Kündigungsschutz Ausbildung?

Huhu ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage,. Und zwar ging es mir ja, (und auch jetzt noch manchmal) tierisch schlecht-kam manchmal kaum aufs Klo vor k.....sodass nur noch ein Eimer half. Bin ja noch bis dieses Jahr in der Ausbildung (bis August.) Meine Lehrerin verlangt für jeden Fehltag ein Attest.

Irgendwann hab ich dann gesagt das ich das nicht mehr einsehe,das sie weiss das ich schwanger bin,und nicht verlangen kann,dass ich mit dem Bus (habe kein Auto) durch die Weltgeschichte fahre,wenn ich nichtmal zum Klo komme. Darauf meinte sie,ohne Attest kann sie mich kündigen.
Jetzt habe ich gegoogelt,und überall steht man hat In der SS Kündigungsschutz,auch in der Ausbildung.Was stimmt denn nun??


LG #winke

1

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke schon, dass man in der Schwangerschaft trotzdem gekündigt werden kann, wenn man Dinge tut, die eine Fristlose Kündigung rechtfertigen. Dazu gehört zum beispiel Diebstahl, sollte aber eh klar sein, dass man auch als Schwangere eben nicht in die Kasse greifen darf, mal so als Beispiel. Meines Erachtens gehört dazu auch das unentschuldigte Fehlen. Deine Lehrerin kann also trotzdem einen gelben Zettel verlagen, auch wenn sie weiß, dass du schwanger bist. ABER: so weit ich weiß bist du nicht dazu verpflichtet, den gelben Zettel am selben Tag vom Arzt zu holen. Sagen wir mal, dir geht es Dienstags so schlecht, dass nicht aus dem Haus kommst, mittwochs geht es dir aber wieder besser, geht vielleicht sogar wieder zur Ausbildung, dann kannst du danach noch zum Arzt und lässt dich nachträglich krank schreiben. Das würde ich zwar vorher mit dem Arzt klären, ob er das macht, meiner würde da keine Probleme machen, aber dann dürfte das kein Problem sein. Ein gelber Zettel muss laut Gesetz spätestens am 3. Werktag nach der Krankmeldung beim Arbeitsgeber vorliegen. Dürfte dann also eigentlich auch kein problem mehr sein, oder?

ich hoffe mal, dass dir das etwas helfen konnte!

Gruß

Karin + Würmchen 14. Woche

2

huhu,

ich hab gelesen,es geht NUR bei dingen wie diebstahl,etc und selbst dann muss das von irgendeinem obersten Amt entschieden werden!
Ich denke nicht,dass sie mich wegen unentschuldigtem Fehlen kündigen kann. (ist eine schulische ausbildung zur erzieherin-zum praktikum darf ich eh nicht mehr,wegen röteln.) und ich fehle ja nicht UNENTSCHULDIGT,ich bin gerne bereit mich in so einer situation schriftlich und förmlich zu entschuldigen,aber wenn ich eben nicht zum Arzt komme?
Ich hatte auch bis dato dann immer die Atteste,aber manchmal geht es einfach nicht.... :( denke ihr wisst ja wie das ist!!!

Lg ,und danke
Anna mit Krümelchen 13.ssw :)

3

Schätzchen, wenn es zu viel verlangt ist, den gelben Schein abzu holen, wenn es dir wieder besser geht, tust du mir leid, aber dann würde ich mich über eine Kündigung echt nicht wundern. Auch wenn es eine Schulische Ausbildung ist, bist du nun mal im Berufsleben angekommen! Da gibt es gewisse Regeln, an die man sich zu halten hat! Schwanger oder nicht! Und eine Regel besagt nun mal, das Krankmeldungen immer vom Arzt bestätigt werden müssen! Das kann doch nicht so schwer sein!

P.S.: meine kleine Schwester macht grad die selbe ausbildung und bei Ihr ist es auch kein problem zum Arzt zu gehen wenn sie wieder einigermaßen fit ist! Mit 22 sollte dir eigentlich schon klar sein, das du Veratnwortung hast udn kein Kind mehr bist! Grade wenn du schwanger bist, wird echt Zeit, dass du dir das mal bewusst machst! So hört sich das mehr an wie "Hab halt keine Lust dann immer zu Arzt zu gehen!" und dein "Ich sehe es halt einfach nicht mehr ein" sagt ja schon alles! Das hat mit einsehen nichts zu tun, Regel und Gesetzte gelten für alle! Auch für dich!

