Elterngeld

HUHU,

Ich bin eigentlich erwerbstätig mir 35/h woche.
Jedoch seit der 11. SSW im Berufsverbot. ET ist September.

Wirkt sich das Berufsverbot nachteilig auf das elterngeld aus?
Ich bekomme ja weiterhin mein normales gehalt ausgezahlt, wird das als berechnungsgrundlage genutzt oder wird da was abgezogen weil ich ja gar nicht richtig erwerbstätig war sondern im BV, hoffe konnte ausdrücken was ich damit sagen will.

Und dann mein et ist der 18.09 aufgrund med.gründe wird das kind per kaiserschnitt geholt ca. 10 tage vorher.
Ich nehme nach dem Mutterschutz die 10 monate elternzeit, also bis zum ersten LJ des Kindes.
Wie lange bin ich dann in elternzeit bis zum 31.08.2012
bis zum 30.09.2012
oder bis zum ersten geburtstag 2012
nur damit ich weiß wann eigentlich wieder mein erster Arbeitstag wäre damit es übergangslos vom elterngeld wieder zum ersten gehalt geht und ich nicht ein monat oder so ohne geld dasteh.

Und was passiert mit den zulagen arbeite in der Pflege ....Nachtzulage, schichtzulage, wochenendzulagen usw....werden die alle abgezogen und nichtmit eingerechnet für die berechnung vom elterngeld?

Ich danke euch fürs lesen und für eure mühe :)

lg

1

DAS BV wirkt sich nciht nachteilig aus. Die Elternzeit geht bis einen TAg vor dem ersten geburtstag wenn du genau ein Jahr nimmst. Der 1. Geburtstag ist der erste Arbeitstag!

Beim Elterngeld kommts auf die Bezeichnugn in der Lohnabrechngun vor, während des BVs bekommst du die ja normal weiter.

2

Danke das ist schon mal gut :)
Also müsste ich ab dem ersten geburtstag wieder arbeiten gehen, weil ich hab den Krippenplatz ab 01.09 angemeldet, und werde wohl dann den Urlaub den ich noch über habe gleich an die elternzeit anhängen....und hab dann noch zeit für die eingewöhnungsphase in der kinderkrippe.

Urlaub zählt ja dann auch als Arbeit?
Und bekomm ich während des BV auch weiter urlaubstage angehäuft?
Hab von 2010 noch 6 resturlaubstage.
Dann januar februar war ich krank geschrieben für die monate bekomm ich ja auch noch Urlaub, nur ob sich das weiter ansammelt während des BV bis zum mutterschutz weiß ich nicht.

Bei der lohnabrechnung steht das sooo
RegelVergütung da mein grundgehalt sozusagen

Übersts/zeitzuschläge
Pflegezulage
Feiertag
Sonntag
Nachtarbeit

Gesambrutto

lg

3

Du hast bis Ende November Urlaubsanspruch, also 11/12 des Jahresurlaubes.

Obs berücksichtigt wird kann dir leider echt nur die Elterngeldstelle sagen.

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