Vermieter holt Einschreiben nicht ab!!!

Hallo,

wir haben schon seit längerem Ärger mit unserem Vermieter.
Nun haben wir eine andere Wohnung gefunden und ich habe letzten Dientag die Kündigung zum 30.06. rausgeschickt.
Nun kann man ja im Internet den Verlauf der Sendung sehen.
Der Vermieter hat die Benachrichtigung bekommen aber das Einschreiben liegt seit dem auf der Post.
Wenn es nach einer Woche nicht abgeholt wird geht es an uns zurück.
Aber was dann???
Ich würde es nochmal schicken.Was machen wir aber wenn er das wieder unbeachtet lässt?
Ans Handy kriegen wir ihn auch nicht,aber zu hause ist er.
Ist doch alles doof.
Will endlich raus aus diesem Loch.

Viele Grüße Steffi

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Hi,

schick es per Einwurfeinschreiben. Das ist genauso rechtsgültig ;-)

Gruß K

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Woher willst du wissen, dass er zu Hause ist? Dann würde der Brief nicht auf der Post rumliegen. Entweder er hätte ihn dann angenommen oder er wäre mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückgekommen.

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würde ihn unter zeugen in seinen briefkasten schmeissen! das ist genauso rechtswirksam!!


behalte eine kopie, auf dem der zeuge unterschreibt das er den einwurf gesehen hat! mit datum und uhrzeit...


ansonsten: anwalt einschalten... denn das geht dann bestimmt so ärgerlich weiter mit der wohnungsabnahme...

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Hallo Steffi,

am besten ganz schnell nochmal schicken und zwar als Einwurfeinschreiben!

LG

Dani

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Hallo Steffi,

viele sicherlich gut gemeinte Ratschläge hast du erhalten.

Ein Einwurfschreiben/Übergabeschreiben oder ein E/R sind nach Auffassung des BGH allesamt nicht beweissicher genug um davon auszugehen, dass der Empfänger auch tatsächlich von dem betreffenden Inhalt einer solchen Zustellung Kenntnis erhalten hat.

Leider. Manche Empfänger behaupten nachträglich, in dem Kuvert war nur ein leeres Blatt drin. Oder andere raffinierte behaupten, da war ein "Freundschaftsangebot" oder eine "Liebeserklärung", jedenfalls alles andere als eine Kündigung drin. Selbst eine Übergabe mit Übergabequittung ist nicht mal sicher genug. Man muss dafür schon mindestens ein oder zwei Zeugen zusätzlich dabei haben. Und diese müssen den Inhalt des Übergabeschreibens kennen und durch Unterschrift bestätigen.

Der ganz sichere, aber aufwändige Weg ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (§ 132 Abs.1 BGB) Der Gerichtsvollzieher kann werktags von 6 Uhr morgens bis 21 Uhr abends mit besonderem gerichtlichen Beschluss – in Ausnahmefällen aber auch außerhalb dieser Zeiten – eine beantragte Zustellung vornehmen. Im Prozess kannst du das Zustellungsprotokoll als Urkunde und den Gerichtsvollzieher selbst als Zeugen heranziehen.

Aus der Nummer kommt dein Vermieter nicht heraus. Es sei denn, er könnte nachweisen, dass er zu dieser Zeit auf dem OP Tisch lag. Urlaub, Krankheit und andere Ausreden helfen da gar nicht, da es sich in diesem Fall hier um eine Amtliche Zustellung handelt.

Wie das genau funktioniert kannst du bei der Rechtsantragsstelle deines AG erfahren. Kostet, glaube ich, um die 17,00 Euro.

Gruß
Nobility

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Wie schön,dass es so was wie Facebook gibt.:-p
Unsere Vermieterin war gerad online.Angeblich haben sie die Benachrichtigung erst heute erhalten.Schon komisch...abgeschickt hab ich das am 15.#kratz
Naja egal,sie will das morgen bei der Post abholen.
Danke für eure Antworten#danke und schönen Abend noch