wie mit Anzeige umgehen

brauch mal euren rat!


es ist eine anzeige eingegangen, auf die nun reagiert werden muss, oder der staatsanwalt entscheidet nach aktenlage und dann gehts vermutlich nicht gut aus.


wenn man einen anwalt hinzuzieht, muss man den privat zahlen und das ist definitiv zu teuer. für eine beratung würde man den noch hinzuziehen können, aber wenns dann weiter laufen sollte und es nicht so ausgeht, wie es eigentlich ausgehen sollte, da der betrug nicht gewollt und auch nicht mit absicht begangen wurde. was dann??


was macht man denn nun am besten???

1

Zu dem Scheiß stehen, den man gemacht hat, egal ob mit oder ohne Absicht, wobei das fürs Strafmaß entscheidend ist.

Aber schon der Versuch eines Betruges ist strafbar.

Also steh zu deinem Scheiß und kassier die Strafe, die du verdient hast und lern draus!

Mit bissl Glück, wirds ja nach Fall und Schwere gegen Auflagen eingestellt; wäre die Frage worum es hier genau geht.

Desweiteren hast du, je nachdem was hier genau im Raum steht mit einem Zivilverfahren des Geschädigten gegen dich zu rechnen.

Also äußer dich und nimm die Strafe hin!

2

Ich korrigiere mich nochmal halbswegs, war abgelenkt:

Worum geht es genau in deinem Fall?

Was hast du getan? Sicher, dass es sich um einen Betrugstatbestand handelt/handeln soll?

Du musst etwas genauer werden.

Hab nicht erwähnt, dass Betrug ein Vorsatzdelikt ist.

Wäre also die Frage, ob es tatsächlich keinen gab und du das belegen kannst; um das zu beurteilen musst du aber genauer werden und selbst dann entscheiden Staatsanwalt und Gericht und nicht ich :-)

3

also 1. mal finde es es nicht gut das du denkst ich hätte das getan!! denn das habe ich nicht geschrieben!!

2. finde ich es nicht gut wie du deinen 1. kommentar geschrieben hast

3. danke, das du den 2. kommentar etwas netter forlumiert hast ;-)



so und nun zum einzelnen:


es wurde geld vom amt bezogen, es wurde dem amt am tag der änderung persönlich mitgeteilt das man keinen anspruch mehr bekommt, da andere umstände vorliegen. es wurde weiter gezahlt vom amt, obwohl man ja mitgeteilt hat das man nix mehr erhalten sollte. da man aber davon ausging das das so i.o. ist, weil man ja mitgeteilt hat was sache ist, hat man sich keinen kopf drum gemacht.


dann kam eine aufforderung das geld zurück zu zahlen, weil man es zu unrecht erhalten hat. das wird auch getan!


so und nun kam die anzeige wegen betrug, weil man geld erhalten hat was einem nicht zustand. obwohl man schon längst zurückzahlt.


wie sich jetzt herausstellt, wurde die persönliche mitteilung das man keinen anspruch mehr auf die gelder hat nirgends notiert. somit geht das amt von betrug aus und hat anzeige gestellt.

da das ganze schon 5 jahre her ist, weis man nantürlich nicht mehr wem man das damals gesagt hat - für das amt steht fest man hat betrogen und somit ist das für die nun wurscht ob man zurückzahlt oder nicht...



wie regiert man denn nun am besten auf diese anzeige??


klar ist eindeutig, das zu viel gezahlt wurde - was auch zurückbezahlt wird!! das man aber damit rechnen muss, das die beim amt nicht mitschreiben wenn man denen was sagt und man sich das am besten noch vor ort schriftlich geben lassen sollte - hat man nun auch gelernt, nützt aber für den fall leider nix mehr...

somit steht man zu der sache an sich, obwohl es ja eben nicht mit vorsatz getan wurde, denn man war ja da und hat bescheid gegeben.

und warum man nicht nochmal nachgefragt hat, warum man geld bekommt obwohl man sich abgemeldet hat ist für die person auch klar: sie dachte das ist schon i.o. so, schliesslich wissen die was sie tun - dachte man..... :-[




so, nun bin ich gespannt was du mir jetzt sagst!


ich kann mit kritik umgehen, bitte dich aber sachlich zu bleiben, da es 1. nicht um mich geht und 2. es definitiv nicht mit absicht gemacht wurde!!

4

Oki ich sortiere und betone vorher, dass das hier meine persönliche Meinung ist und KEINE Rechtsberatung ;-)

"also 1. mal finde es es nicht gut das du denkst ich hätte das getan!! denn das habe ich nicht geschrieben!!

