Vollzeitgehalt im Mutterschutz, trotz Teilzeitberuf???

Hallo

Ich habe eine Frage
Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Folgende Situation...

Ich habe bis zur Geburt meiner Tochter 11.04.2014 in Vollzeit gearbeitet.
War dann ein Jahr in Elternzeit und habe zum ersten Geburtstag meiner Tochter wieder angefangen zu arbeiten. Allerdings nur noch in Teilzeit.
Mein Vertrag wurde allerdings nicht geändert. Oben im Hefter ist also immer noch mein alter Vertrag in Vollzeit.
Jetzt bin ich seit dem 3.3. 2017 wieder im Mutterschutz.
Mein zweites Kind wird nächste Woche geholt.
Und die Mädels in meinem Vorbereitungskurs meinten, mir steht im Mutterschutz und in den 8 Wochen nach der Geburt mein Vollzeitgehalt zu.

Aber warum???
Wegen des alten Vertrages?
Kann mir bitte jemand helfen?und mir das erklären?
Ich bin damit total überfordert.

Danke

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Hallo

Es steht dir das Durchschnitts Gehalt der letzten 12 Monate vor Mutterschutz zu .
Was am
Lohnzettel stand .

Sonst könne ja jeder nur Teilzeit arbeiten und voll verlangen

Lg

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So ein Unsinn. Mutterschaftsgeld errechnet sich aus den 3 Monate vorm Mutterschutz.

Aber: fängt der neue Mutterschutz währen laufender Elternzeit an kann man diese vorzeitig beenden. Dann bekommt man zum Mutterschaftsgeld auch noch den vollen AG-Zuschuss.

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Ja, das was du meinst ist die Elternzeit.
Im Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zählt noch der Arbeitgeber zusammen mit der KK.

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Kann mir die Aussage nicht erklären den was in deinem Vertrag steht kümmert ja im Grunde keinen sondern wie lange du vor der Geburt gearbeitet hast und was du in der Zeit verdient hast .. daraus wird ja dein Mutterschutzgeld und Elterngeld errechnet ..

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Bitte keine Fehlinformation weitergeben!

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Doch, genau das ist noch viel entscheidender als der Verdienst!

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Hast du Teilzeit in Elternzeit gearbeitet? So wie ich das verstanden habe, bekommt man sein volles Gehalt im Mutterschutz, wenn man noch in Elternzeit war und die vorherige Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes vorzeitig beendet.

So ist zumindest meine Information, aber ganz sicher vin ich mir nicht. Vielleicht weiß es ja noch jemand besser :-)

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Bist du denn aktuell in Elternzeit? Und ist dieTeilzeitarbeit darauf beschränkt?

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Ich bin in Mutterschutz.
Die Elternzeit beginnt doch erst nach den 8 Wochen nach der Geburt.

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Entscheidend ist, ob du noch in Elternzeit vom 1. Kind bist?

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Stimme verena zu.

Genau so habe ich es gemacht.

Elternzeit von Kind 1 pünktlich zum Mutterschutz von Kind 2 beendet und somit Mutterschaftsgeld aus meinem Vollzeitgehalt erhalten.

Da du schon im Mutterschutz bist, glaube ich, dass es dafür nun zu spät ist.

LG

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"Da du schon im Mutterschutz bist, glaube ich, dass es dafür nun zu spät ist."
Nein, sie könnte das mit sofortiger Wirkung tun und dann ab morgen z.B. Vollzeit-AG-Zuschuss bekommen.

Aber ich befürchte, sie arbeitet nicht Teilzeit in Elternzeit und hat unwissentlich ihren Anspruch auf Vollzeit verwirkt, weil sie nun nur noch einen Teilzeitvertrag hat.

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Hallo,

sie schreibt doch in ihrem 1. Satz...
Geburt 2014

1 Jahr Elternzeit genimmer
Dann wieder arbeiten aber anstatt VZ in TZ

Dann bekommst du auch nur Mutterschaftsgeld auf das TZ Gehalt

Einige haben ja bereits richtig geschrieben das man das volle Mutterschaftsgeld nur bekommt wenn man in der Elternzeit das 2. Kind bekommt. So ist es bei mir habe in 2015 unsere Tochter bekommen und 3 Jahre Elternzeit genommen. Bekomme nun im September Baby Nr2. Werde zum 1. August die Elternzeit für Kind 1 beenden vorzeitig, ab 2.8. greift MuSchu für Kind 2 und so kriege ich nochmal volles Mutterschaftsgeld für Kind 2. Ist die Elternzeit vorbei und man geht wieder arbeiten wird das Mutterschaftsgeld an diesem Lohn berechnet. So ist es aktuell bei meiner Kollegin :(

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Ich sehe gerade keinen Grund, warum du das Vollzeitgehalt erhalten solltest, wenn du jetzt nicht in Elternzeit Teilzeit gearbeitet hast.

Da sehe ich sogar ein viel größeres Problem, wenn du ohne schriftliche Vertragsänderung bzw. schriftliche Befristung der Teilzeit jetzt nur Teilzeit arbeitest, dann hast du nur noch einen Teilzeitvertrag, dann habt ihr den mündlich geändert und das unbefristet, weil die Befristung der Schriftform bedurft hätte.