Wir haben keinen Kindergartenplatz bekommen - was kann ich tun?

Hallo zusammen!

Ich habe ein ziemlich großes Problem... Meine Maus wir im Juli 3 Jahre alt... Sie geht zur Zeit in eine Kinderkrippe (1-3 Jahre) da ich auf 75% arbeite. Eben habe ich die letzten Absagen von unseren Kindergärten hier im Umkreis bekommen...

Was soll ich denn nun tun? In der Krippe kann sie nicht bleiben (als Notlösung darf sie übergangsweise noch 3-4 Monate länger dort bleiben, mehr geht aber leider nicht) und einen Kindergartenplatz haben wir für sie auch nicht...

Wir hatten sie bereits mit 2 Jahren überall angemeldet, damals aber auch nur Absagen erhalten.... Und nun schon wieder. Ich kann doch nicht kündigen und arbeitslos werden!!!!!!!!!!!!!!#schock#schock#schock

Hatte jmd von Euch diese Erfahrung gemacht und wie habt ihr das gelöst????

Verzweifelte Grüße
Denise

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...wie schaut es mit einer Tagesmutter aus??

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Soviel zum Thema "Anspruch auf einen Kindergartenplatz" Echt krass. Vielleicht hilft es,wenn man bei den Kindergartenträgern oder dem Jugendamt mal Rabatz macht. Irgendeinen Platz muß sie doch eigentlich kriegen. Vor allem wenn ihr schon 2 Jahre sucht#kratz

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Du musst nicht verzweifeln.

Ab dem dritten Geburtstag hat dein kind einen Rechtsanspruch auf einen Kiga Platz in zumutbarer Entfernung (dabei werden meist 20 Minuten einfache Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugrunde gelegt)

Als erstes wendest du dich ans Jugendamt und sagst denen, das du dich auf deinen Rechtsanspruch stützt, dann müssen sie dir einen Platz geben.


Sollte von da keine vernünftige Resonanz kommen (was mich nicht wundern würde) dann wendest du dich direkt an den Bürgerbeauftragten für Kinderangelegenheiten deines Bundeslandes.

Was meinst du, wie schnell plötzlich doch ein Platz frei sein kann

lg denise

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Sehr gute Antwort!

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Wende dich an die Stadt Mainz mit dem Hinweis auf den Rechtsanspruch einer 3-jährigen auf einen Kindergartenplatz!

http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/hthn-5wxh4b.de.html

Dann bekommst du vielleicht nicht deinen Wunschkindergarten aber ein Platz auf jeden Fall!

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Hallo,

du hast schon einen Anspruch auf einen Platz. Aber nur auf einen 25 STunden Platz und dieser kann auch mittags oder nachmittags sein.

Und hier ist 20 km einen zumutbare Entfernung.

Der KIGA der hier dann die Kinder aufnimmt hat einen sehr schlechten Ruf.

LG

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Das ist echt traurig fuer Deutschland .
Hab ja drei Jahre in Spanien gelebt hier ist es normal das die Kinder in einer Art Vorschule gehen und davor gibt es von 0-3 die Guarderia (kostet nicht die Welt )

Waere nicht die Kriese hier so arg ..na ja und andere Sachen dann wuerde ich glaube hier bleiben ..
Hoffe du findest noch was .Du brauchst den Platz also muessen sie dir auch einen geben .

Sonst gibt es bei euch Tagesmuetter?

liebe gruesse

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Hallo!

Aber ,es besteht doch ein Kindergartenanspruch ab 3 Jahren. Irgendein Kiga muss sie doch nehmen.

Da würde ich aber mal ganz schnell bei der Stadt oder Kirche oder wer auch immer dafür zuständig ist auf der Matte stehen.

LG

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Hallo,

es besteht aber nur für 25 Stunden in der Woche ein Rechtsanspruch und dann kann es auch von 12 Uhr bis 17 Uhr sein

Oder von 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Und du darfst dir dann auch nicht den KIGA aussuchen.