weitere Kommentare laden
6

Also, du musst in jeder Ausbildung, egal ob schulisch oder nicht, du brauchst eine entschuldigung, die ganz FRISTGEMÄß bei deinem Arbeitgeber ankommen muss!
Solltest du das nicht tun kannst du auch in der Schwangerschaft fristlos gekündigt werden.
Davor schützt dich auch deine Schwangerschaft nicht.
Wenn du dich am ersten Tag nicht hinschleppst, am zweiten evtl. auch nicht, dafür dann aber am dritten und die Entschuldigung vorab in die Schule faxt und die dann gleich mit der Post hinterher ist es ok, oder du redest mit deiner Ärztin, ich bin der Meinung, da geht auch die Hausärztin, ob sie ein Hausbesuch macht.

Aber wenn du eh nicht auf das hörst, was dir hier gesagt wird, dann kann man dir nicht helfen.
Auch wenn du schwanger bist, musst du dich an so banale Sachen wie die Regelung der Ausbildung halten.

LG

8

Liebe Janimausi,

ich höre gern auf das was mir gesagt wird,wenn ich etwas frage.
Aber meine Eltern haben mir schon von kleinauf beigebracht:
Der Ton macht die Musik ;-)

Danke dir!

18

Es ist DEIN Job, den Du wegen Deiner Bockerei verlieren wirst.

weitere Kommentare laden
9

Hallo,

du bist verpflichtet, ob schwanger oder nicht, dein Fehlen zu entschuldigen! Und mein FA hat mir auch mal meinen Krankenschein nach Hause geschickt, (weil es mir schon ne Weile besch.... ging und ich deswegen schon im KH war) dass ich ihn dann zu meinem ÁG schicken konnte. Nur der AG, bzw. bei dir der AB und die Berufsschule müssen Bescheid wissen!

Auch wenn man schwanger ist, hat man Pflichten!


LG #winke

10

Hi lali,

danke für deine nette Antwort ! Ich weiss das mit den Pflichten,ich bin einfach nur genervt,wie manche hier mit einem reden müssen-in welchem Ton! Es geht auch nicht um jetzt,sondern um vergangenes,und falls so eine Situation nochmal da ist.

Lg,Anna mit Bauchzwerg (12+0)#verliebt

13

Der Kündigungsschutz gilt nur bei vertragsgemäßem Verhalten deinerseits.
Unentschuldigtes Fehlen ohne AU ist natürlich ein Kündigungsgrund. Du kannst auch in der Schwangerschaft nicht machen was Du willst!

15

Machen was ich will,und machen was ich NICHT KANN,sind zwei paar schuhe,das versteht nur keiner hier....;)

20

Du hast doch gleich eingangs geschrieben, dass Du es nicht EINSIEHST.
Und wenn Du nicht zum Arzt kannst, muß der Arzt zu Dir kommen.
Auf jeden Fall mußt Du auch während der Schwangerschaft eine AU vom Arzt vorlegen, wenn das verlangt wird.

weitere Kommentare laden
31

Hallo,

ich werde dich jetzt mal unterstützen!!:-D

Ich habe auch die Ausbildung zur Erzieherin gemacht. Ist allerdings schon ein paar Jahre her.
Es handelt sich um eine schulische Ausbildung und mit Krankheit wird es tatsächlich so gehandhabt wie du schreibst. Bis 3 Tage reicht eine selbsgeschriebene Entschuldigung und erst danach können die Lehrer ein Attest(Krankschreibung) vom Arzt verlangen.
Ich verstehe auch das du nicht jedesmal Lust hast wegen einem schlechten Tag zum Arzt zu laufen;-) . Wäre bei mir nicht anders.

Außerdem hat man nicht so einen Ausbildungsvertrag wie in anderen Berufen, wo man nur einmal die Woche zur Schule geht.
In der Ausbildung zur Erzieherin geht man überwigend zur Schule und hat nur ein paar Wochen pro Schuljahr Praktikum.

An alle anderen: Ich finde ihr reagiert etwas zu häftig.
Sie hat ja recht mit dem wie es laufen sollte. Und das ihre Lehrerin das anders handhaben möchte als es üblich ist finde ich komisch.

Ich würde zum Vertrauenslehrer gehen und es mit ihm/ ihr besprechen.

Lieben Gruß Wiebke (30 Jahre alt, voll im Leben stehend, Mutter zweier Kinder, mit dem dritten schwanger und berufstätig)#winke