Zusammen ziehen mit neuem Partner

Ich bin alleinerziehend und habe nun vor mit meinem neuen Lebensgefährten (nicht leiblicher Vater) in eine Wohnung zusammen zu ziehen. Ich arbeite Vollzeit und erhalte durch die alleinige Erziehung meiner Tochter Lohnsteuerklasse 2. Nun kommt meine Frage ändert sich diese wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe obwohl er einen Minnijob (400€) ausübt. Wenn ja gäbe es noch die Möglichkeit die neue Wohnung als Zweitwohsitz laufen zu lassen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Grüße
Sabine

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<<<Wenn ja gäbe es noch die Möglichkeit die neue Wohnung als Zweitwohsitz laufen zu lassen?>>>

Das wäre Betrug (und ich meine Steuerhinterziehung)...

Du bist, sobald ihr zusammenwohnt nicht mehr alleinzerziehend und fällst dann auch in Lsk 1.

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Du bist, sobald ihr zusammenwohnt nicht mehr alleinzerziehend und fällst dann auch in Lsk 1.

Das kann ich mir fast nicht vorstellen - nur wenn sie ihn heiratet. Der Familienstand ist unabhängig davon, ob sie alleine oder mit jemandem zusammen wohnt. Relevant ist nur, ob sie verheiratet ist oder nicht. Würd ich jetzt so sagen.

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Sobald eine weitere Person ab 18 Jahren mit in der Wohnung lebt,zählt sie fürs FA nicht mehr als alleinerziehend und die Steuerklasse 2 fällt weg.

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Ob Zweitwohnsitz (für deinen Freund nehm ich an ) oder nicht .....scheißegal.
Er ist dann bei dir gemeldet und damit hat sichs mit der Klasse 2 für Alleinerziehende.
Bescheißen klappt eben gottseidank nicht immer. ;-)

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Wie schon geschrieben wurde ändert sich sicher etwas und bescheissen geht gar nicht....

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Ihr bekommt, wenn ihr beide zusammen nicht so viel verdient, von anderer Stelle Unterstützung (vielleicht Wohngeld zb.). Und ihr könnt bestimmt noch das Ein oder Andere beantragen.

LG, Lena

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Je nachdem wo ihr wohnt kannst du dann die Ersparnisse die du durch LSK 2 hast dann als Zweitwohnsitzsteuer wieder abgeben. Je nachdem fällt die dann evtl. auch höher aus und ihr zahlt dann drauf, nur damit die LSK 2 erhalten bleibt.

http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/

VieleGrüße #winke

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Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Verdienst dann nicht unbedingt viel weniger werden wird. Ich hatte ca. 50 Euro weniger als ich in Lohnsteuerklasse Eins wechseln musste!

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gEnau, ich wollte auch gerade sagen, dass man durch LSK 2 nicht besonders viel geschenkt bekommt....