Frage- Arbeitsamt- Vermittlungsvorschlag

Hallo.

Ich habe mich vorhin auf der Internetseite der Arbeitsagentur eingeloggt und folgendes unter " meine Termine" gefunden.

EB, VV nicht vorgestellt.....

Ich habe von meiner Sachbearbeiterin 2 Vermittllungsvorschläge bekommen, wobei einer überhaupt nicht für mich geeignet war.

Die erste Vorschlag war für eine Stelle in meinem gelernten Beruf ( Zahnarzthelferin) und ich bekam eine Absage.

Bei dem anderen Vorschlag habe ich mich nicht beworben. Habe den Zettel ausgefüllt und auch zum Arbeitsamt geschickt.

Die Begründung warum ich mich da nicht beworden habe:

Die Firma suchte eine Bürokraft/ Kaufmännische Fachkraft mit folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten:

Sachbearbetung : erweiterte Kenntnisse
SAP R/3 : erweiterte Kenntnisse
Büro- und Verwaltungsarbeiten: Grundkenntinisse

Auf dem Zettel vom Arbeitsamt habe ich dann geschrieben das ich mich nicht beworben habe, weil ich keine kufmännische Fachkraft bin und zudem keine erweiterten Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Sachbearbetung haben.
Und das ich keine erweiterte Kenntnisse in den Bereichen IT, DV oder SAP R13 habe

Ich weiß ja noch nicht einmal was das alles heißt :-)

Was heißt das denn jetzt für mich? Eigentlich ist die Begründung doch richtig, oder nicht?
Warum will sie das anscheindend besprechen??

Freue mich auf Antworten

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Hallo,

besser wäre es, du bewirbst dich auch auf solche Stellen #augen
Die Absage ist zwar fast sicher - aber was solls.

Du hast ganz sicher IT-Kenntnisse - ins Internet gehst du ja schon und ne Mail schreiben kannst du auch. Mehr verstehen die meisten Arbeitgeber da gar nicht drunter. Die anderen wenigen setzen Programmierkenntnisse voraus.

DV - dürfte Datenverarbeitung sein. Was das genau ist, erfährt man für gewöhnlich im Vorstellungsgespräch - da hat auch jeder Arbeitgeber andere Vorstellungen.

SAP R/3 -> ist nicht so schlimm wie immer getan wird. Aus Bürokauffrauensicht ist das ne Datenbank. Im Aufbau kompliziert ohne Ende - aber in der Bedienung gibts schlimmere.

Gruß Marion

2

Hallo.

Danke für deine Antwort.

Ich habe mich daraufhin nicht beworben weil da erwiterte Kenntinisse stehen. Die habe ich ja nicht. Ich wusste ja noch nicht einmal was IT, SAP R/3 etc. heißt.

DIe haben eine Fachkraft mit erweiterten Kenntnissen gesucht, erfülle doch keine der erforderlichen Kenntnisse.

Und warum verdrehst du die Augen das ich mich darauf nicht beworben habe?
Würdest du dich auf einen Job bewerben wo du keinerlei die gewünschten Kenntnisse erfüllst?? Das bringt soch nichts


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Ich habe mich seinerzeit auf solche Stellen wie folgt beworben:

Sehr geehrter Herr XXXX,

Ich bewerbe mich bei Ihnen XXXXXX

Wie Sie beigefügter Bewerbungsmappe entnehmen können, besitze ich keinerlei Qualifikation für die ausgeschrieben Position, bin aber dazu verpflichtet Ihnen eine Bewebung zuzusenden um keine finanziellen Sanktionen seitend des Arbeitsamtes zu erhalten.....

Das habe ich 3 mal gemacht, dann hatte ich einen Anruf der Teamleiterin, das ich künftig nur den Zettel mit Begründung zurück senden soll.

Seltsamerweise gab es ab da zwar wenige, aber zumindest korrekte Vorschläge.

Ute

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In Zukunft schickst Du eine Mail dahin, ersatzweise einen einfachen Brief und Deinen Lebenslauf.

Inhalt:

hiermit bewerbe ich mich auf. Das und das und das kann ich zwar nicht, bin aber bereit das zu lernen, Lebenslauf anbei und falls Interesse besteht, schickst Du die komplette Mappe auf Anfrage gerne zu.

Die Tante beim Arbeitsamt ist zufrieden und die 55 Cent Briefmarke, Umschlag und 2 Blatt Papier bringen Dich nicht um.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich würde im Gespräch mit der Sachbearbeiterin fragen, warum du Angaben zu deiner Ausbildung gemacht hast und dann Vermittlungsvorschläge für Arbeitsstellen bekommst, die nicht mal annähernd etwas mit deinem erlernten Beruf zu tun haben. Und ich würde ihr klar machen, dass ich mich darauf mit Sicherheit nicht bewerben werde und stattdessen lieber eine sinnvolle Bewerbung schreibe.

Des Weiteren würde ich die Briefe grundsätzlich aufbewahren. So kannst du, falls es Streß gibt, nachweisen, dass der Vernittlungsvorschlag absolut nichts mit deinen Fähigkeiten und Kenntnissen zu tun hat. Den Hinweis, warum ich mich auf eine Stelle nicht bewerbe, habe ich immer in einer persönlicher Nachricht an den Arbeitsvermittler mitgeteilt.

Ich weiß nicht, wann du den letzten Termin dort hattest. Im Normalfall muss man min. alle 3 Monate zum Gespräch erscheinen. Manche Vermittler sind aber schneller oder laden auch garnicht ein.

Wichtig ist, dass du eine Liste aller geschriebenen Bewerbungen mitnimmst. Dann kann dir auch keiner vorwerfen, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.

Gruß
Sassi