Neue Regelungen zum Jahresanfang

Familien 2009: Das hat sich geändert

Wie jedes Jahr sind zum 1. Januar 2009 neue Gesetze und Regelungen in Kraft getreten, die auch Familien betreffen. Die wichtigsten Änderungen gibt es bei urbia auf einen Blick.

Autor: Monika Maruschka
Happy Family

urbia fasst für Sie in diesem Artikel die wichtigsten (Gesetzes-) Änderungen zusammen, die zum Jahreswechsel 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind.

Mehr Kindergeld und erhöhter Kinderfreibetrag

Das monatliche Kindergeld steigt für die ersten beiden Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro und für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro.
Der Kinderfreibetrag wird um 216 Euro auf 6.024 Euro jährlich angehoben.

Elternzeit auch für Großeltern

Das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trat am 24. Januar 2009 in Kraft:

Die Gesetzesänderungen sehen vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine "Großelternzeit" beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

Kinderförderungsgesetz (KiföG) schafft mehr Betreuungsplätze

Mit dem KiföG ist festgelegt, dass bis zum Jahr 2013 jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter finden soll. Ab dem 1. August 2013 gibt es dann für alle Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat der Bund vier Milliarden Euro bereitgestellt.

Weniger Unterhaltsvorschuss

Seit dem 1. Januar erhalten Alleinerziehende für Kinder bis zum sechsten Geburtstag monatlich 117 Euro (bisher 125) und für ältere Kinder zum vierzehnten Geburtstag monatlich 158 Euro (bisher 168).

Neuer Gesundheitsfonds bringt höhere Versicherungsbeiträge

Weitreichende Veränderungen finden im Gesundheitswesen statt.
Im Gesundheitsfonds werden die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentnerinnen und Rentner sowie der Selbständigen und aller sonstigen Beitragszahler eingesammelt und mit dem Bundeszuschuss in einen Topf geworfen. Aus diesem Topf, bzw. Fonds erhalten dann die Krankenkassen ihr Geld. Das soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.

In der gesetzlichen Krankenkasse wurde mit dem Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent eingeführt, d.h. für etwa 90 Prozent der hier Versicherten steigen die Beiträge.

Die privaten Krankenkassen müssen zum neuen Jahr einen Basistarif einführen, in dem Versicherte nicht abgewiesen oder Zuschläge erhoben werden dürfen. Die Leistungen im Basistarif müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.Wer vorher überhaupt nicht krankenversichert war, hat seit 2009 die Pflicht, einer Krankenkasse beizutreten.

Arbeitslosenversicherung sinkt

Der Beitragssatz sinkt von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent. Damit soll die Mehrbelastung durch die Anhebung des Krankenkassenbeitrags ausgeglichen werden.

Haushaltshilfen einfacher absetzbar

Familien unterstützende Dienstleistungen wie z.B. Haushaltshilfen können mit Beginn 2009 einfacher steuerlich geltend gemacht werden. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Pendlerpauschale bleibt vorerst bestehen

Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann vorerst wieder die gesamte Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich abgesetzt werden. Für die Jahre 2007 und 2008 sollen die Beträge rückwirkend in den ersten drei Monaten des neuen Jahres ausgezahlt werden. Dies geschieht automatisch, ohne dass Anträge gestellt werden müssen.

Wohngeld wird erhöht

Ein Wohngeldempfänger, der vorher 90 Euro erhielt, wird mit den neuen Regelungen rund 140 Euro erhalten - rund 50 Euro oder rund 60 Prozent mehr als bisher. Die Heizkosten sollen in Zukunft mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen werden. Sie werden mit einem festen Betrag nach der Zahl der Haushaltsmitglieder (z. B. für eine Person 24 Euro, für 2 Personen zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet.

Bausparprämien nur für bauliche Zwecke

Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Bausparvertrag abschließt und dabei durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz gefördert wird, muss diese Prämien zurückzahlen, wenn das angesparte Geld nicht für Bau oder Renovierung beziehungsweise Kauf eines Hauses oder einer Wohnung verwendet wird.