Teures neues Jahr

2011: Das ändert sich für Familien

Niemand weiß, wie viel Glück oder Pech das neue Jahr bringt. Ob eine Beförderung winkt, eine neue Liebe oder ob sich Nachwuchs ankündigen wird, kann keiner voraussehen. Nur eines ist sicher: Das neue Jahr wird teurer. Was 2011 auf Familien zukommt, erfahren Sie hier.

Autor: Sabine Ostmann

Kürzungen beim Elterngeld

Familie Wiese
Foto: © panthermedia.net/ StockbrokerXtra by Monkeybusiness

Die Wirtschaft boomt. Die Gewinne steigen. Auch manche Arbeitnehmer verzeichnen ein Plus auf dem Gehaltszettel. Doch unterm Strich haben Familien und Durchschnittsverdiener 2011 wenig Anlass zur Freude: Lohnzuwächse und minimale Steuererleichterungen werden durch höhere Sozialversicherungsbeiträge und Kürzungen, etwa beim Elterngeld, aufgefressen. Die Folge: Eine dreiköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro monatlich muss 2011 mit durchschnittlich 94 Euro weniger im Jahr auskommen. Dies hat der Bund der Steuerzahler ermittelt. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 sind es 80 Euro weniger, bei 1.000 Euro 48 Euro weniger; bei einem Einkommen von 8.000 Euro sind es lediglich 17 Euro. Die Änderungen belasten also vor allem niedrige und mittlere Einkommen. Zusätzlich schlagen höhere Mieten, Energiekosten und Gebühren aufs Budget.

Weniger Elterngeld

Ende Oktober 2010 verabschiedete der Bundestag das „Haushaltsbegleitgesetz 2011“. Damit sollen bis 2014 rund 80 Milliarden Euro Sozialausgaben eingespart werden, um das Haushaltsdefizit bis 2016 auf die geforderten 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu reduzieren. Gespart wird zum Beispiel bei jungen Familien: Mit Jahresbeginn bekommen Väter und Mütter, die monatlich mehr als 1.240 Euro netto verdienen, bei einer Babypause nur noch 65 statt 67 Prozent ihres letzten Nettoverdienstes. Bei 2.000 Euro netto gibt es also nur noch 1.300 Euro Elterngeld statt 1.340 Euro. Der Höchstsatz von 1.800 Euro bleibt unangetastet. Einkünfte, die im Ausland versteuert werden müssen, werden bei der Höhe des Elterngeldes ab Januar nicht mehr berücksichtigt.

Ganz gestrichen wird das Elterngeld für Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen ab 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro) sowie für Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe. Lediglich Aufstocker sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Familien, die ausschließlich von Hartz IV leben, wird das Elterngeld nun vollständig als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet. Sie haben im nächsten Jahr also 3.600 Euro weniger in der Tasche. Das trifft vor allem Alleinerziehende – 43 Prozent der Mütter, die ihre Kinder ohne Partner erziehen, sind auf Hartz IV angewiesen.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt ab Jahresbeginn von 2,8 auf drei Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro im Monat bedeutet das eine Mehrbelastung von monatlich 2,50 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze wird in den ostdeutschen Bundesländern um 150 Euro auf 4.800 Euro monatlich erhöht; in Westdeutschland bleibt es bei 5.500 Euro.

Noch teurer kommt die Versicherten die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stehen; sie steigen von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon entfallen 7,3 Prozent (statt bisher sieben Prozent) auf die Arbeitgeber, deren  Beitrag in dieser Höhe festgeschrieben wird. Die Versicherten tragen 8,2 Prozent statt bislang 7,9 Prozent – das macht bei einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro monatlich 7,50 Euro mehr. Außerdem dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben, die ausschließlich von den Versicherten zu zahlen sind. Künftige Beitragserhöhungen gehen allein zu Lasten der Beitragszahler. Einen Ausgleich gibt es erst, wenn die Zusatzbeiträge zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen.

