Kind krank-krankengeld-alg2 aufstockung???

Hallo,

kurze frage...

ich bin alleinerziehend, berufstätig, und beziehe aufstockend alg2.
nun ist mein kind krank seit letzter woche. einige tage konnte ich noch eine betreuung für mein kind organisieren. nun ist es aber schlimmer geworden und ich werde morgen das erste mal die kind krank-tage in anspruch nehmen. wie läuft das aber dann?

den krankenschein schicke ich ausgefüllt zur kk, soviel ist klar.
die kk zahlt mir 70% (?) meines Bruttolohnes für diese Tage, soviel ist auch klar.
aber wie gehts dann weiter? dadurch sinkt ja mein einkommen für diesen monat. bekomm ich vom alg 2 dann mehr? Also so, dass ich auf mein monatliches "Gesamteinkommen" komme, (auf mein Grundbedarf?).

Oder muss ich damit klarkommen, dass ich für die Tage weniger Geld habe???

Lg #winke

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Hi,

als mein Mann noch Angestellter war und er für unsere Tochter K-Tage genommen hatte...

Hat er den vollen Lohn erhalten, ohne irgendwelche Abzüge, er hat es sogar vom AG erhalten und dieser wiederrum von der KK.

wie das mit Alg2 ist, kann ich dir leider nicht sagen...

lg

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Hmmm...

also ich muss diesen krankenschein ausfüllen und zur kk schicken, die kopie zum AG.

Anspruch auf Lohnfortzahlung hab ich nicht, bekomm dann wie gesagt Krankengeld (70%) von der kk.

aber nun weiß ich nicht, ob ich den rest vom jobcenter bekomme, da ich ja mit mein einkommen so schon unter den mindestbedarf liege.

Also ich bekomme aufstockend noch 350€ alg2.
wenn mein einkommen samt krankegeld jetzt niedriger ausfällt, müsste doch theoretischweise die alg2 aufstockung höher ausfallen, oder? aber ich bin mir da nicht sicher, da es sich ja um krankengeld handelt und ich irgendwie mal was gehört habe, dass es da anders läuft #kratz

man, ist das alles kompliziert. vor allem diese rennerei, damit man im endeffekt das geld auf dem konto hat #zitter
einfacher wäre es, wenn ich selbst krank wäre aber wenn man diesen kind-krank-schein hat, gehts irgendwie drunter und drüber #augen

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HAt dein AG denn explizit die Lohnfortzahlugn nach dem BGB ausgeschlossen?

Sonst hast du nämlich doch Anspruch.

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Dir steht jeden Monat das gleiche Geld zu. Hast Du unverschuldet weniger gibt es mehr ALG2.

Also einfach der ARGE zeitnah mitteilen.

Gruß

Manavgat