Elterngeld - Finanzielle Nachteile vermeiden

Hallo!

Sitze gerade vor dem Elterngeldantrag und rätsele! Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Zitat Elterngeldantrag:

"Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte Elternzeit entsprechend
den Lebensmonaten des Kindes und nicht nach Kalendermonaten
genommen werden.
Beispiel:
• Geburt des Kindes 25.01.2010
• Elternzeit 01.02.2010 bis 31.03.2010
Einkommen aus Tätigkeit vom 25.01.2010 bis 31.01.2010
muss auf das Elterngeld angerechnet werden!
Besser:
• Elternzeit nach LM 25.01.2010 bis 24.03.2010
keine Anrechnung von Erwerbseinkommen"
Zitat Ende

Was ich nicht verstehe: Wenn mein Kind am 25.01.2010 geboren wäre, dann hätte ich noch 8 Wochen Mutterschutz, dh ich werde die Elternzeit im Anschluß an den Mutterschutz beantragen. Oder liege ich da falsch.

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Gute Zeit wünscht

Babs#kratz

1

Falsch :)
Du beantragst dann ab 25.01.2010.

LG

2

Äh nein, da liegst du falsch. Elternzeit meldet sie erst nach dem Mutterschutz an.

Elterngeld beantragt sie ab 25.1.

5

Es ging Ihr um Elterngeldeinbußen und die Elternzeit zählt ab Geburt, nicht 8 Wochen nach ET.

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3

Du liegst richtig, Elternzeit meldest du erst für nach dem Mutterschutz an, aber Mutterschutzzeiten werden angerechnet, somit kommst du dann eh auf Lebensmonate.

Elterngeld wird aber erst nach dem Mutteschutz taggenau gezahlt.

4

Nein.
Ihre Alternativen waren der 25.1. und der 1. 2. und es ging um Elterngeldeinbußen.
8 Wochen sind auch nicht 2 Monate...

6

Wo hast du die Daten her?!?

Sie schreibt: "Was ich nicht verstehe: Wenn mein Kind am 25.01.2010 geboren wäre, dann hätte ich noch 8 Wochen Mutterschutz, dh ich werde die Elternzeit im Anschluß an den Mutterschutz beantragen. Oder liege ich da falsch. "

Und nein, da liegt sie nicht falsch. Elternzeit meldet sie nach dem Mutterschutz an, Elterngeld beantragt sie nach der Geburt. DAvon schreibt sie hier aber auch nichts!