2. finde ich es nicht gut wie du deinen 1. kommentar geschrieben hast "

Augenscheinlich hat jemand getan was ihm vorgeworfen wird und ich gehe von dir als TE aus #winke



"3. danke, das du den 2. kommentar etwas netter forlumiert hast"

Gerne ;-)



"so und nun zum einzelnen:


es wurde geld vom amt bezogen, es wurde dem amt am tag der änderung persönlich mitgeteilt das man keinen anspruch mehr bekommt, da andere umstände vorliegen. es wurde weiter gezahlt vom amt, obwohl man ja mitgeteilt hat das man nix mehr erhalten sollte. da man aber davon ausging das das so i.o. ist, weil man ja mitgeteilt hat was sache ist, hat man sich keinen kopf drum gemacht.


dann kam eine aufforderung das geld zurück zu zahlen, weil man es zu unrecht erhalten hat. das wird auch getan!


so und nun kam die anzeige wegen betrug, weil man geld erhalten hat was einem nicht zustand. obwohl man schon längst zurückzahlt.


wie sich jetzt herausstellt, wurde die persönliche mitteilung das man keinen anspruch mehr auf die gelder hat nirgends notiert. somit geht das amt von betrug aus und hat anzeige gestellt. "


Ich schlussfolger: DU hast es zu Unrecht bezogen und WUSSTEST es und wenn es auf deinem Konto eingeht ZAHLT man zurück; desweiteren macht man das Schriftlich und zwar mehrfach; dein einer Anruf wird dir leider nicht helfen!

Und wenn dann Geld auf deinem Konto eingeht dann meldet man sich 100 mal beim Amt wenns sein muss; ganz klar DEIN FEHLER!!!


"da das ganze schon 5 jahre her ist, weis man nantürlich nicht mehr wem man das damals gesagt hat - für das amt steht fest man hat betrogen und somit ist das für die nun wurscht ob man zurückzahlt oder nicht... "


Die 5 Jahre helfen dir hier erstmal nicht weiter. Dass das Geld zurückgezahlt wurde ist schonmal super #winke

Die Zurückzahlung hat aber mit dem strafrechtlichen Teil der ganzen Geschichte nichts zu tun.



"wie regiert man denn nun am besten auf diese anzeige??


klar ist eindeutig, das zu viel gezahlt wurde - was auch zurückbezahlt wird!! das man aber damit rechnen muss, das die beim amt nicht mitschreiben wenn man denen was sagt und man sich das am besten noch vor ort schriftlich geben lassen sollte - hat man nun auch gelernt, nützt aber für den fall leider nix mehr...

somit steht man zu der sache an sich, obwohl es ja eben nicht mit vorsatz getan wurde, denn man war ja da und hat bescheid gegeben.

und warum man nicht nochmal nachgefragt hat, warum man geld bekommt obwohl man sich abgemeldet hat ist für die person auch klar: sie dachte das ist schon i.o. so, schliesslich wissen die was sie tun - dachte man.....

so, nun bin ich gespannt was du mir jetzt sagst! "

Mein PERSÖNLICHES Fazit: ICH würde mich mit dem, was du oben geschrieben hast äußern; wie gesagt entscheiden tut der Staatsanwalt, ggfls im Einvernehmen mit dem Gericht.
Betone, dass das Geld umgehend zurückgezahlt wurde und wielange das schon her ist; betone, dass du dir nie vorher oder nachher etwas hast zu Schulden kommen lassen und das auch NIE wolltest.

Schreib NICHTS davon, dass du dachtest, das mit dem weiter überwiesenen Geld wäre schon richtig; DAS ist deutlich ein armseliges Hilfsargument und kommt eher frech rüber und verägert den Staatsanwalt.
Betone zwar, dass du dem Amt das mitgeteilt hattest, nach sovielen Jahren zwar nicht mehr belegen kannst wem, aber hak den Teil dann auch und wie gesagt, versuche dich nicht offensichtlich rauszureden mit ´wenn dann Geld kommt wirds schon stimmen´.
DU bist in der Pflicht gewesen!

Das wäre meine persönliche Aussage und dann würd ich zu HAuse beten, dass es einfach komplett eingestellt wird.

Grds. wirst du keine Chance haben aus dem Betrugsverdacht herauszukommen, weil es so offensichtlich falsch war, dass du das Geld bekommen hast, dass du den Vorsatz, zumindest für mich nicht glaubhaft widerlegen könntest.


"ich kann mit kritik umgehen, bitte dich aber sachlich zu bleiben, da es 1. nicht um mich geht und 2. es definitiv nicht mit absicht gemacht wurde!! "

Ich äußer mich SO, wie ich möchte und wer SO dämlich ist, der muss damit rechnen und ja, hier wird immer für andere gefragt ;-)

weitere Kommentare laden
15

Hallöchen,

ich hatte selbst so einen Fall vor vielen Jahren einmal.

Ich hatte ALG bekommen und mich dann ordnungsgemäß abgemeldet, sogar mit einem Formular :-)

Und trotzdem hat das Amt mir einen Monat zuviel bezahlt. Dies habe ich dann klären können und den Betrag auch (scheibchenweise) zurückgezahlt.

Trotz allem kam eine Anzeige wegen versuchten Betruges und ich musste zur Polizei.

Zum Glück hatte ich mir damals von dem Formular (das ich beim Amt persönlich in den Briefkasten geschmissen hatte) eine Kopie gemacht.

