Fragen zur Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo #blume,

wir haben in unserer Mietwohnung einen Wasserschaden. Ein Rohr unter der Spüle ist gebrochen, bzw. ein Ventil ist kaputtgegangen. Dazu hab ich nun ein paar Fragen.

1. Ist es für einen Vermieter Pflicht, für seine vermietete Wohnung umfassende Gebäudeversicherungen abzuschließen, also inkl. Brand, Wasser, Sturm etc? Hintergrund der Frage: unsere Vermieterin hat lediglich eine Gebäudebrandversicherung, Wasserschäden sind nicht versichert.

2. Kann ein Vermieter tatsächlich die kompletten Kosten für die Einbauküche seiner vermieteten Wohnung von der Steuer absetzen, so dass die Küche letztlich der Staat zahlt?

3. Aufgrund des Schadens mussten die Böden in Küche, Gang und Büro entfernt werden. Für eine Dauer von 2 bis 3 Monaten "hausen" wir also in diesen Räumen auf dem blanken Estrich. Der Estrich muss erst komplett trocknen, bevor der neue Boden verlegt werden kann. Rechtfertigt dieser Zustand eine Mietminderung? Wenn ja, in welcher Höhe?

4. Die Frage ist vermutlich zu speziell, aber ich stell sie trotzdem: Das Rohr ist exakt an der Stelle gebrochen, an der es aus der Wand austritt. Bzw. ist das Eckventil an der Stelle abgerissen. Haftet hier nun der Vermieter oder der Mieter? Die Küche gehört uns Mietern, sie wurde so wie sie dasteht von unseren Vormietern übernommen.
Die Vermieterin ist wie schon erwähnt gegen Wasserschäden nicht versichert und will den Schaden nun auf uns abwälzen. Sie behauptet, wir als Mieter müssen haften, da dass Rohr nur bis zur Wandkante zum Gebäude gehört und ab der Wandkante uns Mietern.

Ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der mir eine oder vielleicht sogar alle Fragen beantworten kann.
Google hat mir bislang noch nicht wirklich weitergeholfen.
Dem Mieterverein wollen wir wegen ein paar Auskünften nicht beitreten, das kostet hier gleich 100 Euro.

Grunsätzlich haben wir zu unserer Vermieterin ein sehr gutes Verhältnis. Wir wohnen im ersten Stock eines Dreifamilienhauses, sie wohnt unter uns. Ich möchte mich mit ihr wegen der Geschichte keinesfalls zerstreiten (wir wollen hier auch noch ein paar Jahre wohnen bleiben), allerdings seh ich dann doch auch den Schaden und vor allem die Unannehmlichkeiten und die immense Arbeit, die wir dadurch haben.

Ich bedanke mich schon jetzt für die hoffentlich kommenden Antworten!

VG
Claudia #sonne

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Hi,
es gibt m.W. nach keine gesetzlichen vorschriften, Schäden am EIGENEN Eigentum abzusichern. Also keine, dass der Vermieter Schäden an SEINEM Haus absichern müsste.

Wir haben eine selbst genutzte Immobilie, und für uns ergibt sich der "Zwang" für Versicherungen nicht aus gesetzlichen vorschriften, sondern aus dem, was die Bank (und in unserem Fall auch ein Vertrag, der u.a. den nachbarn unserer Doppelhaushälfte schützen soll) vorschreibt.

Ansonsten ist es jedem selbst überlassen, sein eigenes Eigentum zu versichern oder nicht.

Wenn man es nicht versichert, hat man halt Pech gehabt. Anders könnte es mit der Haftpflichtversicherung aussehen - keine Ahnung.

Ihr habt ja sicher eine Haftpflichtversicherung. Die ist ja so ziemlich die notwendigste Versicherung überhaupt, und viele Vermieter vermieten ja gar nicht mehr ohne den Nachweis einer solchen (was durchaus nachvollziehbar ist).

Wenn der Vermieter den Schaden an seinem Eigentum auf Euch abwälzen will wäre das m.E. nach ein Schaden für Eure private Haftpflicht. Meldet ihn, und die werden die frage 4 beantworten.

Ist denn nur Eigentum vom Vermieter beschädigt (Böden) oder auch Euer Eigentum (Küche)?

Ich kenne auch die Regelung, dass Schäden durch Wasserrohre IN der Wand Vermietersache sind, Schäden außerhalb Mietersache. Wie weit das rechtlich Bestand hat kann ich dir nicht sagen.

Zu Frage 2: so einfach ist die Rechnung nicht.

Wenn ich die Kosten für irgend etwas absetzen kann, dann heißt das nicht, dass Vater Staat die Kosten voll übernimmt.

Es gibt zwei Absetzmöglichkeiten, ob und wenn ja welcher hier zutrifft - keine Ahnung, wir vermieten nicht.

Entweder wird etwas vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dann wird das zu versteuernde Einkommen genommen, davon das abzusetzende abgezogen, dann der Steuersatz berechnet und dann die Steuer. Pi mal Daumen kann man bei üblichen Beträgen so gaaaaaanz grob sagen: wenn ich einen durchschnittlichen Steuersatz von 30% habe und 1000 Euro absetzen kann würde ich ungefähr 300 Euro (30% von 1000 Euro) sparen - die 1000 Euro weniger würden am Steuersatz nicht viel ändern, aber diese 1000 Euro würden halt nicht mit den 30% versteuert, wie gesagt - so ganz grob.

Alternativ gibt es Fälle, wo etwas von der Steuerlast abgezogen werden kann. Z.B. Putzfrauen (natürlich nur legale) im eigenen Haushalt. Da kann ich 20% der Kosten bis zu irgendeinem Höchstbetrag von der Steuerlast abziehen.

