Elterngeld für 1 oder 2 Jahre/ Steuern

Hallo,

ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meinem Freund zusammen. Da ich bald Elterngeld beantragen möchte würde mich interessieren wie das steuerlich am günstigsten für mich ist. Mein Freund bleibt berufstätig wärend der Zeit.
Ist es steuerlich günstiger das Geld auf einmal, für 10 Monate oder für 2 Jahre sich auszahlen zu lassen? Hat da jemand erfahrung mit?
Elternzeit werde ich mind. 2 Jahre nehmen.

Vielen Dank
LG Lynette

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Lass mich mal in meine Glaskugel gucken.

Die sagt du hast in den ersten Monaten ein Einkommen von 25000 Euro, bekommst 2700 Euro für 6 Monate Elterngeld und hast soviel zum Absetzen, dass du es problemlos auf eine Jahr auszahlen lassen kannst.


Mal im Ernst, du merkst, da hängen soviele Infos dran, die benötigt werden, dass das dir keiner so ohne weiteres sagen kann.

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Hallo Lynette,

also, ein paar grundsätzliche Sachen kann man schon sagen.

Dein Freund ist - wenn ihr nicht heiraten solltet - für Deine steuerliche Betrachtung ohne Bedeutung.

Ich gehe davon aus, Du arbeitest momentan und zahlst Steuern und planst, während des Elterngeldbezuges nicht zu arbeiten. Wenn Du gut verdienst und Dein Kind in der Mitte des Jahres kommt, hast Du durch die Splittung auf 2 Jahre die Möglichkeit, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Einkommen in das Folgejahr zu verschieben und damit Deine Steuerlast in diesem Jahr zu senken.

Wenn Du nach dem Jahr mit Elterngeldbezug wieder anfangen solltest zu arbeiten, erhöht die Splittung durch die Verlagerung des Zuflusses Deine Steuerlast entsprechend.
Was der Progressionsvorbehalt ausmacht, dazu gibt es z.B. einen Rechner bei http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp
Da kannst Du Deine Daten einfach mal eingeben und ausrechnen, was dabei rauskommt.

Einen Trick gibt es noch, der aber nur funktioniert, wenn das Kind ab etwa Mitte September geboren wurde. Man kann das Elterngeld bis zu 2 Monate im Nachhinein beantragen, und während der Entgeltfortzahlung bekommt man i.d.R. nichts. Man kann also den Antrag maximal für zwei Lebensmonate des Kindes nach dem Ende des Mutterschutzes rückwirkend stellen, im Idealfall Ende Dezember oder Anfang Januar. Das Elterngeld für November und Dezember wird dann irgendwann im Januar nachgezahlt und ist nicht mehr im Jahr der Geburt anzugeben, sondern im Folgejahr, da für das Elterngeld das Zuflußprinzip des § 11 Satz 1 EStG gilt. Wenn man aber im Folgejahr wegen Elternzeit kein steuerbares Einkommen erzielt, läuft der Progressionsvorbehalt ins Leere. In diesem Fall spart man tendenziell am meisten, wenn man das Elterngeld nicht splittet.

LG

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Vielen Dank für Deine nette Antwort. Hmmm... leider ist das Thema Steuern überhaupt nicht mein Fachgebiet. Deshalb tu ich mich damit sehr schwer und komme mit der Antwort leider nicht so gut zurecht... (Sorry)

Das Kind kommt im Juli zur Welt und ja ich hab bisher gearbeitet und bekomme ja auch im Mutterschutz noch Gehalt bis ca August. Danach bekomme ich 10 Monate 65% vom Gehalt als Elterngeld.
Ich könnte mir also den gesamten Betrag auszahlen lassen und z.B. Anlegen. Dann muß ich für dieses Jahr Steuererklärung machen... (bleieb 2 Jahre in Elternzeit zu Hause und arbeite nicht nebenbei). Dann hätte ich ja im Jahr 2012 gar kein Einkommen. Und würde 2013 frühestens wieder arbeiten.
Oder ich lasse mir das Geld monatlich über ein Jahr auszahlen. Ist das dann günstiger für mich oder kann man das nicht so sagen?
Bin jetzt kein Großverdiener aber wenn man was sparen kann...

Sonst muß ich beim Finanzamt mal nachfragen. Die werden einem da doch Auskunft geben können oder?

LG und nochmal vielen Dank

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Hi,

meine Betrachtung bezog sich nur auf die Steuer. Wenn Du noch den Zinseffekt einrechnen willst, dann wird's endgültig kompliziert.

Ich würde Dir empfehlen, einfach mal den Rechner zu benutzen, hab gerade gemerkt, dass ich eine alte URL benutzt habe, die neue ist
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=muenchen&c=n&d=x&t=x

Und dann einfach 8x dein Bruttogehalt als Einkommen, und 4x das Elterngeld als dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Ersatzeinkommen eintragen.
Wobei das Elterngeld ca. (65% vom Nettogehalt) - 50€ sind.
Die -50€ kommen von der Anrechnung der Werbungskosten. Und das dann halt mit der Situation mit halbem Elterngeld vergleichen.

Für 2013 kannst Du dann dasselbe machen (nur für den gesplitteten Fall), d.h. dann erwartetes Einkommen und für 2013 verbleibendes Elterngeld eintragen, und vergleichen, ob Du 2011 soviel sparst, wie Du 2013 zusätzlich zahlen müßtest.

Unter Betrachtung von Zinseffekten würde (vorausgesezt, du kannst vom Elterngeld tatsächlich noch was sparen, das sind aber max. 1800 €) natürlich die volle Auszahlung etwas günstiger ausfallen, aber dann kommen viele neue Parameter ins Spiel.

LG

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