Hausmeisterkosten pro Quadratmeter oder Wohneinheit???

Hallo,

in unserer NK-Abrechnung belaufen sich die Hausmeisterkosten auf 1000€ ( Pauschale???). Diese Kosten werden auf Quadratmeter der jeweiligen Wohnungen aufgeteilt. So bezahle ich 166€ und meine Nachbarn mit kl. Wohnung eben deutl.!!! weniger obwohl der Hausmeister ja " nur" Mülltonnen rausstellt, Schnee schippt und für die Heizungsanlage verantwortlich ist. Will damit sagen, er macht nix in meiner Wohnung.
Ich sprach diese Kosten ( für mich ungerecht verteilt) heute mal an ( bei der Hausverwaltung). Sie sagten das wäre so Gesetz und ich könnte nur alle anderen 8 Mieter des Hauses fragen, ob sie damit einverstanden wären die Hausmeisterkosten auf die 9 Wohnungen zu verteilen. Aber ich glaube mal, das da die Mieter der kleineren Wohnungen nicht begeistert wären.

Muß man die Mieter fragen oder kann man nicht einfach nächstes Jahr diese KOsten gerecht umlegen???

Danke & LG Sanny

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der Umlageschlüssel muss im Mietvertrag stehen.

wenn dort nichts vereinbart ist, gilt der gesetzliche Regelfall: Umlage nach Wohnfläche.

Man kann mit dem Vermieter eine Änderung vereinbaren, das wäre aber reine Kulanz, verpflichtet dazu ist er nicht. ZUmal es ja auch deine Nachbarn betrifft.

Viel Erfolg und viele Grüße

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Wie schon geschrieben stehen die Umlageschlüssel im Mietvertrag und ist dort nichts geregelt wird, nach qm umgelegt.

Eine Änderung des Verteilerschlüssels durch den Vermieter ist nur dann möglich wenn alle Mieter diesem zustimmen.

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Hallo,

dass nach m² abgerechnet wird, ist völlig in Ordnung.
Nur den Satz #Will damit sagen, er macht nix in meiner Wohnung.# solltest du noch einmal überdenken.
Der Hausmeister ist nicht dein persönlicher Handwerker, und gerade das, was er in deiner Wohnung macht, sind KEINE Hausmeistertätigkeiten.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo,

nur zur Info, der Hausmeister hat in meiner Wohnung noch nie!!! etwas reparieren oder andere Tätigkeiten machen müssen!!!

Und ich bin nicht die einzige Mieterin die sich über diese " ungerechte" Kostenverteilung ärgert.

lg sanny

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§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

Das kannst du hier nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

Daran ist nichts ungerechtes, sondern der Gesetzestext.
Es können zwar auch Personen oder MEA vereinbart werden, aber ohne gilt eben nach Wohnfläche.

freundliche Grüsse Werner