Ich bin Stiefvater...

einer 18 jährigen und ich verstehe so manche gefrustete und verbitterte Exfrau.

Just als meine Tochter 18 wurde hörte der Erzeuger auf, Unterhalt zu zahlen. Den zahlte er übrigens auch erst regelmäßig, als das Jugendamt eingeschaltet worden war. Eine Urkunde hatte er auch nur nach mehrmaligem Anschreibens und Drohung auf Klage unterschrieben.
Nun musste also meine Tochter zum Anwalt und den Kerl auf Unterhalt verklagen. Das zog sich nun seit Oktober hin.

Nachdem dann gar nichts mehr fruchtete, drohte man ihm mit Pfändung.

So und nun ging dann eine Zahlung ein, die rückwirkend von November 2010 gültig ist. Ich brauche nicht extra zu erwähnen, dass es selbstverständlich nicht die komplette Summe ist, oder?
Wenn man mal bedenkt wieviel Kohle der Typ seinen Anwälten in den Hintern geschoben hat, könnte man doch denken, dass er ein verkehrtes Gedankengut hat, oder?
Mal davon abgesehen was es für ein Gefühl für das Mädchen ist, den Mann, den man als leiblichen Vater angesehen hat, zu verklagen.
Ich kann dieses Denken nicht nachvollziehen, einfach nicht verstehen.
Da hat man mal Kinder in die Welt gesetzt und kommt dann nicht dafür auf?
Und es ist übrigens nicht so gewesen, dass die Kindsmutter den Umgang mit dem Erzeuger unterbunden hätte, ganz im Gegenteil.
Er hat sich nie gekümmert und drückt sich auch noch um die Zahlungen.
Was mir dazu einfällt ist eigentlich nur : pfui!
Der Anwalt meiner Tochter meinte, wir sollten uns auf eine Gegenklage gefasst machen, die das Einkommen meiner Frau prüfen wird.
Ich bin gespannt, ob und wie der Kerl wieder mal davon kommt.

Kennt jemand eine ähnliche Situation und kann darüber berichten? Wie ist es ausgegangen?

LG

1

Was ist dabei DEIN Problem?
Worüber regst du dich auf?

Ein ganz normaler Vorgang, mit 18 den Unterhalt neu festzusetzen, wenn denn überhaupt Anspruch besteht!

Wieso Gegenklage?

2

>>Was ist dabei DEIN Problem? <<
Ich kann nicht glauben, dass du so eine selten dämliche Frage stellst.

>>Worüber regst du dich auf? <<
Dito!

>>Ein ganz normaler Vorgang, mit 18 den Unterhalt neu festzusetzen, wenn denn überhaupt Anspruch besteht! <<
Der besteht, denn er HAT ja letztendlich einen Teilbetrag bezahlt. Der Rest muss eben danngepfändet werden. Punkt.

>>Wieso Gegenklage? <<
Weil er eben keinen Arsch in der Hose hat und weiterhin alles auf die Kindsmutter ablasten will.

Du kannst Fragen stellen, die mich erahnen lassen wo du einzuordnen bist.

3

Wenn du die einfachsten Fragen nicht verstehst, bringt es wohl nichts. Du wirst wohl auch diesen Vorgang nicht verstehen!

Außerdem darf frau hier keine Beiträge erstellen, auch wenn sie sich schnell einen FAKE-Account zulegt.

Du bist sooo durchsichtig #contra

weitere Kommentare laden
6



Das Dein Einkommen berücksichtigt wird bei der Unterhaltsfestsetzung ist normal.

Wieso aber "Gegenklage"? Auf was denn? Dazu kommt es doch erst, wenn Du Auskünfte zu Deinem Einkommen veweigerst.

Bezüglich Deines Geschlechts habe ich im Übrigen auch Zweifel.

Anhaltspunkte:
Frischling
Du schreibst im Text von Deiner Tochter (und nicht Stieftochter).
Du verwendest den Begriff "Erzeuger"
Der Abschiedsgruß "LG"

Und ich bedarf keiner Aufklärung, dass dies keine Beweise sind. Ich kann auch für jeden Punkt Argumente nennen, die erklären dass es so nicht sein muss.
Deshalb rede ich ja nur von Zweifeln.


