Arbeitsgericht ...gegenseite meldet sich nicht...

Hab da mal eine Frage ich stehe seit Februar mit meinem EX Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Zur 1. Ladung (Güterverhandlung) war mein Anwalt und der gegnerische Anwalt anwesend. Der Gegenerische Anwalt einigt sich mit meinem Anwalt auf einen Vergleich - in der Höhe meines Fehlenden Lohens. Zahlung sollte bis Ende April erfolgen, dann kam die Ablehnung von meiner Chefin.

Zwischendurch kam von dem gegenerischen Anwalt schon Post ich solle auf meinen Teil verzichten. Das lehnte mein Anwalt (in meinem Einverständnis ab)

Nun kam die Ladung zur Gerichtlichenm Verhandlung, die gegenseite sollte bis 10.05 dem Arbeitsgericht schreiben wieso es dazu kam aus deren sicht warum sie nicht zahlt. Doch bis dato ans Gericht kein Schreiben, weil ich bis 01.06 darauf meine Sicht schreiben soll bzw. das Widersprechen was die gegenseite Schreibt.


Was passiert nun wenn Sie sich nicht meldet und dieses Schreiben nicht aufsetzte. Mein Anwalt hat am Freitag beim Arbeitsgericht nachgefragt aber bis dato keine Reaktion von der gegenseite. Das Persönliche erscheinen ist angeordnet, kann die gegenseite das auch ablehnen? Also das Persönliche erscheinen.


Hoffe habt mich verstanden... musste schnell schreiben, muss jetzt los zur Arbeit....Antworte morgen......


danke mama2003-2009

1

Wenn die Gegenseite einfach nicht erscheint, kann ein Versäumnisurteil erlassen werden.

Aber warum stellst du diese Fragen nicht deinem Anwalt? Der ist doch der Fachmann und wird für seine Arbeit bezahlt.

5

Es kann auch ein sofortiges vollstreckbares Versäumnisurteil unmittelbar in der Verhandlung beim AG beantragt werden.

Entweder der Fragesteller hat gar keinen Anwalt oder derjenige gibt sich als Anwalt lediglich vor.

2

Das wird dir sicherlich dein Anwalt besser erklären können wie jeder andere hier.

3

Denke mal wenn Frau Chefin trotz Anordnung nicht erscheint, dann kommts als erstes mal auf die Tagesfassung und Halsweite des Richters an.

Vorstellbar wäre, dem Richter geht das Theater so auf den Keks, dass es ihm Spaß macht.
Dann wird er den Termin vertagen und formell laden lassen zum neuen Termin.
Erscheint sie dann nicht, lässt er sie kurzer Hand von der Polizei abholen und zwangsvorführen.
Denkbar wären auch Buß- bzw. Zwangsgelder.

Am Ende wird sie dann aber mit Sicherheit bei diesem Richter verloren haben und ein entsprechendes Urteil mit auf den Weg bekommen.

Denn im Arbeitsrecht wird im Regelfall vor Gericht viel Wert auf Kuhhandel gelegt, sprich Vergleich, Gericht und Anwälte sind froh und haben alle was verdient dabei, stört man diese Harmonie reagieren Richter schon mal angesäuert.
Würde natürlich nie wer zugeben, ist dennoch so, die Zahl der Vergleiche belegt es, denn wieso sollte man sich auf nen Vergleich einlassen, wenn der eigne Mandant dadurch Kosten am Backen hat, die bei der Gegenseite viel besser aufgehoen wären.

Als Rat in dem Fall hier, abwarten und Tee trinken, zuschauen und einfach nur genießen, Richter und der eigne Anwalt werden das Kind schon schaukeln.

Ich hätte gerne ein Bild des Gesichtsausdruckes Deiner Cheffin wenn sie erfährt wie teuer der Spaß für sie wird.

An welchem Arbeitsgericht wird denn verhandelt und wann ?

Ich nehme an die Verhandlung ist sicher öffentlich, oder ?

4

hallo,

ich hatte das mal, das die gegenseite trotz ankündigung der pflicht zu erscheinen nicht erschienen ist.

es wurde in der stadt des gegners verhandelt.

wir wohnten 800 km weit weg und flogen ür den termi extra hin.

die gegenseite, die vor ort wohnte, hatte nur einen anwalt mit vollmacht geschickt, obwohl die richterin nach vorheriger anfrage deutlich gesagt hat, das der beschuldigte zu erscheinen hat.

fakt war: da der anwalt mehrmals rücksprache mit seinem mandanten halten musste,

war die richterin mega ange.pisst.... zu meinem glück!!

ich habe den ganzen prozess gewonnen...

wäre der gegner erschienen, wäre es wohl aller wahrscheinlichkeit auf einen vergleich hinausgelaufen....

gruß

es kann dir quasi nichts besseres passieren, das der gegner trotz anordnung nicht erscheint, oder einen ersatz mit unzureichender vollmacht schickt.