ASR Informationspflicht?

Hallo,
hat eine Mutter, die das ASR hat dem KV gegenüber eine Informationspflicht? z.B. bei Krankenhausaufenthalt etc. also wesentlichen Dingen, nicht Alltagsdinge.. gibt es da gesetztliche Regelungen?Habe im Netz nichts gefunden...
DANKE
leboat

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Du MUSST es nicht. Nett wäre es trotzdem. Wie würdest du dich fühlen, an seiner Stelle?

Wenn der KH-Aufenthalt in das Besuchswochenende fällt, dann ist eine Information natürlich Pflicht. Im Internet gibt es natürlich Informationen dazu ;-)

Es ist natürlich ein Unterschied, ob es nur ein KH-Aufenthalt ist, oder eine OP. Und bei OP gibt es nun wieder einen Unterschied zwischen geplant und ungeplant. Und ich weiß nicht, wie es bei euch im KH gehandhabt wird, aber bei uns wollen die dort die Unterschrift des Vater bei (vermeidbaren/planbaren) OP's haben. Egal ob Sorgerecht oder nicht.

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und wenn der Vater im Ausland lebt?
Keine Op?

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hat der vater denn auch das geteilte sorgerecht? dann bist du natürlich verpflichtet es ihm mitzuteilen denn man muss ja auch angeben ob man alleiniges SR hat oder nicht (wobei die ja auch keinen nachweis verlangen und man sehr leicht lügen kann)

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Hallo.

Du hast anscheinend weder den Beitrag noch die daraus resultierende Frage richtig gelesen.

Gruß von der Hedda.

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Joar so kann man es wohl sagen ;-)
Weisst du noch was zu der Frage?
Gruß

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Hey Ladies,
was ist denn hier bitte los?Danke für eure Antworten und nu is gut,ja?
DANKE SCHÖN

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Wollte dir auch eigentlich nur antworten,aber die gute Frau hat irgendwie ein Problem mit mir und beleidigen muß ich mich halt nicht.Schon gar nicht von der Person die hier ständig andere fertig machen will,mit ihren Beleidigungen und Unterstellung.

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Ich weiss...aufregen bewirkt hier aber das Gegenteil und kostet dich deine Energie ;-)

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