Kinderzuschlag!Habe einige Fragen

Guten Abend!

Wir möchten Kinderzuschlag beantragen und nun mein Problem.

Mein Mann erkrankte anfang Februar und hat für Februar und März nun kein richtiges Gehalt sondern aufgrund des Winters ja nur Wintergeld und für den März bekommt er ja auch nicht mehr und dann etwas Krankengeld.
Seit 04. Februar krank und geht seit Montag (gestern) wieder arbeiten.

Nun habe ich im Gedächtnis das man für den Kinderzuschlag ein gewisses Einkommen erreichen sollte um diesen Antrag bewilligt zu bekommen.

Ist es so? Wie sieht es aus mit Wohngeld? Ist es da genauso?

Und nein ich möchte nicht zum Jobcenter.
Auf Gedeih und Verderb hin nicht.

Schon mal DANKE im Voraus

LG

Anette

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Hallo,

für den Kinderzuschlag musst du u.a. eine Verdienstbescheinigung vom AG ausfüllen lassen, dort wird das Gehalt der letzten 3 Monate eingetragen. Beim Wohngeld muss auch eine Verdienstbescheinigung vom AG ausgefüllt werden für die letzten 12 Monate.

Wieviel Gehalt man genau haben darf weiß ich nicht. Aber stellt doch einfach den Antrag und alles weitere seht ihr dann ja. Wenn der Anspruch auf ALG II höher ist, dann müsst ihr bei der ARGE einen Antrag stellen. Bei uns war es genau umgekehrt. Durch die Anrechnung des Elterngeldes fallen wir vorerst aus dem ALG II Bezug raus, und mussten einen Antrag auf KiZu und Wohngeld stellen.

LG

2

Hallo,

die Mindesteinkommensgrenze beträgt laut arbeitsagentur für Elternpaare 900€.
Es gibt im Internet auch einige Kinderzuschlagrechner,wo man sich vorab auch informieren kann.
Ob du aber wirklich einen Anspruch auf KZ hast,kann dir nur die Familienkasse sagen.
Einfach einen Antrag online ausdrucken und abschicken.

Beim Wohngeld kannst du dir dein Mindesteinkommen auch selber ausrechnen.
Schau mal hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/einkommen.html

Zum Antrag:
Beim Wohngeld reichte bei uns damals eine normale Verdienstbescheinigung aus.Die erste Abrechnung sollten wir nachreichen.Antrag wurde aber gleich bearbeitet.

Beim Kinderzuschlag mussten wir auf die erste Abrechnung warten,bis der Antrag weggeschickt werden konnte.

Gruß,
sterni

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letztes jahr haben die mir für april den kinderzuschlag abgelehnt und habe mich mit denen in verbindung gesetzt würde ich wohngeld erhalten auch kinderzuschlag schick antrag einfach weg wenn er wenig verdient hat und du auch wohngeld bekommen solltest kann sein das du kinderzuschlag bekommst mehr wie nein sagen können se ja eh net
lg katja

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Sorry, aber wer soll so einen "satz" denn bitte verstehen?

Es gibt definitiv Mindesteinkommen, sowohl für Kinderzuschlag, als auch für Wohngeld.