Gesetz, dass Kindsvater sich an Krippenkosten beteiligen muss ?

Hallo an alle da draußen,

mein Problem sieht folgendermaßen aus:
Ich bin alleinerziehend und gehe fast voll arbeiten. Mein Nettolohn liegt bei etwa 1.180,00 EUR. Dazu kommt noch Kindergeld und derzeit 290,00 EUR Allimente vom Kindsvater. Im Sommer musste ich, bis ich wieder arbeiten gehen konnte 2 Monate mit ALG II überbrücken, in diesem Zeitraum hat das Jugendamt die Krippenkosten bezahlt, später aber wieder eingefordert. Zu diesem Zeitpunkt habe ich nur 190,00 EUR Allimente vom Kindsvater bekommen. Nun muss ich also dieses Geld zurück zahlen und weiß echt nicht wie. Monatlich bezahle ich schon 217,00 EUR für die Krippe. Eine Freundin erzählte mir nun, dass es wohl ein Gesetz geben würde, das regelt, dass der Kindsvater zum regulären Unterhalt genauso an den Unterbringungskosten beteiligt werden muss. Stimmt das ?
Zumal der Kindsvater eine Riesenfirma hat und es ihm finanziell richtig gut geht. Eigentlich müsste er sicher sogar mehr Unterhalt zahlen, aber bisher habe ich immer "stillgehalten", da er mir immer angedroht hat, dass er sich seine Lohnscheine selbst schreiben kann und ich dann eben nix mehr bekomme...
Ich habe für mich und meine Tochter im Monat ca. 300,00 EUR zum Leben (Essen, Benzin, Kleidung, Telefon). Das geht schon, aber es macht mich wütend, wenn ich sehe, wie der Kindsvater im Geld "schwimmt" und bei allen Dingen, die seine Tochter im regulären Alltag betreffen, so geizt. Das klingt immer fast so, als würde ich von dem Geld shoppen gehen...
Bitte helft mir schnell !

Danke !

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Klar kann er sich seine Lohnzettel selber schreiben. Aber frage doch mal freundlich an, ob diese Zettel dann auch einer Betriebsprüfung Stand halten würden ;-). Oder ob da nicht doch irgendwie mehr Geld geflossen ist oder auf irgendwelchen anderen Wegen. Mein Chef hatte z.B. seine Mutter offiziell als Putze angestellt (seine Mutter war weit über 80). So blieb sein Gehalt niedrig (die Steuer und Versicherungen auch) und der Unterhalt dankenswerterweise auch. Nur blöderweise hat natürlich nie jemand die Frau im Büro gesehen und das Alter war schon auffällig.
Ansonsten kannst du natürlich auch bis zum 3. Geburtstag zu Hause bleiben und Unterhalt für dich noch einklagen. Denn er ist natürlich auch für dich unterhaltspflichtig ;-) Wenn du ihm das sozusagen erläßt vielleicht läßt er sich ja so erweichen. Aber eigentlich würde ich das alles einem Anwalt übergeben und fertig. Der soll sich damit herumärgern. Ich bin sicher, du verzichtest derzeit auf sehr viel Unterhalt.

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Ja, es gibt ein Urteil, das sich der Vater hälftig an den Krippenkosten beteidigen muß, exclusive Essensgeld, wenn er dadurch den Betreuungsunterhalt "spart"

Dafür müßte aber der KV auch Leistungsfähig sein. Wenn Du aber nur 190 € Unterhalt bekommst, klingt das schon nach Mangelfall - somit greif nem Nackten in die Tasche......

Du aknnst Dir aber auch die Betreuungskosten als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann hast Du mehr netto, oder aber mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, so habe ich es immer gemacht, und damit z.B. den Urlaub oder andere Anschaffungen finanziert.

Ganz andere Frage, warum mußt Du die Betreuungskosten, die in der Arbeitslosigkeit entstanden sind zurückzahlen??? Hast Du den Bescheid vom Anwalt prüfe lassen?? Das erscheint mir nicht Rechtens.

Ute

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KV muß sich nicht hälftig, sondern in Realtion vom Einkommen beider ETs beteiligen.

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Hallo,

solange dein Kind keine drei Jahre alt ist, trifft dich auch keine Erwerbsobliegenheit. Heißt, dass deine Arbeit und die damit verbundenen Betreuungskosten dein "Privatvergnügen" sind. Sofern dass Kind drei Jahre alt ist und in den Regelkindergarten geht, sind die Betreuungskosten vom KV zusätzlich zum Unterhalt mitzutragen, weil die Betreuung nicht der Beschaffung freier Zeit für die Mutter, sondern der Sozialisierung des Kindes dienen soll.

Warum lässt du nicht einfach zwecks Unterhaltsberechnung über einen Anwalt die Offenlegung der GUV bzw. Bilanz einfordern?

LG Tenea

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Hallo.

>>> solange dein Kind keine drei Jahre alt ist, trifft dich auch keine Erwerbsobliegenheit. Heißt, dass deine Arbeit und die damit verbundenen Betreuungskosten dein "Privatvergnügen" sind. <<<

Dazu hätte ich gerne mal ne Quelle, da es m.E. völliger Blödsinn ist.

Gruß von der Hedda.

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Wenn die Alternative zu diesem "Privatvergnügen" der Mutter ALG II wäre, kann das ja nicht der Weg sein - insbesondere wenn kein Betreuungsunterhalt gezahlt wird. :-[

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Das musst du einklagen oder aber so mit dem KV regeln vieleicht ist er einsichtig

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So furchtbar gut kann es ihm finanziell ja nicht gehen mit seiner Firma, wenn Du keinen Betreuungsunterhalt bekommen hast und auf ALGII angewiesen warst....

Wenn Du jetzt der Ansicht bist, zu wenig zu bekommen, würde ich einen Anwalt beauftragen, die Offenlegung seiner Finanzen zu erwirken.

Gruß,

W