Leichterer Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)

Vergünstigungen gibt es für Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt von 3.750 Euro auf 3.712,50 – wer mehr verdient, zahlt auf das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Beiträge. Die Versicherungspflichtgrenze wird von 49.950 auf 49.500 jährlich (bzw. 4.125 Euro monatlich) gesenkt. Wer mehr verdient und keine nennenswerten Vorerkrankungen hat, kann sich aus dem System der Solidarversicherung verabschieden. Musste das Einkommen bislang drei Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, genügt jetzt nur ein Jahr, um in die PKV mit ihren deutlich besseren Gesundheitsleistungen zu wechseln. Allerdings haben auch die privaten Krankenversicherer deutliche Beitragssteigerungen angekündigt. Für Eltern ist der Wechsel in die PKV nur selten eine sinnvolle Option. Denn bei den Privaten muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Das kann teuer werden und eine Rückkehr in die GKV ist nahezu unmöglich.

Neuregelungen für Hartz-IV-Empfänger

Im Rahmen des „Haushaltsbegleitgesetzes 2011“ hat die Regierung bereits die Rentenversicherungspflicht für Hartz-IV-Empfänger gestrichen. Damit erwerben Betroffene keine Rentenansprüche für die Zeit des ALG-II-Bezugs und der Staat zahlt für sie auch keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. Beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II erhielten Betroffene bislang Zuschläge für zwei Jahre (160 Euro für Ledige, 320 Euro für Verheiratete). Auch diese entfallen ab 1.1.2011. Überdies müssen sich Hartz-IV- und Wohngeld-Empfänger im wahrsten Sinne des Wortes warm anziehen, denn der Heizkostenzuschuss in Höhe von 24 bis 49 Euro entfällt nun ebenfalls.

Geringfügige Änderungen soll es im Rahmen der Hartz-IV-Reform bei den Zuverdienstregeln geben. Einkommen zwischen 800 Euro und 1000 Euro sollen künftig zu 20 Prozent pro Monat abzugsfrei bleiben. Dafür soll der Freibetrag von zehn Prozent entfallen, der bislang für Zusatzeinkünfte bis 1.200 Euro gilt.

Reform der Regelsätze und „Bildungspaket“ für Kinder

Etwa 6,5 Millionen Menschen in Deutschland leben von Hartz IV, darunter mehr als 2,3 Millionen Kinder. Im Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Berechnung der Regelsätze verfassungswidrig sei und forderte die Regierung auf, bis zum Jahreswechsel 2011 die Sätze nach einem „transparenten und sachgerechten Verfahren“ neu zu berechnen sowie eine angemessene Förderung von Kindern aus Hartz-IV-Familien sicherzustellen.

Die CDU/FDP-Regierung legte dazu einen Entwurf vor, der eine Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende oder Alleinerziehende um fünf Euro vorsieht, also von 359 auf 364 Euro. Behinderte, die keinen eigenen Haushalt führen, sondern bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, sollen 68 Euro weniger als bisher bekommen. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sollen unverändert bleiben. Sie erhalten bis zum Alter von fünf Jahren 215 Euro, von sechs bis 13 Jahren 251 Euro und von 14 bis 18 Jahren 271 Euro. Ein „Bildungspaket“ soll die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Teilhabe und Förderung ermöglichen. Das „Bildungspaket“ soll neben dem bereits 2009 eingeführten „Schulstarterpaket“ für Unterrichtsmaterialien im Wert von 100 Euro pro Jahr auch Gutscheine für Vereinsmitgliedschaften, Musikschulen oder Kurse im Wert von 120 Euro pro Jahr enthalten. Ist die Versetzung gefährdet und befürwortet ein Lehrer die Maßnahme, soll im Einzelfall zusätzlich außerschulischer Nachhilfeunterricht ermöglicht werden. 30 Euro im Jahr soll es für eintägige Klassenausflüge geben. Schülern ab der 10. Klasse sollen Fahrtkosten im ÖPNV erstattet werden. Zudem sind Zuschüsse für ein Mittagessen in der Schule vorgesehen, allerdings müssen die Familien einen Eigenanteil von einem Euro selbst aufbringen.