Hier ist immer ein Platz in einem KIGA frei, dort sind die "Strafversetzten" Erzieherin und auch die Kinder die nicht mehr für andere KIGA`s tragbar sind.

Die Ausländerquote ist fast bei 90 % und leider nur die die sich in in die Gemeinschaft einfügen wollen, Die anderen suchen sich andere Plätze.

LG

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Hallo Denise,

lass dich überall auf die Warteliste setzen, bei den meisten, die ich kennen, hat es am Anfang nur Absagen geregnet und am Ende hatten sie dann 4 Plätze zur Auswahl, da sich alle bei 10 KiGas anmelden und dann eben auch 9 Plätze absagen ... Also nicht verzagen. Ansonsten würde ich auch mal beim Jugendamt anrufen und vielleicht einen Termin dort machen, kann ja nicht sein, dass man einen Anspruch ab 3 hat und ihr keinen Platz bekommt!!

Alles Gute

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Hallo Denise,

Wie schon von nisivogel2604 geschrieben, hat jedes Kind in Deutschland ab dem dritten Geburtstag (ja, wirklich der dritte Geburtstag, nicht der Beginn des Kindergartenjahrs nach dem dritten Geburtstag) Anrecht auf einen Kindergartenplatz, bei Dir also ab Juli 2011. Dies garantiert §24(1) SGB VIII. Diese Regelung ist bundeseinheitlich und gilt uneingeschränkt. Es ist entgegen der landläufigen Meinung dabei unwichtig, ob die Eltern alleinerziehend, in Ausbildung oder beide berufstätig sind. Der Platz ist ein Recht, das in jedem Fall dem Kind zusteht, und nicht den Eltern.
Zuständige Stelle ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Allgemeinen der Landkreis, bei kreisfreien Städten die Stadt. Spätestens wenn die letzte Absage eingetroffen ist, sollte man sich an die für den eigenen Wohnort zuständige Stelle wenden und sie auffordern (ich empfehle nicht telefonisch, sondern per Einschreiben mit Rückschein), ihrer Verpflichtung aus §24 SGB VIII nachzukommen. Weigert sich diese oder tut nichts, ist die nächste Eskalationsstufe das Verwaltungsgericht. Eine einstweilige Anordnung sollte man innerhalb weniger Tage bis Wochen erwirken können, falls sich die Stadt oder der Landkreis weigern, dem Kind einen Platz zu verschaffen.
Es gibt allerdings kein Recht auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten, der Platz muß lediglich "wohnortnah" und "bedarfsgerecht" sein. Über diese beiden Begriffe sind naturgemäß die Eltern und das Amt häufig geteilter Meinung. Aber bei Meinungsverschiedenheiten kann man auch hier das VG als Schiedsrichter anrufen, wenn man sich durch den angebotenen Platz in seinen Rechten verletzt fühlt. Literatur zum Thema ist Legion, inzwischen gibt's auch eine Reihe Urteile, die leider auch nicht immer eine einheitliche Linie vorgeben. In der Regel ist "wohnortnah" alles im Umkreis von 20 Minuten, manchmal werden auch 30 Minuten angesetzt. Manche Gerichte setzten aber auch im städtischen Bereich 2km als Höchstgrenze. "Bedarfsgerecht" ist der Platz i.d.R. dann, wenn er zumindest eine Halbtagstätigkeit zulässt. Mit Fahrzeiten kommt man so auf ca. 6h pro Tag. Manchmal werden allerdings auch 4h als bedarfsgerecht angesehen. §24 SGB VIII regelt zwar auch, dass eine bedarfsgerechte Zahl an Ganztagsplätzen zur Verfügung zu stellen ist, hierauf besteht jedoch kein individueller Anspruch
Also: nicht aufgeben, und wenn man den Platz dringend braucht, nicht davor zurückschrecken, die Stadt bzw. den Landkreis vor den Kadi zu zerren. Aufgrund der überraschend klaren Formulierung des §24(1) SGB VIII ist das Prozessrisiko überschaubar, und das Amt wird es i.d.R. nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.