7

So wie uns bewusst war, dass das Einkommen meiner Frau mit dem 18. Lebensjahr unserer Tochter mit angerechnet wird, so hätte es dem Erzeuger doch wohl auch klar sein müssen, dass er den Unterhalt nicht einfach komplett weg lassen kann.
Mein Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Meine Frau zahlt einen anteiligen Unterhalt, der errechnet wurde. Nur das zweifelt ihr Ex eben an.

9

Natürlich kann der Vater nicht einfach keinen Unterhalt mehr zahlen.

"Meine Frau zahlt einen anteiligen Unterhalt, der errechnet wurde. Nur das zweifelt ihr Ex eben an."

Weshalb zweifelt er das an? Wer hat denn den Unterhalt berechnet? Lagen dem Vater sämtliche Nachweise vor um die Zweifel auszuräumen?

Eine "Gegenklage" des Vaters kann doch wohl nur auf Einkunftsnachweise gehen. Und das setzt voraus, dass diese nicht (vollständig) vorgelegt wurden.



weitere Kommentare laden
8

Dein Problem ist sicher kein Einzelfall.
Habe in meinem Bekanntenkreis solche als auch solche Väter/Stiefväter.
Oftmals argumentieren die Exmänner so, dass man ihnen die Kinder weg genommen habe und sie nicht einsehen, dass sie nur als Zahlemann und Söhne fungieren. Nachvollziehen kann ich nicht, wie man nicht für sein eigenes Kind zahlen will, aber den Frust verstehe ich, den ein Exmann schiebt, wenn er monatlich Hunderte Euro in eine Familie pumpt, die er nicht mehr sein eigen nennt.
Unfair ist es allemal, vor allem dem Kind gegenüber.
Du kannst dem Mädchen nur den Rücken stärken und ihr ein besserer Vater sein als es der Eigentliche ist.


nashter

10

Ich bin Stiefmutter und stelle Dir vor, die leibliche Mutter bezahlt auch nach Aufforderung und etlichen RA Schreiben keinen Cent und nun?

Also komme ich mit für dieses Kind auf.

Du nennst sie MEINE TOCHTER, also sorge auch für sie, wäre sie Deine leibliche, würdest Du keinen Cent von irgend jemandem bekommen.

Ausserdem ist es nur rechtens, wenn der Vater eine Neuberechnung will, DEINE Tochter ist 18 und somit ist auch Deine Frau für den Barunterhalt heranzuziehen. Vielleicht verdient sie ja erheblich mehr als er und er ist somit ganz aus der Unterhaltspflicht. Soll es ja auch geben, Frauen die arbeiten gehen und Unterhalt leisten. Habe ich zwar noch nie gesehen und gehört, aber solls geben.

Gruß

12

ella, so angestochen??? #kratz

Ist doch schön, wenn sie wenigstens einen "Vater" hat, oder? Wie bei meiner...

#liebdrueck

11

Hallo,

in der Regel ist es so, dass ein Kind mit 18 Jahren erst einmal an das JA geht und sich dort den Unterhalt errechnen läßt. Das gehört zur Pflicht eines 18 jährigen. ( Im übrigen, bevor ich geköpft werde: das war die Auskunft des JA an uns, als die Stieftochter 18 wurde ) . Und erst wenn der Vater darauf nicht reagiert, kann sie klagen.

Desweiteren und nun kommt unser erlebtes....war die Unterhaltsberechnung über das JA teurer wie die, nachdem die Stieftochter geklagt hatte. D.H. die Berechnung über das JA besagte, dass mein Mann wesentlich mehr zahlen mußte und die Exfrau geringfügig. Erst bei Gericht kam heraus, dass die Ex doch mehr zahlen mußte. Sicherlich hast du Recht, wenn du schreibst, die Gerichtskosten hätte man sich sparen können....aber auf der anderen Seite sollten auch 18 jährige lernen, dass sie nicht nur Rechte haben sondern auch Pflichten. In dem Fall so wie es sich bei dir rausliest, war sie wohl nicht auf dem JA sondern klagte gleich den Unterhalt ein.

Und ob die Kindsmutter den Umgang nun unterbunden hat oder nicht, ab einem gewissen Alter kann sich ein Kind selbst Gedanken machen, ob es den Kontakt zum Vater will oder nicht...und sich selbst Gedanken darüber machen....

