Kindsvater hat Haus geerbt, Unterhalt höher?

Hallo zusammen!

Habe ein kurze Frage:
Der Vater meines Sohnes hat vor kurzem ein Haus geerbt, wirkt sich das eventuell auf den Unterhalt aus?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten! #winke

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Kann er dadurch sein monatliches Einkommen erhöhen?

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Wahrscheinlich zwingt sie ihn, es zu vermieten und die Mieteinnahmen zur Berechnung anzufügen.


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Ist die Leiche wenigstens schon kalt?

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Wie bist du denn drauf?
Der Unterhalt wäre doch nicht für sie....

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Na und?
Ist's nicht ein bißchen armselig, aus jeder Veränderung das Maximum herauspressen zu müssen? #contra

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Warum sollte es?
Der Vater meiner Tochter hat ein Haus,eine Eigentumswohnung,2 Autos und berechnet wird trotzdem nur nach seinem Einkommen.
Verkauft er das Haus oder vermietet er es ,könnte es eventuell anders aussehen.

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dann solltest du es schnellstens prüfen lassen, denn eigentum in dem er auch noch selbst wohnt ist, vor allem wenn es abbezahlt ist, geldwerter vorteil und wird mit in die berechnung aufgenommen und als besser einkommensgewichtung gewertet.
so hat es mir damals meine rechtsanwältin erklärt und auch das JA hat es in die berechnung einfließen lassen als ich eine beistandschaft eingerichtet habe.

lg
brujita

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Seine Mieteinnahmen werden mit einberechnet.Und da bei uns der ganze Fall ziemlich kompliziert ist ,bin ich schon froh ,wenn das JA irgendwann endlich mal einen Unterhaltstitel zustande bringt.
Möglichst noch vor dem 18.Geburtstag meiner Tochter.

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Weia, wie geldgeil ist denn das bitte?

Es is unverschömt nichtmal drüber nachzudenken,sondern einfach mal schnell geiern,ob man mehr bekommen könnte.

Logisch denke Leute kämen alleine zu dem Schluß:

Wenn es ein Mietshaus ist,bekommt er dann Mieteinahmen,also wird sich sein Einkommen erhöhen...was heißt,dass er ggf. vielleicht mehr an dich bezahlen muss/soll/könnte.

Wohnt er selbst dort,fällt diese Überlegung natürlich weg.

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Hallo,

nein, es ist nicht "unverschömt" danach zu fragen...

...oder sind Dir die Beweggründe der TE so sehr bekannt, dass Du Dir ein Urteil darüber erlauben kannst, WARUM sie diese Frage überhaupt stellt?

Denkbar wäre auch, dass der KV sich den Unterhaltszahlungen bislang entzogen hat, oder diesen nicht voll bezahlen konnte...oder, oder, oder...

Aber Hauptsache, mal draufgehauen, nicht wahr?!

Gruß,

Andrea, die sich wundert, dass hier so selten erstmal nachgefragt wird, bevor man sich ein Urteil erlaubt...#kratz

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Siehste hat wieder was mit logischem denken zutun.... ;-)
Hätte er bisher keinen Unterhalt bezahlt,würde dies doch entweder beim Anwalt oder bei Gericht liegen oder es wäre schon drüber entschieden.

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Hallo

Nein, tut es nicht. Selbst, wenn er Millionen im Lotto gewinnen würde, würdest dein Kind nicht mehr Unterhalt bekommen.( evtl. wenn er es anlegt, werden die Zinsen zur berrechnung herangezogen) Denn es wird nur das Einkommen genommen

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Das stimmt so strikt natürlich nicht.

Angenommen man hat Millionen auf dem Konto (auch ohne Zinseinnahmen) und ist arbeitslos muss man natürlich trotzdem Unterhalt zahlen.

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Gut, das ja. Aber wenn er den Unterhalt zahlt, den er muss vom Einkommen, ist das Ok so.

Bianca

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rein sachlich:

erhälst Du den Unterhalt nach Düdo Tabelle?

Falls nicht, so ist eine Immobilie eine gute Gelegenheit Druck auszuüben, notfalls per Zwangsgrundschuld.

Sofern die Immobilie Einkommen generiert, d. h. Mieteinnahmen, erhöht das die Berechnungsgrundlage.

Ich würde eine Anwältin zwecks Beratung aufsuchen und dann entscheiden, ob und was zu tun ist.

Dieses ganze Gelaber hier von einigen geht mir mächtig auf den Zeiger. Jede/r Alleinerziehende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr/sein Kind den ihm zustehenden! Unterhalt in voller Höhe erhält. Auch eigener Unterhalt den sie/er erhält, sichert die Lebensgrundlage des Kindes/der Kinder.

Gruß

Manavgat

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Danke, wie fast immer auf den Punkt gebracht!

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also


wenn nur


fast


immer


dann muss ich nochmal an mir arbeiten...

#schein

Gruß

Manavgat

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"Der Vater meines Sohnes hat vor kurzem ein Haus geerbt, wirkt sich das eventuell auf den Unterhalt aus? "

Wie manavgat schon sagte, ja es kann sich auswirken. Es kommt darauf an, wieviel er derzeit zahlt.
Vergiß die anderen Antworten. Auch sie hätten wahrscheinlich gern einen KV, der ein Haus erbt und würden dann wenigstens den Unterhalt gezahlt bekommen. Meine Mathelehrerin nannte das vor vielen Jahren mal "Neid der Besitzlosen". :-) Viel Glück beim Anwalt.