1 Jahr Kindergeld (zu unrecht) bezogen, aber beim alg2 mit angegeben!

Hallo, und zwar habe ich folgendes Problem.
Ich habe 08/2007 eine Ausbildung begonnen,
die ich im Mai 2009 unterbrochen habe,
da ich im Juni ein kInd bekommen habe.

Ich habe mein Kindergeld weiterhin bekommen, da ich nicht wusste das ich es melden muss.
Für meinen Sohn bekomme ich seit Juni 2009 auch Kindergeld.
Ich habe beides als Einkommen beim ALG2 mit angegeben und es wurde auch als einkommen berechnet.


Im Juli 2010 meldete sich die Familienkasse bei mir, dass ich ca. 2000 € zurück zahlen soll, weil es mir nicht zustand für das eine Jahr.
Okay da dachte ich da ich ja beim alg 2 mit angegeben habe und somit vom jobcenter mehr geld bekommen HÄTTE, das sie es zurückzahlen.
habe 3 mal antrag gestellt ohne das irgendeine reaktion kam, dann war ich nochmal dort und habe gesagt das es eilt.
nun kam eine ablehnung, sie übernehmen es nicht, weil mir das geld ja tatsächlich zu geflossen ist! :-(
Ich wollte nun Einspruch einlegen, meint ihr ich habe da eine chance?

ich weiß nicht wo ich 2000 € her nehmen soll...


lg denise

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Selber Schuld wer zu Unrecht Gelder bezieht.

DAs du JEGLICHE Änderung unverzüglich mitzuteilen hast weiß jeder; PECH #winke

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und das es hier Unwissenheit war, glaub ich nicht.

Beantrag ne Ratenzahlung.

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Hallo,

bekommst Du denn zur Zeit noch ALGII? Wenn nicht, bist Du nicht mehr bedürftig und kannst das Geld in Raten abstotten. Wenn doch, vielleicht lässt sich die Familienkasse auf eine spätere Zahlung ein.

Aber Du wirst es zahlen müssen - war schliesslich Dein Fehler und kein Fehler der ARGE oder der Familienkasse.

LG, Andrea

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Machst du denn deine Ausbildung nun weiter? Denn dann steht dir auch für die Zeit meines Wissens nach noch Kidnergeld zu, das würde dann nachgezahlt werden.

Sonst können sie es doch jetzt mit dem Kindergeld deines Sohnes verrechnen (und wenn du es dann nicht erhältst, dann kann es ja auch nicht angerechent werden).

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Hallo!

Wenn du das Kindergeld nicht erhalten hättest, hätte die Arge das Kindergeld auch nicht als Einkommen angerechnet. Folge wäre doch gewesen, dass du entsprechend mehr von der Arge und für dich nichts mehr von der Familienkasse erhalten hättest.

Irre ich mich, oder ist es dann nicht möglich, dass die Arge an die Familienkasse erstattet? #kratz

Denn unter'm Strich wäre das Geld, was du erhalten hast, doch gleich gewesen (egal von welcher Stelle).

Wer weiß hierzu mehr?

LG,
Becca