Mutter-Kind-Kur (Mutter gesetzlich + Kind privatversichert)

Hallo,

ich habe eine Frage an Eltern unter euch, bei denen die Mutter gesetzlich (das Kind aber privat) versichert ist.

Wer zahlt diese ? Übernimmst das ganze GKV, werden die Kosten für das Kind von PKV getragen oder musste man es selbst zahlen ?
wie lange habt ihr seitens der PKV auf die Bewilligung gewartet ?
Hättet ihr andere Tipps für mich, bevor ich mich an die KK wende ?

LG und einen schönen Tag#winke

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Hallo. Meines Wissens zählt die KK, dessen Versicherter betroffen ist.

Wenn ihr beide behandelt werden müßtet, teilt sich das auf denke ich. Aber ein kleiner Anruf beim Arzt hilft sicher auch um dich zu erkundigen :-)

LG

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Hallo Lilalaus,

bei dem Arzt weniger aber ich habe die KK angerufen und es ist ein Stück verwirrend.

Ist eine Mutter-Kind-Kur eine kur in der die Mutter behandelt wird und das Kind fährt einfach mit ODER ist es eine Kur in der Mutter UND das Kind eine behandelt wird d.h. praktisch nicht nur die Kinderbetreuung aber tatsächlich auch Sachen, die die KK dann abrechnet ?

Dies weiss ich nicht, weil ich mich mit mutter-kind-Kuren nicht auskenne und da half mir der anruf selbst beim Betreiber nicht.

LG#winke

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Ok,
also was muss behandelt werden?

Bist du am Ende deiner Kraft oder hat dein Kind eine behandelnswerte Krankheit?

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Hallo,

das kommt darauf an, wer die Behandlungen/Anwendungen bekommt. Wenn Du lediglich als Begleitperson mitfährst, dann sollte das die Kasse Deines Kindes zahlen (so ja auch, wenn Du z.B. als Begleitperson mit im KKH bist). Wenn jedoch auch Du Anwendungen dort beziehen wirst, dann wird m.E. jede KV den jeweiligen Teil zahlen.

Wie schnell Du eine Bewilligung der PKV erhälst, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Bei meiner PKV warte ich bei solchen Anträgen i.d.R. ca. vier Wochen.

Alles Gute

mai75

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Hallo,

schwierig ist es aber bei dem Fall. Mutter hat was (GKV), das Kind kommt mit - hat aber nichts. Von dem Kind entstehen auch Kosten. Die PKV argumentiert dann - warum sollen wir es zahlen, wenn das Kind nur als Begleitperson da ist. Die GKV stellst sich dann quer und sagt: es ist doch ihr Problem, dass sie das Kind mitnehmen müssen.

#winke

Ich stoß bis jetzt auf widersprüchliche Aussagen bzgl. dieser Regelung.

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Nun ja, da besteht ja auch ein Unterschied: Ein Kind benötigt bis zu einem gewissen Alter eine Begleitperson - ein Erwachsener jedoch nicht. Wenn das Kind also "nur" mitfährt, weil es durch die Mutter (die Behandlungen erhält) betreut werden soll, dann hat die PKV des Kindes auch keinen Grund Kosten zu übernehmen - für die Eltern natürlich finanziell unschön, neutral betrachtet aber nachvollziehbar.

Wenn die Mutter jedoch aus gesundheitlichen Gründen daheim ausfällt, dann finanziert die KV der Mutter doch eine Haushaltshilfe, oder? Vielleicht ist das ein Argument ggü. der KV der Mutter, dass diese die Kurkosten des Kindes übernimmt, da sie ja ansonsten eine Haushaltshilfe zahlen müsste, wenn das Kind nicht mitfahren würde?

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