Die Wahl hat man allerdings nicht. Egal wie, in keiner Variante würde Vater Staat die Kosten ganz übernehmen.

Wie gesagt, ob und wenn ja was geht - keine Ahnung.

Ansonsten - ebenfalls keine Ahnung.

Viele Grüße
miau2

2

Danke für Deine lange Antwort.

Wir haben sowohl eine private Haftpflichtversicherung, als auch eine Hausratversicherung.

An unserer Küche ist der Spülunterschrank kaputt. Den zahlt unsere Hausrat. Sonstige Möbel sind zum Glück nicht kaputt, das wär aber auch kein Problem, wir sind ja versichert...

Die Böden zahlt in unserem Fall (da die Vermieterin keine Gebäudewasserversicherung hat) unsere Hausrat. So ganz versteh ich das nicht, aber da gibts wohl versicherungsinterne Regelungen. Auf Kosten werden wir also wohl nicht sitzen bleiben, mich ärgert aber trotzdem, dass die Vermieterin uns die Schuld zuschieben will.

Dass die Haftpflicht in diesem Fall zahlt, kann ich mir fast nicht vorstellen. Wir haben ja letztlich nichts kaputt gemacht. Das ist ja nicht mal mehr fahrlässig... Oder hab ich nen Denkfehler?

Dass man als Vermieter die Küchen komplett absetzen kann, hat mir ein Kollege erzählt. Der hat mehrere Mietwohnungen und in alle Küchen im Wert von jeweils über 5000 Euro eingebaut. Sämtliche Kosten wurden ihm im Rahmen der Steuererklärung rückerstattet.

Unsere Küche ist schon sehr alt. Und wir müssen sie jetzt abbauen, wenn der neue Boden reinkommt. Das wird sie vermutlich nicht überleben. Also muss eine neue Küche her. Und ich hoffe, dass sich aufgrund der ganzen Umstände unsere Vermieterin bereit erklärt, die Küche zu bezahlen. Wenn sie sie von der Steuer absetzen kann, sollte das ja kein Problem sein. Wenn sie versichert gewesen wäre, hätte (laut Auskunft meines Versicherungsvertreters) die Gebäudeversicherung im Rahmen sog. Bewegungskosten eine neue Küche zahlen müssen....

Das ist alles so kompliziert...

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Ich hatte voriges Jahr das gleiche Problem in einer von mir vermieteten Wohnung.
Der Schaden war nicht durch die Versicherung abgedeckt. Die Situation ist in diesem Fall für den Vermieter sehr ungünstig
Das Austrocknen des Estriches hat 10 Tage gedauert. Hernach wurden die Böden erneuert.
Ich habe mich, nach dem ich mich über die rechtliche Situation informiert habe gütlich mit dem Mieter geeinigt.
Ich habe auf 3 Monatsmieten verzichtet, und der Mieter auf weiter Schadenersatzforderungen.
Der Vermieter haftet in diesem Fall voll für alle Schäden. Bei mir waren das 7000 Euro plus 3 Monatsmieten.

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Weshalb ist denn das Rohr gebrochen bzw das Eckventil abgerissen?

War das Ventil bei Einzug in die bereits vorhanden?

Es gab zwar mal eine Pflicht zur Feuerversicherung. Diese gibt es heute nicht mehr. Eine Pflicht zur Gebäudeversicherung gibt es nicht.

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Bei unserem Einzug vor 5 Jahren war die Küche komplett eingebaut. Unsere Vormieter haben sie uns zum Nulltarif überlassen, im Gegenzug haben wir das Malern übernommen.

Das Gewinde (direkt am Rohr an der Mauer) mit dem das Eckventil angeschraubt war, war wohl nicht fest genug zugeschraubt, laienhaft ausgedrückt warens wohl nur 4 Umdrehungen statt erforderlicher 8 (oder so ähnlich). Und nach über 10 Jahren war dann der Druck plötzlich zu groß und es ist abgerissen. So hats uns der Installateur erklärt.

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Hi,

ich hoffe, Du hast eine private HAFTPFLICHTVERSICHERUNG?

In diesem Fall wäre nämlich der Schaden, den Du dem Eigentümer zugefügt hast, schonmal abgedeckt -- informiere Deine HP, die regeln alles und vielleicht geht so viel Schaden an euch vorbei ...

übrigens: ihr müsst keinesfalls monatelang "hausen" -- dafür gibt es Trocknungsfirmen, - die schliessen Geräte an, die alles in wenigen Tagen / Wochen trocken ...

generell gehören diese Leitungen den Eigentümern, zumindest ist es im Wohnungseigentumsrecht so geregelt..

Ich würd vorschlagen, Ihr informiert mal die HP, -- die versuchen so viel als möglich mit rechtlichen Begründungen für euch abzuwälzen..

#winke Tanja

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der Schaden ist durch euch verursacht und Gebäudeschäden/Fußböden durch eure Haftpflicht abgedeckt , die Schäden an eurem Eigentum Schränke etc. werden von eurer Hausratversicherung getragen. Eure Vermieterin hat damit Nichts zu tun.

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Wir haben sowohl eine Privathaftpflicht- als auch eine Hausratversicherung. Beides bei der gleichen Versicherungsgesellschaft. Der Hausrat haben wir den Schaden gemeldet, die haben mit keiner Silbe erwaehnt, dass wir es auch der Haftpflicht melden muessen. Der Mensch von der Hausrat war sich sicher, dass die Vermieterin haftet, also quasi fuer den Schaden verantwortlich ist...

Wieso glaubst Du, dass wir den Schaden verursacht haben? In meinen Augen liegt hier von unserer Seite aus nicht mal Fahrlaessigkeit vor. Dann zahlt doch die Haftpflicht gar nicht, oder?

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Das Dumme ist das der Schaden in eurem Einflußbereich entstanden ist.

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