Muss der Chef immer unbezahlten Urlaub genehmigen?

Hallo

Vor ein paar Tagen hat der Kindergarten mitgeteilt, das er zwischen Weihnachten und Neujahr schließt, es gibt weder eine Notgruppe , noch einen Ersatzkindergarten, wo ich meinen Sohn unterbringen kann. Ich habe meinen Chef um Urlaub gebeten, dies hat er abgelehnt. Selbst als ich verschlug unbezahlten Urlaub zu nehmen, lehnte er auch dies ab. Ich bin alleinerziehend, habe keinen, der meinen Sohn betreut. Weder Oma, Opa noch Geschwister könne meinen Sohn betreuen und der Kindsvater lehnt es ebenfalls ab. Meine Freundin steht genau vor dem gleichen Problem, auch ihr Arbeitgeber lehnt Urlaub ab.
Was kann ich machen? Kann er wirklich den unbezahlten Urlaub ablehnen?

L.G.
Sandra

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Ja, das kann er. Es gibt nur ganz wenige Gründe, wegen denen er einen unbezahlten Sonderurlaub akzeptieren MUSS und nicht ablehnen darf. Z.B.: Elternzeit, die 10 (20) Kind-krank-Tage, ein plötzlicher Pflegefall in der Familie,...

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Hallo,

ja, er kann ihn leider ablehen.

Aber hast du keine Freundin, die dir aushelfen kann?
Oder eine Mutter aus der Kita?
Du wirst doch (auch wenn Vater und Großeltern nicht zur Verfügung stehen) andere Bezugspersonen haben?!
Und wenn nicht solltest du dir schnellstmöglichst ein Netzwerk aufbauen.
Gerade Kinderbetreuung ist oft ein geben und nehmen.

Das wird in der Schulzeit eher noch schlimmer als besser!

Viele Grüße

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Frag doch mal eine Mutter eines Freundes Deines Sohnes.
Oder eine Freundin von Dir!

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Bis dahin ist ja noch jede Menge Zeit.

Zeit um Dir zur Kinderbetreuung einen Plan B, C und D zurechtzulegen.

Denn Kinder werden auch mal gerne krank, mehr als die 10 / 20 Tage.

Ich hatte seinerzeit den Kindergarten und eine TaMu , weil meine Arbeitszeiten teilweise länger waren, als die Öffnungszeiten, dann noch einen Babysitter und eine liebe Freundin, die Notfalls einsprang, TaMu und Babysitter nicht konnten, obwohl sie 50 km Anfahrt hatte.

Du kannst einfach nicht arbeiten gehen, wenn Du keine doppelt bis dreifach abgesicherte Betreuung hast.

Ute

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Vor ein paar Tagen hat der Kindergarten mitgeteilt, das er zwischen Weihnachten und Neujahr schließt, es gibt weder eine Notgruppe , noch einen Ersatzkindergarten, wo ich meinen Sohn unterbringen kann.

Wieso lässt Du Dir das gefallen?


Ich hätte ein Faß aufgemacht, das kannst Du glauben.

Was ist eigentlich mit dem Vater der Kinder?

Gruß

Manavgat

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Wenn du wirklich keinen Hast (wobei der Träger der Kita dir eine Betreung nennen muss), dann darf er meiner Meinung nach nicht einfach ablehnen.
Denn du bist ja verpflichtet die Betreuung deines Kindes zu gewährleisten.

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Es kann mir kein Mensch erzählen, das es beim besten Willen KEINEN Menschen gibt, der auf das Kind aufpassen würde!

Viele haben zwischen den Jahren Urlaub. Da dürfte es wohl gar kein Problem sein, das Kind woanders unterzubringen. Vor allem Weihnachten ist in neun!!! Monaten.
Da hat man noch seeeehr viel Zeit was zu organiseren.

Bei mir schwingt da ziemlich "Ach, so extra zwischen den Jahren freimachen wäre auch schon!" mit ein.

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Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung ergibt sich aus:
■§ 45 SGB V: Freistellung zur Betreuung eines Kindes. Ergänzt den diesbezüglich arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch aus § 616 BGB, soweit dieser ausgeschlossen ist.(siehe oben)

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Warum taucht da immer das Wort "erkrankt" auf?

https://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/pflege_eines_kranken_kindes_bzw_angehoerigen/#c3977

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Diese Frage ist berechtigt, denn das BGB gibt eine Pflege oder Betreuung natürlich auch ohne Erkrankung her. Allerdings ist dies sicherlich ein ziemlicher Machtkampf.

Für mich wäre das also wirklich nur der äußerste Notnagel.