Der Gesetzentwurf der Regierungsparteien rief bei der Opposition, bei Kirchen und Sozialverbänden einen Sturm der Empörung hervor und scheiterte im Bundesrat. Opposition und Regierung müssen nun im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss suchen. Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht, daher kommt zum 1.1. auch keine Reform der Regelsätze.

Steuern und Gebühren

Das neue Jahressteuergesetz bringt Arbeitnehmern nach seiner Einführung ein paar kleine Erleichterungen und Steuervereinfachungen - ob die Änderungen allerdings tatsächlich rückwirkend zum 1.1.2011 eingeführt werden, wird noch diskutiert. Geplant ist Folgendes
Die Werbungskostenpauschale soll von 920 auf 1.000 Euro steigen. Das bringt Arbeitnehmern mit geringen Werbungskosten bares Geld. Alle anderen profitieren auch – und zwar durch weniger bürokratischen Aufwand: Sie müssten ihre Steuererklärung künftig nur noch alle zwei Jahre einreichen, bräuchten nicht mehr so viele Belege zu sammeln und könnten vorausgefüllte Formulare nutzen. Lohnsteuerkarten wird es künftig dann nicht mehr geben. Stattdessen soll stufenweise ein elektronisches Verfahren namens ELSTaM („Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) eingeführt werden.

Kinderbetreuung soll leichter absetzbar werden

Erfreulich für Eltern: Kinderbetreuungskosten würden dann generell anerkannt, gleichgültig, ob sie aus privaten oder beruflichen Gründen anfallen. Außerdem würden Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag unabhängig von den Einkünften der volljährigen Kinder gezahlt. Bislang galt hier eine Grenze von 8.004 Euro. Hiervon profitieren besonders Studenten, die sich noch etwas hinzuverdienen – beziehungsweise deren Eltern.

Lehrer, Handelsvertreter und andere Berufstätige, die einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen, können ihr häusliches Arbeitszimmer ab 2011 wieder bis maximal 1.250 Euro von der Steuer absetzen. Damit folgt der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Streichung des Steuervorteils für Arbeitszimmer Ende Juli für rechtswidrig erklärt hatte. Teurer wird das Rauchen. Denn die Tabaksteuer wird von 2011 bis 2015 jährlich um vier bis acht Cent erhöht. Damit wird eine Packung mit 19 Zigaretten gängiger Marken bald mehr als fünf Euro kosten.

Auch Länder und Kommunen langen zu

Nicht nur der Bund, auch Länder und Kommunen sind klamm. Einen Teil der Finanzlöcher sollen höhere Steuern und Gebühren stopfen: Hunde-, Grund- und Grunderwerbssteuern steigen ebenso wie die Fahrpreise im ÖPNV, Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Friedhöfe oder der Eintritt ins Schwimmbad – sofern das nicht ohnehin längst privatisiert ist. Dabei beweisen Kämmerer und Finanzsenatoren große Kreativität: Hamburg etwa bittet bei Unfällen zur Kasse: Wer einen Unfall verursacht, muss 40 Euro „Blaulicht-Steuer“ zahlen, wenn die Polizei kommt.

Transparenz am Geldautomaten

Auch Banken sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, neue Gebühren zu erheben. Ab 15. Januar müssen die Institute bei Abhebungen am Geldautomaten allerdings schon vor der Transaktion anzeigen, wie viel sie für die Abhebungen kassieren. Das ermöglicht es Bankkunden auf günstigere Geldautomaten auszuweichen.

Höhere Ausgaben für Miete, Energie und Verkehr

Nach Aussage des Immobilienverbands Deutschland IVD müssen sich Mieter auf steigende Wohnkosten einstellen: Bei neuen Mietverträgen sei von einem bis 2,5 Prozent höheren Nettokaltmieten auszugehen. In guten Großstadtlagen können es auch deutlich mehr sein.

