Treppengeländer Pflicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. eines Treppengeländerts bzw. eines fehlenden Treppengeländers.
Folgender Sachverhalt: in einer DG Wohnung wurde der Dachspitz ausgebaut und eine leicht gebogene Treppe unters Dach gebaut - Stufenanzahl ca. 15. Links ist eine Wand aber rechts ist bis etwas über die Hälfte nix -also offen zum Flur.
'Jetzt stellt sich mir die Frage ob man dort eine Absturzsicherung bzw. ein Geländer hin machen muss wenn diese Wohnung vermietet wird und nicht von einem selbst bewohnt wird.

Weis das jemand - ich werde aus den google Ergebnissen nicht ganz schlau.

Bitte nur fundierte Antworten - danke!

lg
brujita

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Das haengt davon ab, wie gut Deine Haftpflichtversicherung Personenschaeden abdeckt...

Ich sag mal so, wenn Ihr selbst in der Wohnung wohnt, kraeht kein Hahn danach (ausser Besuch stuerzt von der Treppe, dann -> siehe erster Satz.

Wenn schon klar ist, dass vermietet werden soll, dann muss auch eine Absturzsicherung an die Treppe.

Es handelt sich hier um eine, brandschutz- und baurechtlich notwendige Treppe, von daher gibt es keine wirkliche Diskussion...

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danke dir - dann werde ich mit dem noch eigentümer reden müssen, dass er das treppengeländer noch auf eigene kosten anbringen lässt bevor ich die wohnung kaufe und vermiete.
ich hab mir schon sowas gedacht....

danke dir!
lg
brujita

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gern geschehen...

und sag mal an, was der Verkaeufer dazu sagt.
vermutlich wird er ja versuchen sich rauszuwinden...

Schoenes restwochenende...#winke

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