Arbeitgeber weigert sich Restberag zum Mutterschaftsgeld zu zahlen

Guten Abend Ihr Lieben,

ich habe ein echt schlimmes Problem momentan mit meinem Arbeitgeber. Dieser weigert sich mein Gehalt (Differenzbetrag zum Mutterschaftsgeld) zu zahlen.
Zahlungstermin meines Gehalts ist immer der 15., sodass mein Arbeitgeber eigentlich bereits am 15.04. den ersten Differenzbetrag für April hätte zahlen müssen. Jedoch tut er dies nicht mit der Begründung er habe von seinem Steuerbüro noch keine Abrechnung erhalten und könne mir daher nichts überweisen. Außerdem macht er mir jetzt Vorwürfe ich wäre an zu vielen Außenständen verantwortlich und auch wenn er meine Abrechnung bereits hätte könne er es wegen diesen Außenständen nicht zahlen. Dies ist natürlich ein absolutes Unding. Meine Kollegen haben ja immerhin ebenfalls ihr Gehalt normal zum 15. bekommen.
Auf jeden Fall versucht er sich jetzt mit Vorwürfen mir gegenüber . Ich bin momentan in der 39. SSW und er lässt mich einfach ohne Geld sitzen. Das ich Miete, Rechnungen etc zahlen muss interessiert ihn anscheinend wenig.

Was kann ich jetzt tun? Meine Arbeitgeber sind beides Rechtsanwälte, was die ganze Angelegenheit noch peinlicher macht, da diese es eigentlich am Besten wissen müssten.

An welche Stellen kann ich mich jetzt wenden?

Bitte schreibt möglich viel, ich bin echt verzweifelt!

Danke

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huhu...
das gleiche problem is bei uns im betrieb auch passiert....
eine arbeitskollegin war vor ihrer schwangerschaft öfters krank und habe deshalb kein Mutterschaftsgeld bekommen... soviel ich weiß habe sie unseren Arbeitgeber angezeigt und nun muss er noch eine saftige hohe strafe bezahlen...
ich würde an deiner stelle zum gewerbeaufsichtsamt gehen und dort den fall schildern...
Denn er is dazu verpflichtet dir das zu bezahlen auch wenn deine arbeitgeber anwälte sind....
ich muss mich mal genauer erkundigen wie die sache ausgegangen is, denn ich habe es gehört, da ich selber seit der 10ssw ein BV habe...
hoffe nur, dass es bei mir nicht solche probleme gibt, denn von irgendwas muss man ja leben, obwohl ich sehr sehr bescheiden lebe und jeden cent dreimal umdrehe und alles zurücklege was ich kann... damit in den Monaten der EZ ein wenig zum leben bleibt...

Hoffe konnte dir helfen und dir zeigen, dass du kein Einzelfall bist...

Liebe grüße und eine gute nacht...
nadinchen mit dean (33ssw)

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Hallo

hoffe du bist Rechtschutzversichert für bzw im Arbeitsrecht ... was anderes wird dir da wohl nicht übrig bleiben als eine andere Kanzlei damit zu beauftragen, wird aber dein Arbeitsverhältnis nicht grad gut tun...

Also wenn du da nochmal arbeiten willst, solltest du dir das gut überlegen welche Schritte du gehen willst...

Wenn Du es am Anfang auf die "nette" Art noch lösen willst, wende dich an euren Personal oder Betriebsrat sofern ihr da einen habt, ggf bist du auch in einer Gewerkschaft dann wende dich an die.

Sollte dir das alles nicht zur Verfügung stehn was ich bei unter der netten art geschrieben habe bleibt nur noch wie gesagt der Gang zu einer anderen Anwaltskanzlei oder aber du schreibst einen Brief per Einschreiben und forderst ihn auf binnen 7 Tagen zu zahlen und drohst damit einen Anwalt ansonsten die Sache zu übergeben. Vielleicht hilft das schon.

Viel Glück

LG

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Du irrst, es gibt beim AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld keinen gesetzlich festgelegten Zeitpunkt der Zahlung.
Deine Ag verhalten sich also leider momentan vollkommen korrekt und du kannst den Rest momentan nicht mal einklagen.

Ich denke das wissen sie auch. Da es sich nämlich nicht um Gehaltszahlungen handelt, gelten die im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen nicht.

Momentan kannst du nur abwarten.

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Hallo,

es gibt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Arbeitsrechtshotline (kostenlos bis auf die Telefongebühren). Einfach mal googeln. Da sitzen Rechtsanwälte und erteilen Auskünfte. Vielleicht wäre das ja eine erste Möglichkeit?

LG
Kim

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Soweit ich weiß muss dein ag dir den zuschuss nicht monatlich überweisen....
habe schon mehrfach gehört,dass viele ag den zuschuss zum mutterschaftsgeld in 2 etappen oder auch auf einmal zahlen.
ob dein ag jetzt also falsch handelt vermag ich nicht zu beurteilen.
geh doch mal zu einer anderen kanzlei und lass dich da beraten!
lg und alles gute

sandra