Der Polizist schaute sich das an, sagte "das haben die wohl verdaddelt und sie zahlen es ja auch zurück" (ich hatte sicherheitshalber Kontoauszüge mitgebracht, sowie das Schreiben vom Amt wegen der Ratenzahlung).

Bumms, fertig aus - es kam nie wieder etwas. D. h. doch ;-) Ein Schreiben, dass die Anzeige zurückgezogen wurde oder so.

Muss Deine Bekannte denn noch zur Polizei oder war sie dort schon?

Gruß

Karen

18

hallöchen und danke für deine mail!!


ja sie war schon bei der polizei, hat gesagt sie möchte den anhörungsbogen zu hause mit hilfe ausfüllen und der muss jetzt ausgefüllt werden.

da sie aber eben nicht weiss was sie am besten wie angibt hat sie mir die sache "gestanden" und mich um hilfe gebeten.


einen nachweis hat sie leider nicht, da sie eben persönlich beim amt vorgesprochen hat.

16

Mit allen Mitteln dagegen vorgehen und am besten noch, wenn man die Abmeldung nachweisen kann, die Staatsanwaltschaft dazu bewegen, Notfalls über den Richter wegen § 164 StGB in die andere Richtung zu ermitteln.
Taten nach § 164 StGB zählen zu den sogenannten Offizialdelikten, d.h. hier muss die Staatsanwaltschaft von Amtswegen ermitteln wenn sie es mitbekommen.
Von daher würde ich mir in diesem Fall schon nen guten Strafrechtler an meine Seite nehmen, damit ja kein Gemauschel zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft entsteht. ;)






17

sie hat ja eben leider keinen nachweis!!


beim amt läuft immer wieder was schief und nach recherche im netz kommt die überzahlung trotz abmeldung wohl sehr oft vor!! und damit das amt eben als lieb und nett dasteht erstatten die anzeige, damit der chef vom amt denen keinen auf den deckel gibt.


und selbst wenn man beweise hätte, würde eine gegenanzeige nicht viel bringen!! ich habe das mit etwas anderem nämlich schon versucht! der richter sah "privatperson klagt gegen die stadt" is nicht, also abgelehnt. der hat sich den fall noch nicht mal angehört!!


gehst du gegen den staat bist du machtlos!!! egal wie viele fehler die machen!! so ist das nunmal in dtl.

19

Dann muss man eben glaubhaft machen, dass die früheren Argen und heutigen Jobcenter das wahrhaftige Bermudadreieck im deutschen Behördendschungel sind.
Grade wenn über solche Fälle in großer Zahl im Internet berichtet wird, sollte es einfach sein den Richter davon zu überzeugen mit nem Anwalt an der Seite.

Ich selbst kenne genau dieses Problem, da bei uns auch nach persönlicher Abmeldung mit sofortiger Ausstellung des Endbescheides im darauf folgenden Monat noch einmal Geld überwiesen wurde an eine im System vermerkte BG mit sage und schreibe Null Mitgliedern - ganz klar Fehler der Arge damals, Anzeige gabs keine, sonst hätte auch ganz gewaltig die Wand dort gewackelt.

Einer Gegenanzeige bedarf es bei Offizialdelikten nicht, die Staatsanwaltschaft ist von Amtswegen dazu verpflichtet bei Bekanntwerden deswegen zu ermitteln, die hat garkeine andere Wahl, sonst nennt sich das nämlich Begünstigung im Amt und der Staatsanwalt darf sich selbst vorm Richter verantworten.

Davon mal ganz ab, dass die Argen/Jobcenter in der Regel Leute ins Gericht schicken, die mit der Sache nichts zu tun hatten und daher dem Richter gegenüber keine richtigen Aussagen machen können.
Da sitzt dann z.B. der Außendienstler der irgendwann mal an der Tür geklingelt hat vorm Richter und wird zu Dingen befragt, die eigentlich der Leistungs-SB beantworten müsste und kann weil er selbst keinen Plan davon hat nur mit den Schultern zucken.
Daraufhin sagt dann der Richter, gut, wenn der Zeuge der Anklage nicht weiß was los ist, der Arge vorher bekannt war um was es geht, da die Anzeige von ihr kam, hat die Anklage eben die A-Karte.

Und das man gegen den Staat machtlos ist, ist ein weitverbreiteter Aberglaube, sieht man an den ganzen Prozessen, die der Staat alleine schon im Bereich Sozialgerichtsbarkeit verliert, von den Prozessen vorm Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof ganz zu schweigen.
Anders wäre es, wenn nicht nur Stümper und Pfuscher in der Regierung sitzen würden und sie die Energie die sie bei ihren Nebenjobs an den Tag legen, mal im Amt rauslassen würden. Dann wären sie vielleicht, aber auch nur vielleicht vor Klagen geschützt, die in der Regel nur möglich sind, weil die Herrschaften bei der Gesetzgebung voll und ganz versagen.

weiteren Kommentar laden
24

Na dann rück mal damit raus, worum es geht.


Gruß

Manavgat

25

hab ich doch schon weiter oben geschrieben!? #kratz