Was steht einer alleinerziehenden Mutter zu?

Hallo!
Mein Freund und ich werden uns trennen. Das Zusammenleben funktioniert hinten und vorne nicht. Wir dachten, als wir wußten das wir Nachwuchs bekommen das uns das helfen würde, ist aber nicht der Fall.
Bitte nicht falsch verstehen, das Kind wurde nicht gezeugt um unsere Beziehung zu Retten, das Kind war ein Unfall, wenn auch ein Wunschunfall.

Nun gut, um dem Würmli nicht weiter meine Adrenalinschübe anzutun und damit ich auch endlich mal wieder zur inneren Ruhe und Entspannung finde suche ich mir eine neue Wohnung (ich bin damals zu ihm gezogen).

Ich stehe jetzt aber vor einem großen Problem, ich kann nicht einschätzen, was auf mich zukommt. Ich kann in etwa ausrechnen, was mir an Eltern bleibt, das war es.
Wie sieht es mit dem Kindergeld aus, teile ich mit das mit dem Vater (wir sind nicht verheiratet)?
Ändert sich meine Steuerklasse, komme ich dann in Steuerklasse II, gibt es die überhaupt noch?
Das wirkt sich zwar nicht auf mein Elterngeld aus, aber doch später auf mein Einkommen, da ich meine wöchentliche Arbeitszeit auf mind 35 Stunden reduzieren muß, voll schaffe ich nicht mit Abholzeiten etc. vorausgesetzt ich finde überhaupt einen Unterbringungsplatz.
Wie sieht es mit staatlichen Förderungen aus? Am Sonntag schaue ich mir eine 61 qm 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung an. Der Preis liegt bei 480 Euro kalt. Das bekomme ich alleine wohl nicht gestemmt, würde ich Unterstützung bekommen oder zeigt mir das Amt den Vogel und sagt eine Drei-Zimmer-Wohnung steht mir nicht zu?
Was kommt an Kosten für das Würmli auf mich zu? Die Anschaffungskosten wie Bettchen etc. kann ich kalkulieren, das paßt auch soweit alles, aber was kostet so ein Baby wenn es da ist? Wieviele Windeln braucht man, etc.? Gibt es eine Summe die man monatlich kalkulieren kann?
Der Vater wird sich sicher nicht seiner Pflicht entziehen und ich bin mir auch sicher, das ich mich gütlich ohne Jugendamt oder Anwalt mit ihm einigen kann, aber ich muß ihm ja auch eine Summe sagen. Ich will für mich kein Geld von ihm, aber unser Würmli kann ich nicht alleine versorgen.

Ich hab keine Angst vor dem alleine wohnen, ich hab auch keine Angst mit mit dem Vater nicht einigen zu können, aber dieses nicht greifbare, nicht kalkulierbare, das macht mich irre. Ich würde gerne meinen (unseren) weiteren Weg planen, aber ich weiß nicht wie.

Für ein paar Tips wäre ich echt dankbar!

Lieben Gruß, ki-si und 12-Wochen-Würmli

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ich verrate dir ein streng gehütetes Geheimnis: Nicht der Staat ist für die Versorgung der Familie zuständig sondern der arbeitende Teil der Eltern.

Also zahlt dein "Freund" die Erstausstattung, des weiteren zahlt er Kindesunterhalt nach Ddorfer Tabelle und Betreuungsunterhalt für dich ( Sein Gehalt minus KU(bei diesem wird die Ddorfer Tabelle angesetzt minus 50% Kindergeld) du erhälst davon 3/7 bis er auf einem Selbstbehalt von rund 950€ ist plus eventuelle berufliche Aufwendungen.

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Hallo

Der Selbstbehalt gegenüber der Mutter ist 1050 Euro.

Und der Kv muss such nicht die Erstausstattung komplett bezahlen, sondern nur zur Hälfte.

BIANCA

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Was die Erstausstattung anbelangt, sieht es das Gesetz aber anders ...

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

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Oh nein, das ist ja nicht das was ich möchte. Ich will Ruhe, Frieden und alles gerecht lösen.
Für mich kann ich selber aufkommen, das was an Elterngeld bleibt, reicht für mich. Die Erstausstattung werden wir uns teilen, wir teilen auch bisher alles. Ich will keine Tabelle vorlegen und sagen, Du zahlst so viel, das Dir nur 9xx Euro bleiben. Das ist doch quatsch, ich will mich nicht bereichern.

Mal davon ab, derzeit bin eh nur ich der arbeitende Teil.

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an deinem Freund der dafür zuständig ist willst du dich nicht bereichern aber an Uns da macht es dir Nichts aus. Seltsame Einstellung, wie gut das die JobCenter prüfen ob ein Unterhaltsverpflichteter da ist und auch die Gelder bei ihm eintreiben.

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Wenn Du selbst für Dich aufkommen kannst und willst, verstehe ich Deine Frage nicht.
Unter der Voraussetzung kannst Du mieten, was Du möchtest und bezahlen kannst, das interessiert den Staat nicht!

LG

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In Lohnsteuerklasse bist du dann ,wenn das Kind da ist und keine weitere Person ab 18 mit in der Wohnung lebt.
Wenn du die Wohnung selber zahlen kannst,ist es egal wie groß und wie teuer.
Brauchst du Hilfe vom Amt ,solltest du dich vorher erkundigen ,wie groß und wie teuer sie sein darf.
An der Erstausstattung fürs Baby muß der KV sich beteiligen.
Nach der Geburt muß er Unterhalt zahlen fürs Kind.Sein Selbstbehalt beträgt glaub ich 950 Euro.
Verdient er genug,muß er auch für dich zahlen , mindestens bis das Kind 3 ist.
Ist ja ganz schön ,daß ihr euch ohne JA und Anwalt einigen wollt ,beantragst du jedoch ALG 2 werden die sich eh an den Vater wenden und seine Einkommensverhältnisse überprüfen.
Ich würde allerdings immer dazu raten ,den Unterhalt fürs Kind beim JA durch einen Titel festsetzen zu lassen.
Es kann immer passieren ,daß Friede-Freude-Eierkuchen mal vorbei ist und dann ist wenigstens der Unterhalt geregelt und im Notfall kann man pfänden lassen.
Vielleicht suchst du mal eine Beratungsstelle auf,da kann man dir genau erklären ,wie das finaziell alles laufen wird.
Den KV schonen und woanders Hilfe beantragen funktioniert jedenfalls nicht.