Und noch ganz zum Schluß....wenn der Vater eine Gegenprüfung machen läßt und das Einkommen deiner Frau überprüfen läßt, dann ist das sein Recht....deine Stieftochter hat sich ja auch das Recht rausgenommen, gegen ihren Vater zu klagen.....


Gruß
Patchwork

13

Hey,

wenn ich das recht verstehe, ist es der Frust, der dich treibt, oder?
Ich bin in einer ähnlichen Situation. Meine Tochter hat einen Vater, der sich wenig, bis gar nicht kümmert, in jeder Hinsicht.. Auch wenn das Mädel schon 20 ist, tut es weh... Sie wird halt immer der Eltern Kind sein - mit all den Erwartungen, die Kinder so stellen... #cool
Nun habe ich einen tollen Mann und der ist ein sehr fürsorglicher Vater für meine Tochter - sied 10 Jahren und der lebt ihr vor, wie es sein sollte...
Er sagt auch immer "meine Tochter", sie "mein Vater" und beide genießen das.. #verliebt

Ich hoffe, du bist Stütze genug für das Mädel, damit sie damit gut fertig wird...
Bei und kam es nie zur Verhandlung, da der KV weniger zahlt, als er müsste. Hab ich so ausgehandelt, mit dem Einverständnis meiner Tochter(sie ist noch in der Ausbildung).. Er hat aber jederzeit das Recht zum Anwalt zu gehen und das prüfen zu lassen... ;-)
Ich habe keine Bock auf Streit und er hat halt nicht viel... Aber er zahlt immerhin...

lg Tanja

14

Moin,

ab 18 werden die Karten neu gemischt. Deine Stieftochter muss nachweisen, dass sie noch bedürftig ist (Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag) und muss beide Eltern zur Offenlegung der Einkünfte auffordern. Die Mutter ist ebenfalls barunterhaltspflichtig. Aus dem Einkommen beider Elternteile errechnet sich der Bedarf, anteilig nach Einkommenshöhe wird unter Anrechnung von vollem Kindergeld sowie einer etwaigen Ausbildungsvergütung abzüglich einer Pauschale von derzeit 90 Euro der verbleibende Anspruch gequotelt.

In den meisten Fällen wird sich die Zahlungsverpflichtung des zuvor allein für den Barunterhalt zuständigen Elternteils verringern. Es ist also völlig nachvollziehbar, unabhängig davon, was vorher war, dass er sich informiert.

Ab 18 geht der Unterhalt auch aufs Konto der Tochter. Wenn sie vernünftig ist, versucht sie den Umgang auf eigene, andere Beine zu stellen. ZB mit Papa mal einen Kaffee trinken gehen, ihm von den Ausbildungsfortschritten erzählen und sich wie unter Erwachsenen üblich ist, auf etwas zu einigen. Vor allem "das steht mir zu!" sollte ganz schnell aus dem Wortschatz gestrichen werden.

Gruß, Comapo

16

ein guter stiefvater kommt für den nicht geleisteten unterhalt des erzeugers auf. denn eigtl. tritt er zu 90% in die fußstapfen des echten vaters.

sorry, meine sicht.

17

kein grund für "sorry"...

mutiges, aber richtiges, statement...

19

das hat nichts damit zu tun das man sich dennoch über die Drückebergerei des Anderen ärgert.

weiteren Kommentar laden
21

Was sie nicht umbringt, macht sie nur härter. Wir - vier Geschwister - waren in einer ähnlichen Situation. Sind allerdings nicht den Weg über den RA gegangen, sondern haben ihn uns entweder direkt geschnappt und ihm gesagt, was wir von ihm und seinem Verhalten halten oder sind z. T. den Weg übers Bafög-Amt gegangen. Unsere Mama hat uns übrigens auch nie den Kontakt verboten, im Gegenteil, sie war der Meinung dass wir uns selbst ein Bild von ihm machen sollten. Nun sind Jahre vergangen und drei von uns haben gar keinen Kontakt mehr zu ihm, einer noch spärlich. Er war weder bei einer der Examensfeiern von einigen von uns, noch bei unseren Hochzeiten. Seine Enkelkinder kennt er nicht - obwohl wir trotz der ganzen Vorfälle immer wieder den Kontakt herstellen wollten. Aber irgendwann ist Schluss.