Soll ich oder soll ich nicht? Unterhalt, Klage, es ist soweit.

Ich brauche nur nochmal eben kurz ein paar Meinungen ob ich das nun durch ziehen soll oder nicht denn ich hab doch etwas bammel, bzw. hab ich das meiner Beraterin heute zu verdanken.

Lini ihr Papa hat nun schon 4 Briefe bekommen mit dem Inhalt sein Einkommen der letzten Zeit offen zu legen. Auf keinen brief hat er in irgendeiner Art und Weise reagiert. In Zahlungsverzug ist er vom Jugendamt erst seit Februar gesetzt worden, da ich vorher vieles nicht wusste und somit blind durch die Welt lief bis ich zum Jugendamt gegangen bin, weil ich hier im urbia einiges sehr interesantes gelesen habe und somit mich genauer informieren wollte, seit da an kam der Stein ins rollen.

Im letzten Schreiben stand dabei das wenn er jetzt nicht reagiert, wird Klage eingereicht.

Nun hatte ich heute nochmal einen Termin um zu beprechen wie es weiter gehen soll, da erwähnte ich das der KV ja momentan noch in einer Lehre steckt, mit dieser jedoch im August fertig ist und natürlich das es nicht seine erste Lehre ist (hat vorher 2 abgebrochen, wenn nicht sogar 3).

Jetzt habe ich alle Unterlagen (Beistandschaft) vor mir liegen und auch die Informationszettel zwecks der Kostendeckungen und so weiter und ich hab doch etwas bammel das ich auf den Kosten sitzen bleibe. Ich mein, ich bekomme ALG2, Lini ihr Einkommen (Kindergeld ect.), und den Lohn meiner Minijobs (habe trotz Hartz4 eine 32 Std. Woche aber verdiene mir nur 200,- dazu, das am Rande). Wir kommen im Monat auf ca. 1200-1300 Euro.

Die Beraterin sagte wir können richtig klagen, eben auf Unterhalt oder erstmal nur dahin klagen das er die Unterlagen einzureichen hat. Nun macht sie nochmals ein schreiben an ihn fertig, mit wieder einer aufforderung und ich solle mir alles nochmal überlegen.

Und nun? Was mach ich denn jetzt?

Lgchen

1

Reden wir vom JA - da ist alles kostenlos, aber lahm

Beim Anwalt ist es so das die PKH nur die Klage bezahlt, Briefe vom Anwalt nicht. Die mußt Du - auch bei niedrigem Einkommen - selbst bezahlen. Daher würde ich nach sovielen fruchtlosen Briefen einen Anwalt nehmen klagen und gleichzeitig Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, Kannst Du selbst machen, kostet dann auch nichts, macht die Klage aber effektiver, weil sie Deinem Ex Beine machen wird.

Ute

3

Ähm, das stimmt so nicht. Das Jugendamt zahlt nichts, man kann nur die Verfahrenskostenbeihilfe beantragen ansonsten müsste ich alles zahlen oder es würde geteilt werden.

Das mit dem Anwalt, also den Kosten, weiß ich, denn ich war schon bei einer wegen dem Umgang.

Keine Ahnung ob das jetzt schneller bei einem Anwalt gehen würde, denn im Grunde stehe ich jetzt da, wo ich mit Anwalt auch stehen würde.

Lg

4

Qautsch, die Beistandschaft vom JA ist kostenlos:

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/beistandschaft_205.php


Ich glaube Du bist da ganz schlecht beraten

Ute

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2

Naja,mal ehrlich ,wie lange willst du denn noch warten?
Ich habe letztes Jahr auch Klage eingereicht übers JA , wegen Unterhaltsfestsetzung und um endlich einen Titel zu bekommen.
Das ganze ist zwar noch nicht durch ,aber dem KV hats anscheinend den nötigen Schuß vor den Bug verpasst.
Er zahlt seit Februar 150 Euro (erstmal) und wird einen Titel über den Mindestunterhalt unterschreiben (was er freiwillig nie tun wollte), rückwirkend ab Geburt meiner Tochter ,die inzwischen schon 4 Jahre alt ist.

5

Bei dir scheint der Vater aber Geld zu haben, bei Lini ihrem Dad weiß ich aber das er kaum etwas hat, eben weil er Lehrling ist.

Bin mir also nicht mal sicher ob das momentan alles so richtig wäre, denn zahlen könnte er ja nix, obwohl es schon merkwürdig ist das er daher nicht die Unterlagen einreicht. Denn im Grunde hat ers ja einfach. Sein Verhalten verstehe ich also = Null.

Die Beraterin sagte jedoch das es etwas anderes ist wenn es nicht seine erste Lehre ist, er sei also verpflichtet sich Nebenjobs zu suchen um den Mindestunterhalt (knapp über 200,- bis 5 Jahre) zahlen zu können.

Lg

7

Bei dir scheint der Vater aber Geld zu haben

Er verdient zwar nicht schlecht,hat aber für insgesamt 8 Kinder zu zahlen.Im Endeffekt arbeitet er also nur dafür.
Ja,der Vater deiner Tochter ist Lehrling.Aber warum denn? Weil er schon mehrere Ausbildungsstellen abgebrochen hat und nicht aus dem Quark kommt.
Er ist unterhaltspflichtig und muß zusehen ,daß er genug verdient.
Das ist nicht dein Problem und ich würde darauf auch absolut keine Rücksicht mehr nehmen.
Du reißt dir den Arsch auf und er trödelt so vor sich hin. Das kanns ja wohl nicht sein.

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Dit is jetzt n bißchen wie Kindererziehung:

Konsequenzen androhen und dann nicht durchziehen ist groooßer Käse!

Wenn Du allerdings weißt, dass er in der Lehre ist, dann wird da nicht viel bei rumkommen.

Du kannst eine Stufenklage anleihern: Erst auf Auskunft, dann auf Unterhalt.

Gruß Comapo

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Mal ganz am Rande: was machst du für Jobs, bei denen bei ner 32-Stunden-Woche (das ist fast Vollzeit) 200€ im Monat rauskommen?

LG
Susanne

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sie bezieht ergänzend ALG 2. Da wird das meiste eigene Einkommen angerechnet. Sie wird also eigentlich schon mehr als 200€ verdienen......gehe ich zumindest von aus

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Ich habe einen 1,- Job und 2 Minjobs als Haushaltshelferin.

Lg

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Hallo!

Ich habe das gleiche Theater durch.

Wenn er ein Sparbuch hat, dann kann das Gericht auch daran gehen.

Bei mir gerade so passiert:


http://rundschau-online.de/html/artikel/1296685117548.shtml


LG fraukeule