Elterngeld bei kurzem Altersunterschied der Kinder

Hallo, auf der Hp von ProFamilia fand ich,
"...Hatte man in den letzten 12 Monaten Einkommenseinbußen aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (z.B. Elterngeld für ein vorher geborenes Kind) werden diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mitgezählt."

Wenn dieses Elterngeld meines ersten Sohnes nicht mitgezählt wird, wie ist es denn dann?

Ich war angestellt bis zum 31.12.2010 und seit dem 1.1.2011 bin ich jetzt Hausfrau.
Mein Sohn wurde am 11.2.2010 geboren und für ihn bekomme ich Elterngeld das ich auf zwei Jahre splitten lassen habe.Also noch bis Dez.2011 bekomme ich dies.

Mein zweiter Sohn soll am 25.06.2011 kommen.


Ich dachte ich bekomme nur den Regelsatz von 300Euro da ich ja nicht arbeiten war bzw.jetzt Hausfrau bin und den Geschwisterbonus von 75Euro.


Wenn aber jetzt das Elterngeld meines ersten Sohnes gar nicht mitzählt, wie ist es dann?



Die einen sagen ich bekomme den Regelsatz von 300Euro plus 75Euro Geschwisterbonus.

Die andern sagen ich bekomme fast das gleiche Elterngeld wie jetzt plus die 75Euro Geschwisterbonus, da das Elterngeld meines ersten Kindes ja nicht mitgerechnet wird.

Was denn nun?

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Also erstmal, ob Elterngeld geplittet oder nicht, ist egal. Es zählt nur der Bezugszeitraum (maximal 14 Monate, bei dir 12).

Somit hast du bis 10.2.2011 Elterngeld erhalten.

Da du keinen AG mehr hast, hast du auch keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld, also zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

Sprich hier Juni 2010 bis Mai 2011. Sa bis Februar 2011 noch Elterngeld gezahlt wurde dürfen die 9 Monate nicht berücksichtigt werden und es werden 9 Monate von vor der Geburt des 1. Kidnes genommen. Hast du da Mutterschaftsgeld erhalten? Davon hängt ab, welche Monate das sind.

Das wird dann addiert, 920 Euro Werbugnskosten abgezogen und durch 12 geteilt. Davon dann 65-100% sind dann das Elterngeld. UNd dazu gibts noch den Geschwisterbonus.

Wenn du allerdings mehr als die 375 Euro bekommen willst in den ersten Monaten, dann solltest du die Splittung des Elterngeldes vom 1. Kind zum 10.6. 2011 widerrufen und dir alles auf einemal auszahlen lassen, sonst wird es als Einkommen aufs Elterngeld fürs 2. Kind angerechnet.

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Ui ui ui krass....versteh nur die Hälfte.


Ja ich hab Mutterschaftsgeld bekommen beim 1.Kind

Und war schwangerschaftsbedingt lange krank geschrieben(okt.2009-Dez.2009) was mir bei der Berechnung dann auch angerechnet wurde und ich weiter zurück geschoben wurde was die 12 kalendermonate angeht.


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Mein Mann und ich haben jetzt gerechnet.
Kann das stimmen?

Also Ben geboren am 11.2.2010
Elterngeld splitten lassen, ist unrelevant sagst du, also Elterngeld 12 Monate weil mein Mann die andern zwei hatte.

Mutterschaftsgeld hatte ich auch bei ihm.

Ich war aber schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und somit muss ich in der Berechnung noch weiter zurück.
Krank war ich okt.09-dez 09


Also dann müsste von Januar2009-Sept.2009 als Einkommen gelten oder?
Und was ist mit den restlichen 3 Monaten?

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