Kann ich das Auto behalten?

Hallo!
Ich möchte mich von meinem mann trennen.
Wir haben zwei Autos. "Seins" hatte ich ihm mal günstig gekauft, allerdings wird es wahrscheinlich den nächsten TÜV nicht schaffen.
Und "meins" hatte ich geschenkt bekommen (hatte einen alten Herren gepflegt und als er starb hat die Familie es mir geschenkt).
Beide Autos sind auf meinen Mann angemeldet.
Wenn wir uns nun trennen.....darf ich meins dann mitnehmen?
Um zur Arbeit zu kommen bräuchten wir es beide nicht, wir arbeiten beide im Ort.
Ich habe allerdings eine Tochter in Therapie und bin für die Fahrten dorthin
auf den Wagen angewiesen.....
Hat jemand Ahnung und weiß Rat?

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Die Frage ist nicht, auf wen sie angemeldet sind, sondern wer im Brief steht.

Stehst du als Eigentümer im Brief, ist es erst mal deins.

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Ach herrje.....
er steht drin, hab grad nachgeschaut.

Das kann ich wohl nicht allein beim Straßenverkehrsamt ändern?
Hm...ich denke nein...seufz...

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seit ihr verheiratet????????

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Ich denke die Auto sind nun erstmal nicht das wichtigste oder? Formal sind es seine..... wenn ihr euch einig seid behaltet ihr jeder "sein" auto.

Wir haben bei der Trennung mit den Autos erstmal alles so laufen lassen, warum auch nicht, offiziell waren wir ja noch verheiratet. die Autos liefen auf meinen Mann, ich zahlte die Rechnungen. Dann haben wir beide verkauft, das Geld zusammen gelegt und durch 2 geteilt und jeder hat sich ein anderes gekauft und das dann auch selber angemeldet. nun steh ich im Brief ;-)

lichtchen

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Üblicherweise kriegt jeder das Auto welches er fährt. Du hast bestimmt auch Zeugen, dass es Dir geschenkt wurde.

Wende Dich an eine Anwältin zwecks Beratung, auch wegen des Unterhalts.

Gruß

Manavgat

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Du bist durch die Schenkung nebst Übergabe Eigentümerin des Pkw geworden.

Insofern kannst Du ihn natürlich auch weiter behalten.

Das Eigentum hast Du auch nicht dadurch verloren, dass Dein Mann im Brief eingetragen ist.

Wenn Du Zugriff auf den Brief hast kannst und solltest Du ihn an Dich nehmen. Ferner kannst Du den Pkw dann auch auf dich zulassen (du musst dir dann aber einen Versicherer vorher suchen).

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Hallo Wusel,

wenn Du Zugriff auf den Brief hast, kannst Du damit zur Zulassungsstelle marschieren und den Wagen auf Dich ummelden. Du brauchst dafür eine Versicherungsdoppelkarte bzw. eine elektronische Versicherungszulassungsnummer. Die kriegst Du telefonisch bei einem Versicherungsunternehmen. Die wollen dann wissen, wie lange Du den Führerschein schon hast, wieviele km Du im Jahr fährst, ob es eine Garage für den Wagen gibt und in welchem Landkreis das Auto zugelassen wird. Du brauchst keine Vollmacht. Schließlich braucht man ja auch keine Vollmacht von einem Verkäufer eines Autos. Eine Vollmacht brauchst Du nur, wenn Du den Wagen im Namen Deines Mannes auf ihn zulassen würdest.

Sei nicht dumm und überlasse den Wagen nicht Deinem Mann, wenn Dir das Auto sowieso geschenkt wurde. Ich bin selbst geschieden und habe erlebt, dass mein Exmann mir nicht mal die gemeinsam gekaufte Waschmaschine gönnte, die ich dringend brauchte und mitnahm, weil ich ein kleines Kind hatte. Dafür konnte er Wohnzimmermöbel, Küche und den ganzen anderen Kram behalten. Aber nein...er regte sich über die 5 Jahre alte Waschmaschine auf, die ich mitnahm.

In der Trennung werden Menschen zu Hyänen. Also beuge vor: Melde den Wagen um und verstaue den Brief so, dass Dein Mann nicht dran kann.

Alles Gute!