Frei bekommen für die geburt

Hallo,

Der Betrieb meines Freundes schließt 2 wochen vor unserem ET. Obwohl er angekündigt hatte das es um den den zeitraum passieren sollte. (er wurde extra gefragt, was ihm recht wäre) naja war wohl nix.

Nun meine frage, kann man wie in einem Todesfall unangerechnet urlaub oder frei bekommen?
Oder ist das bei einer Geburt nicht der fall?

Wir haben noch eine Tochter (fast 3) die in dem zeitraum auch ferien hat.
Sie werden wir bei der Oma unterbringen, wenn wir ins KH müssen.

Zur not würde er einfach frei machen, aber wäre schön wenn er dafür frei bekommen würde.

Danke im vorraus für eure antworten

VG
Xia mit JOana (fast3) und Mary inside 24+4

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huhu

mein freund muss sich für die geburt urlaub nehmen. ich glaub da kriegt man kein frei "geschenkt" jedenfalls nicht in großbetrieben denk ich.

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also soweit ich weiss, besteht die möglichkeit einen zusätzlichen tag urlaub für die geburt des eigenen kindes zu bekommen!!


wenn dein freund ab der geburt elternzeit nimmt, wäre es natürlich noch schöner für euch, denn dann ist er definitiv daheim ;-)

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also bei uns war es bis jetzt immer so das der tag der geburt auf jeden fall frei bekommt
ich kenn jetzt den speziellen begriff nicht aber ist sowas wie wenn man umzieht da kriegt man auch ein tag frei oder wie du sagtest mit dem todesfall

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Jep hab es mal gegoogelt!!!

Hier für die die sich Urlaub nehmen müssen.
MAN BEKOMMT FREI!!!!!

Der Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes ist begründet durch § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dem werdenden Vater ist die Arbeitsleistung unverschuldet durch einen in seiner Person liegenden Grund unmöglich bzw. unzumutbar.
Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes
Die Niederkunft der Lebensgefährtin stellt für den werdenden Vater einen sogenannten Verhinderungsgrund dar, der nach § 616 BGB eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung rechtfertigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt keine bestimmte Dauer für den Sonderurlaub vor, sondern nur, dass der Anspruch auf Freistellung auf eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit besteht.

Ja cool !!!! Dann werd ich das direkt auch meinem freund mal zeigen!

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Finde ich völlig unlogisch, es sei denn, das Kind war nachweislich nicht geplant und ist trotz Verhütung entstanden :)

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Hallo!

Dein Freund muss mal im Arbeitsvertrag schauen ob da was geregelt ist.
Normalerweise bekommt man 1-2 Tage "Sonderurlaub".

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ist von betrieb zu betrieb unterschiedlich mein freund hat auch urlaub genommen aber kommt das kind nicht in den 2wochen die er nehmen will dann bekommt er vom chef 1 woche frei

mein freund hat ab 24.08-9.9.11 urlaub in der zeit solche die kleine schon kommen et ist am 30.8.11

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Also mein Mann hatte von der Firma aus 3 Tage Sonderurlaub. Niederkunft der Frau oder so.. :-)
Als es losging ist er einfach nicht gegangen und hat sich dann später da gemeldet. Aber er arbeitet auch bei eine großen Versicherung. Da läuft sowas ja auch anders als bei kleineren Unternehmen..
Ob Anspruch auf Sonderurlaub besteht, weiß ich nicht genau. kann man ja googeln.

LG
Nati mit Gideon 19Mon und Bauchzwerg 24 SSW morgen

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hier noch mal ich :-)
hab was gefunden:

http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/sonderurlaub-bei-der-geburt-des-eigenen-kindes.html

LG

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Allgemein anerkannte Gründe für bezahlten Sonderurlaub. Kannst dir auch § 616 BGB ansehen.

Zu den allgemein anerkannten Gründen, bei denen der Arbeitgeber in der Regel für die angegebene Zeit bezahlten Sonderurlaub gewährt bzw. gewähren muss, zählen insbesondere …

• Niederkunft der Ehe- oder Lebenspartnerin (1 Arbeitstag),
• Tod eines nahen Angehörigen wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern (2 Arbeitstage),
• betrieblicher oder dienstlicher Umzug (1 Arbeitstag),
• 25- und 40jähriges Arbeits- bzw. Dienstjubiläum (1 Arbeitstag),
• ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden können (für die notwendige Dauer),
• Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten wie Zeugenaussagen vor Gericht oder Wahlen (für die notwendige Dauer),
• Teilnahme an Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Berufsverbänden (für bis zu 10 Arbeitstage),
• und schwere Erkrankung von Angehörigen im Haushalt (1 Arbeitstag), Kindern oder Betreuungspersonen der Kinder (4 Arbeitstage pro Kind), wenn keine andere Betreuungsperson verfügbar ist.

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Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass mit Lebenspartnerin NICHT die Freundin oder Partnerin an sich gemeint ist, sondern ausschliesslich die Partnerin in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft - also gleichgeschlechtlich!

Ansonsten gibt es ggf. Sonderurlaub oder (im Arbeitnehmerbereich) Arbeitsbefreiung - das wäre im jeweiligen Arbeitsvertrag oder vielmehr (sofern vorhanden) im geltenden Tarifvertrag geregelt!

Die Betriebe sehen das schon manchmal ziemlich unterschiedlich - im Zweifelsfall einfach bei der Personalabteilung, Abwesenheitbearbeitung oder dem Chef nachfragen!

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hallo,
dein mann hat anspruch auf freie tage für die geburt. ich kann dir zwar nicht sagen, wie viele, aber mindestens einer ist drin. ausserdem sollte es eine selbstverständlichkeit für den chef sein, seinem mitarbeiter für die geburt des kindes frei zu geben, ist schließlich eines der wichtigsten erlebnisse des lebens. ansonsten soll er sich nen krankenschein holen, dann ist er auch dabei ;-)

viel grüße
sacredheart

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Suppi, hab auch mal gegoogelt.....1-3 tage kann man dafür sonderurlaub bekommen !!!

Sehr schön !!!!!