Anmelden

Rund ums Elterngeld

Paar mit Baby

Mütter und Väter, die seit dem 1. Januar 2007 Nachwuchs bekommen haben, können Elterngeld beantragen. Die Regelungen im Einzelnen finden Sie in diesem Artikel.

von Petra Fleckenstein und Monika Maruschka

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es Elterngeld

Für Babys, die ab dem ersten Januar 2007 geboren wurden, können Eltern als Ersatz für den ausfallenden Lohn Elterngeld beantragen.

Hier lesen sie die wichtigsten Informationen rund um Elterngeldansprüche und die Berechnung.

  • Elterngeld hat 2007 das Erziehungsgeld ersetzt und wird an den Elternteil gezahlt, der nach der Geburt beruflich aussetzt und zu Hause beim Kind bleibt oder zumindest beruflich kürzer tritt.
  • Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
  • Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem bisherigen Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des Nettogehalts (maximal jedoch 1.800 Euro) monatlich: Zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 Prozent ausgezahlt, bei Voreinkommen von 1.220 Euro 66 Prozent und bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr 65 Prozent. Arbeitslose und Menschen, die nicht berufstätig sind - wie Studenten oder Mütter, die bereits zu Hause sind - erhalten es einen Sockelbetrag von 300 Euro.
  • Dieses Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird im Kernzeitraum von zwölf Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, unabhängig davon, ob der Elternteil vorher erwerbstätig war.
  • Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag  als Einkommen angerechnet.
  • Das Elterngeld soll mindestens zwölf Monate gezahlt werden. Wenn sich Mutter und Vater die Erziehungszeit im ersten Jahr teilen (das heißt der andere Elternteil setzt ebenfalls mindestens zwei Monate aus), dann erhöht sich die Bezugsdauer um zwei so genannte "Partnermonate" auf 14 Monate.
  • Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das Durchschnittseinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist. So soll sichergestellt werden, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
  • Bei Familien mit kleinen Einkommen gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Ist das zugrunde liegende Nettoeinkommen geringer als 1000 Euro monatlich, wächst der Einkommensersatz auf bis zu 100 Prozent. Je 20 Euro geringerem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate um jeweils ein Prozent.
  • Elterngeld soll eine Lohnersatzleistung sein. Wer mehr als 30 Stunden in der Woche weiterarbeitet, bekommt kein Elterngeld, auch nicht den Sockelbetrag.
  • Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zur Berechnung des Elterngeldes der Zeitraum ausgeklammert, in dem Elterngeld für das erste Kind bezogen wurde. Stattdessen wird auf die Zeit vor der Geburt des zuerst geborenen Kindes zurück gegriffen, in dem der Elternteil unter Umständen sogar noch erwerbstätig war.
  • Mehrkindfamilien bekommen einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes (mindestens jedoch 75 Euro), wenn sie ein weiteres Kind unter drei oder zwei Kinder unter sechs Jahren haben.
  • Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Das Elterngeld berechnet sch dann aus der Differenz zwischen dem vollen Gehalt und dem veringerten Gehalt.
  • Alleinerziehende Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate lang, da sie Vater- und Muttermonate in einer Person erfüllen.
  • Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld - bei gleichem Gesamtbudget - über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen. Dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.
  • Das Elterngeld ist für die Einkommenssteuer relevant, denn es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei.
  • Die geschützte Elternzeit bleibt wie bisher in einem zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
  • Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte 190 und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
  • Das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) brachte am 24. Januar 2009 folgende Gesetzesänderungen:
  • Die Bezugsdauer des Elterngeldes darf einmalig ohne Begründung geändert werden. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine "Großelternzeit" beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

    Außerdem gilt nun eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

Übrigens:
Das Bundesfamilienministerium hat einen Elterngeldrechner bereitgestellt.

Hier finden sie eine Liste der Elterngeldstellen

Weitere Informationen zum Elterngeld, z.B. "Was erhalten Selbständige?" oder "Wie viel bekommen Eltern, die in Teilzeit weiterarbeiten?" finden Sie ebenfalls auf der Seite des Familienministeriums

Warum Elterngeld? Was sich die Regierungsparteien dabei gedacht haben

Die Bundesregierung versprach sich vom Elterngeld einen Anreiz für Väter, sich mehr an der Erziehung zu beteiligen und - dadurch bedingt - geringere berufliche Nachteile für Mütter. Auf diese Weise sollte indirekt auch der Geburtenrückgang gebremst werden.

Diese Hoffnung scheint sich zu erfüllen. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es gerade einmal 3,5 Prozent der Väter, die Elternzeit nahmen. Im ersten Quartal 2007 waren es 16 Prozent, im ersten Quartal 2009 schon 23 Prozent der Väter, die Elterngeld beantragten.

Großes Vorbild beim Elterngeld-Modell ist Schweden. Wie eine Studie des Prognos-Instituts zeigte, hat die Einführung eines Elterngelds in Schweden zu einer deutlich höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern und zu bis zu 80 Prozent Vätern, die Elternzeit nehmen ("Papamonate"), geführt. Hintergrund ist der Umstand, dass Väter nach wie vor häufig die Besserverdienenden sind. Nahm der Vater bisher Erziehungszeit, fiel das Gehalt des "Haupternährers" ganz weg. Daher war dieses Modell für viele Familien nicht finanzierbar. Erhält jedoch der Hauptverdiener 67 Prozent seines bisherigen Gehaltes, so ist der Verdienstausfall besser zu verkraften - ein, wie die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen bei der Einführung hofft - deutlich größerer Anreiz für Väter, Elternzeit zu nehmen. Unabhängig von der Frage der Verteilung der Erziehungsaufgaben unter den Partnern, soll das Elterngeld Familien im ersten Lebensjahr ihres Kindes einen Freiraum für Erziehung und Familienarbeit ohne allzu große finanzielle Einbußen und berufliche Nachteile sichern.

Die beiden zusätzlichen "Partnermonate", die nur dann gezahlt werden, wenn sich die Eltern die Erziehungszeit teilen, wenn also der berufstätige Vater oder die berufstätige Mutter ebenfalls mindestens zwei Monate das Kind betreut, will die Koalition als einen Bonus für geteilte Erziehungsarbeit verstanden wissen. Daher ist sie von dem Plan abgerückt, das Elterngeld nur für zehn Monate zu zahlen, wenn nicht auch der Partner (meist der Vater) mindestens zwei Monate beruflich kürzer tritt. Im Vorfeld hatten diese beiden Monate zu kontroversen Diskussionen geführt, da sie als Sanktion und Gängelung verstanden wurden. Die Politiker gehen davon aus, dass das Elterngeldmodell und der damit verbundene Anreiz für Väter, sich an der Elternarbeit zu beteiligen, es Vätern künftig leichter machen wird, eine berufliche Auszeit bei ihrem Arbeitgeber durchzusetzen, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen. In der Prognos-Studie heißt es dazu über Schweden: "Obwohl die beschriebenen Regelungen eine erhöhte Flexibilität des Arbeitgebers erfordern, erfährt das Gesamtmodell eine breite öffentliche Akzeptanz einschließlich der Arbeitgeberverbände."

Fragen zum Elterngeld?
Dafür gibt es das Service-Telefon des Bundesministeriums für Familie: 01801 90 70 50
Montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.


Mobile Version Klassische Version
Impressum | AGB | Datenschutz | Archiv