Unterhalt auch nach 20 Jahren noch einklagen ?

Hallo

ich weiss gar nicht ob es in diese Kategorie passt.
Aber ich frage mal in die gesamte Runde.


Beim gestrigen Kaffeeklatsch sind wir auf Unterhaltszahlungen gestossen.Grund: Meine Bekannte liegt in Scheidung und Ihr Noch (Ex)-Mann muss Unterhalt zahlen.


Das vorab,warum wir auf das jetzt genannte Thema kommen.


Meine Mo sagte mir,man könne Unterhalt vom Vater auch noch nach Jahren einklagen.


#kratz#kratz#kratz


Ginge das wirklich ??

Also nehmen wir mal an : Ein Vater zahlt AB dem 10 Lebensjahr kein Unterhalt mehr fürs Kind.Könnte das Kind dann mit 30 Jahren den Unterhalt einklagen/verlangen ? Natürlich die Zahlungen NUR bis zum 18 Lebensjahr ?


Ist das nicht arg spät ?

Gibt es solche Fälle ?


Für mich war das unerklärbar und deswegen muss ich einfach mal hier fragen !


LG nalle


1

Dann müsste ein rechtsgültiger Titel vorliegen.

2

Liegt vor !


Aber noch aus DDR zeiten

#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl#rofl

Ist das noch Rechtskräftig ?


#kratz

4

Hallo,
wenn der nicht älter als 30 Jahre ist dann ist der Schuldtitel auch aus der ehemaligen DDR gültig und es kann aus dem vollstreckt werden.

Man muss ja mit einem Titel nicht neu klagen, einfach mit dem vorhandenen Titel den Gerichtsvollzieher beauftragen und pfänden lassen.

Bringt natürlich nix wenn man schon von vornherein weiß, dass beim Schuldner nichts, aber auch gar nichts zu holen ist.

Gruß
Demy

3

Hallo,
wenn Unterhalt mal tituliert wurde, dann verjährt ein Unterhaltsanspruch nach 30 Jahren.

Wenn der Unterhalt nicht tituliert wurde, verjährt ein Unterhaltsanspruch nach 3 Jahren.

Hast du also einen Titel, wäre etwas zu machen, ohne ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verjährt und es besteht kein einklagbarer Anspruch mehr.

Gruß
Demy