Wie berechnet sich Mutterschaftsgeld, wenn Kind zu früh kommt?

Hallo,

normalerweise erhält man ja für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld. Da meine Tochter genau am ET kam, kam das bei mir genau hin. Nun frage ich mich,wie das ansonsten ist, da ich ja wieder schwanger bin. Angenommen, das Kind kommt vor dem Mutterschutz: was passiert denn dann? Oder es kommt innerhalb der 6 Wochen Mutterschutz. Bekomme ich dann, wenn das Kind früher kommt, auch weniger Geld? Oder andersrum, wenn das Kind später kommt, mehr Geld? Oder sogar gar kein Geld, wenn das Kind VOR der Schutzfrist kommt?

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Unser Sohn kam 17 Tage zu früh, das Mutterschaftsgeld wurde so berechnet als wäre er am ET geboren. Also die 14 Wochen bekommt jeder Mutter, wenn du überträgst zählen die 8 Wochen ab Tag der Geburt.

Bei einer "richtigen" Frühgeburt ist das etwas anders, da ist auch dei Muschu Zeit anders, aber das weiß ich nicht genau wie das in solchen Fällen ist.

LG

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"Bei einer "richtigen" Frühgeburt ist das etwas anders, da ist auch dei Muschu Zeit anders, aber das weiß ich nicht genau wie das in solchen Fällen ist."

Bei einer bescheinigten Frühgeburt (roasfarbener Schein), bekommt man insg. 18 Wochen MuSchu, beginnend ab 34+0 oder der Geburt, sollte diese vor 34+0 sein.

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Hallo,

es spielt keine Rolle, wann das Kind kommt. Du erhälts volle 14 Wochen das Geld. Sollte es z.B. 2 Wochen früher kommen, werden die 2 Wochen an die 8 Wochen angehängt.


Liebe Grüße

MI

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Am Mutterschaftsgeld ändert sich gar nichts... nicht, wenn dein Kind zu früh kommt und auch nicht, wenn es später kommt.
Wenn das Kind vor der Schutzfrist kommt, bekommst du trotzdem die 14 Wochen das Geld.

Das einzige, was sich negativ auswirkt: Wenn dein Kind früher als ET kommt, gibt's weniger Elterngeld.

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Hallo,

nicht ganz richtig.

Kommt das Kind nach ET hast Du mehr Elterngeld, Da Du sicher 8 Wochen nach Geburt bekommst, aber mehr als die sechs Wochen vorher bekommen hast.

LG, Andrea