräte, fehlende Sauberkeit oder herumliegende Scherben sofort dem zuständigen Betreiber – meist Kommunen, Wohnungsgesellschaften oder Kindergärten – zu melden. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, Spielgeräte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren oder auszutauschen. „Wenn ein Kind wegen mangelnder Instandsetzungen oder Kontrollen verunglückt, müssen sie haften“, erklärt Tempel. Wer sich noch mehr engagieren möchte, kann den Betreiber auch darauf hinweisen, dass der TÜV regelmäßige Spielplatz-Checks anbietet und auch die Mitarbeiter von Gemeinden, Wartungsfirmen oder Kindergärten in Sachen „Sicherheit auf Kinderspielplätzen“ schult.

Weitere Informationen unter: TÜV-Verbrauchertipps für Kinder