Energieversorger bitten zur Kasse

Energieversorger bitten die Verbraucher ab Jahresbeginn kräftig zur Kasse. Nach Informationen des Internet-Vergleichsportals Verivox erhöhen mehr als 400 Stromanbieter und zahlreiche Gasversorger ihre Preise – und zwar kräftig: Im Schnitt verteuern sich Strom und Gas um rund sieben Prozent, aber auch zweistellige Erhöhungen sind nicht selten. Die Mehrkosten für Strom summieren sich bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh auf rund 66 Euro. Für Gas muss dieser Haushalt 90 Euro mehr ausgeben (bei einem Verbrauch von 20.000 kWh). Preisvergleiche und der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder in einen günstigeren Tarif sind deshalb unbedingt zu empfehlen. Denn einige wenige Anbieter geben Kosteneinsparungen weiter und senken ihre Preise.

Bereits seit 2009 werden herkömmliche Glühbirnen aus dem Verkehr gezogen und durch Energiesparlampen ersetzt. Nach klaren Lampen sowie 100- und 75-Watt-Birnen trifft es am 1. September 2011 auch 60-Watt-Glühlampen. Gleichzeitig soll eine neue Kennzeichnungspflicht die Auswahl von Energiesparlampen erleichtern: Die Farbtemperatur (kaltes oder warmes Licht) der Lampe wird dann auf der Verpackung genannt.

Verkehr: Teurere Flüge und neuer Biosprit

Mit Jahresbeginn müssen die Fluggesellschaften eine neue Luftverkehrsabgabe leisten. Diese Kosten schlagen sie bereits seit dem vergangenen Herbst bei allen Flüge ab dem 1. Januar auf den Ticketpreis auf. Kurztrips in Europa verteuern sich dadurch um acht Euro pro Flug, Mittelstreckenflüge um 25 Euro und Langstreckenflüge um 45 Euro.

Jugendliche dürfen jetzt bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein machen und auch ans Steuer. Bis zum 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestes 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis hat und höchstens drei Punkte in Flensburg. Beim Tanken haben alle Autofahrer eine weitere Spritsorte zur Auswahl: Das neue „E10“ enthält bis zu zehn Prozent Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen. Allerdings ist die neue Sorte nicht für alle Kfz geeignet. Welche das sind, darüber informiert eine Liste, die die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) herausgegeben hat. Überdies wird es noch einige Wochen dauern, bis alle Tankstellen, den E10-Sprit anbieten. Die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Partikelfiltern förderte der Staat bislang mit 330 Euro. Dieser Zuschuss entfällt ab 2011.

Sonstige Neuregelungen und weiterführende Links

Kein Bisphenol A in Babyfläschchen

Ab 1. Juni 2011 darf die Chemikalie Bisphenol A nicht mehr in Babyflaschen eingesetzt werden. Bisphenol A kann bereits in geringsten Mengen den Hormonhaushalt beeinträchtigen und möglicherweise zu Herz- und Kreislauferkrankungen, Störungen der Sexualentwicklung sowie Diabetes führen. Außer in Babyfläschchen findet sich die Chemikalie auch in zahlreichen anderen Kunststoffartikeln sowie in den Innenbeschichtungen von Dosen und in Thermopapier.

Neue Regeln für Lebensmittelaromen

Ab 20. Januar 2011 entfällt die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen. Beide müssen künftig als „Aroma“ deklariert werden. Daneben gibt es weiterhin natürliche Aromastoffe. Der Begriff „natürliches Aroma" bedeutet künftig, dass dieses Aroma zu mindestens 95 Prozent aus der genannten Quelle stammt.

Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen

Bei Fischen und Meeresfrüchten müssen Einzelhändler künftig angeben, ob die Waren vor dem Verkauf gefroren wurden. So wird beispielsweise Pangasius aus logistischen Gründen tiefgefroren transportiert und vor dem Verkauf wieder aufgetaut.

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